klar darfst du so eine Fax-Nummer angeben
verpflichtend für's Impressum ist eine Fax-Nummer sowieso nicht, also gibt es auch keine Vorschriften dafür
was du meinst, ist der Vorsteuerabzug in Zusammenhang mit dem unsinnigen Signaturgesetz. Rechnungen, die du per digitalem Fax empfängst sind streng genommen nicht vorsteuerabzugsfähig![]()


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