365,- Euro. Das entspricht 1/7 der monatlichen Bezugsgröße nach §§ 8, 8a SGB IV. siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Bezugsgröße
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Guten Abend
Habe jetzt keine direkte Frage, aber mich würde interessieren, wie sich der Grenzbetrag von diesen ~350 Euro zusammen setzt? Wenn ich ein monatliches Einkommen von über 350 Euro habe, muss ich mich ja selbst versichern.
Eigentlich hätte man doch als Grundlage den Hartz4 Satz von ~345 Euro nehmen müssen. Dieser Beitrag wird doch "fiktiv" als Betrag genommen, den man zum Leben braucht. Eine PKV mit dem Leistungsumfang der GKV (also ohne SB) beginnt bei ungefähr 200 Euro im Monat. Sollte man diese Beiträge nicht addieren, um die Grenze zu erhalten - wäre das nicht logischer?
Ein Hartz-4 Empfänger bezahlt ja auch keinen KK-Anteil. Angenommen ein Selbstständiger verdient 370 Euro im Monat - davon muss er dann mind. 200 Euro abdrücken - hat also 170 Euro zum Leben und wäre damit deutlich unter dem Hartz4-Satz.
Würde mich über ein paar Beiträge freuen; diese Überlegung ging mir eben so durch den Kopf
Gruß Stefan
Geändert von Stefan (17.02.2010 um 06:41 Uhr)
365,- Euro. Das entspricht 1/7 der monatlichen Bezugsgröße nach §§ 8, 8a SGB IV. siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Bezugsgröße
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