
Zitat von
ThomasMo
Nun ja, ganz so einfach ist es für Dich nicht. Das Problem bei der Warensendung ist, dass Du nicht nachweisen kannst, dass Du die Sache versendet hast. Selbst ein Nachforschungsauftrag bringt Dir da nichts, da Du den ja auch machen lassen könntest ohne je was verschickt zu haben. Und das Risiko geht beim privaten Verkauf erst ab dem Moment auf den Käufer über, in dem Du die Ware der Post übergeben hast - was Du nicht beweisen kannst. Somit hat der Käufer hier sehr gute Chancen, das Geld vor Gericht zugesprochen zu bekommen.