Hallo,
es muss eine ladungsfähige Anschrift genannt werden. Das sollte die gleiche sein die im Vereinsregister eingetragen ist.
Es gibt einen Leitfaden des BMJ:
Die Seite meines Vereins wurde von einem RA geprüft und so als OK empfunden. das Impressum enthält: Name des Vereins, Vereinsregister und -gericht, Anschrift wie dort eingetragen, e-mail, Tel. und Name des 1. Vorsitzenden.


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