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Thema: Ebay Ware ist verloren bei der Post

  1. #1
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    Ebay Ware ist verloren bei der Post

    Hallo,
    Also ich habe auf Ebay Privat eine Ware verkauft.
    Beim Angebot war angegeben das ich es kostenlos als Warensendung verschicke.
    Jetzt habe ich die Ware vor knapp 2 Wochen verschickt und es ist immer noch nichts da beim Käufer.
    Der droht mir und sagt "entweder Sie schicken mir die 40,50€ zurück oder ich bekomme endlich die Ware, ansonsten werde ich weitere Schritte gegen Sie einleiten."
    Ich habe mir natürlich viel durchgelesen und mir ist klar das der Käufer für den Transport das Risiko trägt.
    Also kann der Käufer mir nichts machen oder?
    Ich bin mir eigentlich sehr sicher aber ich wollte trotzdem mal fragen.
    Weil ich kann ja auch nichts dafür das es auf dem Post Weg verloren geht, hätte er halt gesagt "ich schicke dir 5€ mehr schick es versichert."

    Mit freundlichen Grüßen

  2. #2
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    Zitat Zitat von waiblingen Beitrag anzeigen
    Hallo,
    Also ich habe auf Ebay Privat eine Ware verkauft.
    Beim Angebot war angegeben das ich es kostenlos als Warensendung verschicke.
    Bei Warensendungen ist scheinbar immer ein wenig Schwund.
    Das würde ich nur noch für Waren unter 10 Euro empfehlen.

    Weil ich kann ja auch nichts dafür das es auf dem Post Weg verloren geht,
    Stelle einen Nachforschungsantrag, dabei kommt zwar meistens nichts raus aber Du kannst dem Empfänger eine Kopie senden. Es beruhigt die Leutchen manchmal, wenn sie sehen, dass sich jemand kümmert. Viel machen kann er bei einem Privatverkauf eh nicht.

  3. #3
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    Nun ja, ganz so einfach ist es für Dich nicht. Das Problem bei der Warensendung ist, dass Du nicht nachweisen kannst, dass Du die Sache versendet hast. Selbst ein Nachforschungsauftrag bringt Dir da nichts, da Du den ja auch machen lassen könntest ohne je was verschickt zu haben. Und das Risiko geht beim privaten Verkauf erst ab dem Moment auf den Käufer über, in dem Du die Ware der Post übergeben hast - was Du nicht beweisen kannst. Somit hat der Käufer hier sehr gute Chancen, das Geld vor Gericht zugesprochen zu bekommen.

  4. #4
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    Also ich habe Ebay geschrieben und die meinten auch das der Käufer das Risiko hat für den Transport beim Kauf von Privatverkäufer.
    Trotzdem sollte ich mich an an das Versandunternehmen melden zwecks Nachforschungsauftrag.



    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Nun ja, ganz so einfach ist es für Dich nicht. Das Problem bei der Warensendung ist, dass Du nicht nachweisen kannst, dass Du die Sache versendet hast. Selbst ein Nachforschungsauftrag bringt Dir da nichts, da Du den ja auch machen lassen könntest ohne je was verschickt zu haben. Und das Risiko geht beim privaten Verkauf erst ab dem Moment auf den Käufer über, in dem Du die Ware der Post übergeben hast - was Du nicht beweisen kannst. Somit hat der Käufer hier sehr gute Chancen, das Geld vor Gericht zugesprochen zu bekommen.
    Doch die Frau bei der Post hat ja gesehen das ich es geschickt habe.

  5. #5
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von waiblingen Beitrag anzeigen
    Also ich habe Ebay geschrieben und die meinten auch das der Käufer das Risiko hat für den Transport beim Kauf von Privatverkäufer.
    Pauschal ist diese Aussage so nicht korrekt. Und wie schon gesagt: Du musst nachweisen, dass Du die Sendung aufgegeben hast, erst ab dem Moment geht das Risiko auf den Käufer über, bis dahin bist Du in der Beweispflicht.

    Zitat Zitat von waiblingen Beitrag anzeigen
    Trotzdem sollte ich mich an an das Versandunternehmen melden zwecks Nachforschungsauftrag.
    Das wird Dir bei einer Warensendung nichts bringen. Ein Nachforschungsauftrag bringt nur bei Einschreiben und Paketen was.

    Zitat Zitat von waiblingen Beitrag anzeigen
    Doch die Frau bei der Post hat ja gesehen das ich es geschickt habe.
    Die nimmt vermutlich ca. 1000 Sendungen am Tag an und wird sich sicher nicht so genau daran erinnern, dass Du eine Sendung an genau diese Adresse abgeschickt hast, als dass Sie das vor Gericht bezeugen würde. Vergiss' es.

  6. #6
    TP-Veteran Avatar von wildmieze
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    Das wird Dir bei einer Warensendung nichts bringen. Ein Nachforschungsauftrag bringt nur bei Einschreiben und Paketen was.
    Als ehemalige Postlerin sag ich mal: stimmt so nicht ganz. Nachforschungsaufträge sind ja eigentlich dafür da, nach Sendungen zu suchen, wenn das Tracking per Identnummer versagt hat. Pakete sind idR einfach leichter zu finden, weil sie größer sind, und eben nicht so schnell hinters Laufband rutschen. Bei Einschreiben gibt es also dasselbe Problem wie bei normalen Briefen.

    Allerdings stimme ich trotzdem zu, daß Nachforschungsaufträge auch meiner Erfahrung nach oft nicht viel bringen (nur bei Paketen gibt es wie gesagt eine bessere Quote).

    Und die Frau bei der Post wird Dir nicht bestätigen, daß Du die Warensendung abgegeben hast. Meines Wissens darf sie das auch gar nicht.

    Wie die Chancen vor Gericht stehen würden weiß ich auch nicht ..

    Sachen unversichert zu verschicken sollte man also nur machen, wenn man sich einen Ersatz problemlos leisten kann. Alleine schon, weil viele Käufer das auch dreist ausnutzen und einfach behaupten, sie hätten die Ware nicht bekommen. Wie soll man ihnen das Gegenteil beweisen ..?

  7. #7
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    Zitat Zitat von wildmieze Beitrag anzeigen
    Als ehemalige Postlerin sag ich mal: stimmt so nicht ganz. Nachforschungsaufträge sind ja eigentlich dafür da, nach Sendungen zu suchen, wenn das Tracking per Identnummer versagt hat.
    Wenn die Sendung nicht getrackt wird und nirgends mehr gefunden werden kann, unabhängig davon ob sie gar nicht erst eingeliefert wurde, ob der Empfänger sie unterschlägt oder ob sie unterwegs verloren gegangen ist, sagt das Ergebnis der Nachforschung aber eben nur, dass man keine entsprechende Sendung finden konnte.

    Und die Frau bei der Post wird Dir nicht bestätigen, daß Du die Warensendung abgegeben hast. Meines Wissens darf sie das auch gar nicht.
    Ich denke das könnte auch kein Mensch guten gewissens tun. Für Fälle in denen sowas nötig ist bietet die Post ja Einschreiben bzw. Pakete an...

  8. #8
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Ich denke das könnte auch kein Mensch guten gewissens tun. Für Fälle in denen sowas nötig ist bietet die Post ja Einschreiben bzw. Pakete an...
    Das Blöde ist, dass ebay für einige Waren kostenlosen Versand als erste Versandoption vorschreibt. Und ein Hermes Päckchen, Einschreiben, etc. ist nun mal nicht für lau zu bekommen.

    Aber als Warensendungen oder normalen Brief verschicke ich auch nichts mehr, lieber schmeisse ich das Zeugs weg. Erspart wenigstens den Ärger mit dem Käufer und der Post.

    Den Nachforschungsantrag würde ich aber auf jeden Fall stellen, denn die Post überprüft anhand statistischer Daten ob Beschwerden bzw. Verluste an bestimmten Stellen gehäuft auftreten. (Z.Bsp. Zustellbezirken)

    Auf einen Nachforschungsantrag hin, haben wir auch mal die Sendung zurückbekommen. Nach 6 Monaten, total verdreckt, zerrissen und der Inhalt unbrauchbar. Es gab immerhin ein Briefmarkenheftchen als kleine Entschädigung aus Kulanz, mit dem netten Hinweis man solle die richtige Verpackung / Umschläge wählen und Adressaufkleber nehmen die sich nicht ablösen, usw.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Frangulus Beitrag anzeigen
    Das Blöde ist, dass ebay für einige Waren kostenlosen Versand als erste Versandoption vorschreibt. Und ein Hermes Päckchen, Einschreiben, etc. ist nun mal nicht für lau zu bekommen.
    Das muss man halt in den VK-Preis einkalkulieren, das weiß man ja vorher. Wobei ebay da auch zurückrudert, in den nächsten Wochen greift da eine Änderung.

  10. #10
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Das muss man halt in den VK-Preis einkalkulieren, das weiß man ja vorher. Wobei ebay da auch zurückrudert, in den nächsten Wochen greift da eine Änderung.
    Bei Auktionen ist nicht viel mit einkalkulieren. Der Trick den viele anwenden ist eigentlich ganz einfach: 1. kostenlose Versandart = Selbstabholung und die 2. angebotene Variante versichertes Paket.

  11. #11
    TP-Specialist
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    Wenn man ab 1 Euro starten will natürlich nicht, sonst schon.

    Zitat Zitat von Frangulus Beitrag anzeigen
    Der Trick den viele anwenden ist eigentlich ganz einfach: 1. kostenlose Versandart = Selbstabholung und die 2. angebotene Variante versichertes Paket.
    Was nicht dem entspricht, was in den ebay-Regeln steht. Ich hatte kürzlich selbst so einen Fall wo der VK das durchziehen wollte, nachdem ich es an ebay gemeldet hatte war er dann plötzlich doch zum kostenlosen VErsand bereit.

    Wobei ich auch der Meinung bin, dass die nun vorgesehene Änderung dieser Regel sehr sinnvoll ist, gerade bei Auktionen.

  12. #12
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    Da ich selbst eBay-Verkäufer (gewerblich) bin:

    Und das Risiko geht beim privaten Verkauf erst ab dem Moment auf den Käufer über, in dem Du die Ware der Post übergeben hast
    Das stimmt schon aber als Zeuge gibt man den an, der zu diesem Zeitpunkt mit dabei war ;-). Die Postfrau/Mann darf keine Aussagen machen.
    Ich habe schon viele Gerichtsurteile darüber gelesen, in diesem Fall wirst du als Verkäufer immer recht bekommen weil der Käufer bewusst war das du als Warensendung verschickst und das Risiko bei Ihnen liegt. (Hebe deine Quittung auf besser als gar nichts)
    Zu der Warensendung, nach meiner eigener Erfahrung kann die Warensendung bis 2 Wochen dauern und wenn keiner zu erreichen ist zieht sich das bis 3 Wochen hin.
    Und sollte die Adresse nicht stimmen oder nicht lesbar sein dann kannst du damit rechnen das die Warensendung erst nach 4 bis 8 Wochen zurück kommt.
    Manchmal kommt man echt besser wenn man als Päckchen (3,90,-) versendet, denn die sind am nächsten Werktag da.

    Mfg. David

  13. #13
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Charmin Beitrag anzeigen
    Ich habe schon viele Gerichtsurteile darüber gelesen, in diesem Fall wirst du als Verkäufer immer recht bekommen weil der Käufer bewusst war das du als Warensendung verschickst und das Risiko bei Ihnen liegt.
    Wenn in der Auktion explizit von Warensendung die Rede war: Ja. Wenn einfach nur "Versand: kostenlos" angegeben war: Nein.

    Das mit dem eigenen "Zeugen" mit Smile würde ich mir gut überlegen, im Extremfall hat der dann eine Anklage wegen einer eidlichen Falschaussage an der Backe. Strafbar macht er sich auf jeden Fall, und das wegen 40 Euro? Das wäre schon ziemlich dämlich.

  14. #14
    TP-Insider Avatar von Desko
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Wobei ebay da auch zurückrudert, in den nächsten Wochen greift da eine Änderung.
    Stimmt,
    habe ich gestern auch zufällig gelesen, Kostenloser Versand soll nicht mehr angeboten werden müssen, in den Kategorien soll es jetzt einfach nur Höchstgrenzen für den Versand geben. Soll sogar schon laufen. Traurig nur, dass man sowas nebenbei mitbekommt und nicht über eBay, nicht mal als gewerblicher Verkäufer...

    Zum Thema:
    Ist halt per Warensendung wie auch per Brief immer schwer nachzuweisen, dass man die Sendung abgeliefert hat. Imho selbst bei Päckchen. Gewerblich versende ich nur via Einschreiben oder Paket, ebenso privat wenn es nicht wirklich läppige Beträge sind.

    Ich habe zwar Vertrauen in die Post, aber leider nicht in jeden Kunden... Und verloren gehen kann immer mal was.

    Have a nice day,
    Swen...

  15. #15
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Desko Beitrag anzeigen
    Stimmt,
    habe ich gestern auch zufällig gelesen, Kostenloser Versand soll nicht mehr angeboten werden müssen, in den Kategorien soll es jetzt einfach nur Höchstgrenzen für den Versand geben. Soll sogar schon laufen. Traurig nur, dass man sowas nebenbei mitbekommt und nicht über eBay, nicht mal als gewerblicher Verkäufer...
    Man muss bei sowas leider immer nach dem Einloggen einen Blick auf die Systemmitteilungen werfen. sicher nicht optimal.

    Ist halt per Warensendung wie auch per Brief immer schwer nachzuweisen, dass man die Sendung abgeliefert hat. Imho selbst bei Päckchen.
    Zwischen Päckchen und Briefen ist an sich kein Unterschied in der Hinsicht. Wobei es Päckchen bei Online-Frankierung für 4,90 Euro auch mit Zusatzservice "Nachweis" gibt. Gegenüber der Warensendung haben die beiden den Vorteil, das kein offener Versand nötig ist, denn da kann wirklich jeder reinschauen was drin ist und es sich recht risikolos mitnehmen - egal ob bei der Post oder auch ein Nachbar der das ganze im Briefkasten sieht während man noch auf der Arbeit ist.

    Gewerblich versende ich nur via Einschreiben oder Paket, ebenso privat wenn es nicht wirklich läppige Beträge sind.

    Ich habe zwar Vertrauen in die Post, aber leider nicht in jeden Kunden... Und verloren gehen kann immer mal was.
    Ich mache es vom Betrag abhängig, aber spätestens ab 50 Euro versende ich auch nur per Einschreiben oder Paket. Bei Neukunden oftmals selbst bei deutlich weniger Warenwert. Denn jeder Empfänger der die Rechtslage kennt hat an sich einfaches Spiel die Ware zu bekommen und sein Geld auch wieder. Als gewerblicher VK ist man, wenn man an einen solchen Kunden gerät immer der Depp, als privater VK geht es nicht viel besser, da man den Einlieferungsnachweis effektiv nie bringen kann.

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