Hier rauf zu antworten könnte schon für viele problematisch werden, da es schnell eine Rechtsberatung wäre, die die meisten wohl nicht geben dürften.
Tipp: Gerade als e.V. sollte man engen Kontakt zu einem Anwalt haben.![]()
Ich wollte mal aus reinem Interesse fragen wie Ihr das seht.
Mir ist bewusst, dass Steam aus Eigeninteresse versucht jeglich Nutzung ausser des eines privaten Endkunden auszuschließen.
Die Frage ist halt ob die Lücke gangbar wäre oder nicht.
Also laut den Steam Abonnementsvereinbarungen ist ein Weiterverkauf und eine Nutzung durch Dritte untersagt. Da dies bereits vor Jahren von einem deutschen Gericht bestätigt wurde, ist das natürlich ein interessanter Ansatz den kompletten Gebrauchtmarkt auszuschalten.
Da Spiele an die Accounts gebunden werden müssen um sie zu nutzen ist defakto ein Weiterverkauf verboten.
Die Überlegung ist jetzt, wie verhält es sich wenn man jetzt einen eingetragenden Verein gründet und Spiele über den Verein kauft. Der Verein also Eigentümer der Spiele wäre. Nutzen könnten dann nur Mitglieder des Vereins die Spiele.
Zweck wäre dann die Förderung der Entwicklung von Kindern um auch benachteiligten Kindern den Umgang mit Computern mit Lern- und Spielesoftware zu ermöglichen & der Raubkopiermentalität der Jugendlichen entgegenzuwirken.
Hier mal die Lizenzbedingungen:
http://store.steampowered.com/subscr...eement/german/
Dies hab ich aus Wiki:Soweit Sie nicht ein „Licensed Cybercafe Operator“ (wie weiter unten definiert) sind, erlaubt Ihnen dieser Nutzungsvertrag nicht, die Steam-Software oder Bestandteile davon zu wirtschaftlichen Zwecken zu nutzen
Man könnte sich dann ja theoretisch als Verwalter / Vereinsvorstand einstellen. Damit wäre meiner Meinung nach der Punkt mit dem "Nicht wirtschaftlichen Zweck" erfüllt.Ein eingetragener Verein ist ein Verein, der in das Vereinsregister des jeweils zuständigen Amtsgerichts eingetragen ist. Eingetragene Vereine verfolgen keinen wirtschaftlichen Zweck, sind somit Idealvereine
Mitglieder eines Vereins wären dann ja keine Dritte.Sie dürfen nicht Ihr Passwort oder Ihr Benutzerkonto Dritten mitteilen, es mit Ihnen teilen oder anderweitig die Nutzung gestatten.
Jetzt wäre die Frage offen ob ein Mitgliedsbeitrag als "Geld für die Nutzung verlangen" ausgelegt werden kann?Es ist Ihnen untersagt, Ihr Benutzerkonto zu verkaufen, für dessen Nutzung Geld zu verlangen oder es anderweitig weiterzugeben.
Alternativ kann man ja auch keine Mitgliedsgebühren verlangen und man nimmt dafür Sachspenden in Fom von ungebundenen Spiele, die man dann registriert. Oder man nimmt nur zweckgebundene Spenden. z.B. Die Spende ist für alles ausser für Steamspiele.
Und natürlich würden dann auch andere Spiele mitangeboten werden also schon ein Komplettpaket.
Wahrscheinlich wird die Idee mit dem ersten Satz in der ersten Antwort in der Luft zerfetzt, aber eventuell ja doch nicht.![]()
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zweiten Antwort
aus der Formulierung "Ihnen" und "persönlichen Nutzung" schließe ich, dass sich die Vertragsbedingungen auf natürliche Personen beziehen und nicht juristische...Zitat von steam
Bei deinem Konstrukt sehe ich die Gemeinnützigkeit nicht... denn unter dem Strich darf nur eine schwarze Null rauskommen. Das willst du ja gerade nicht.
Darüber hinaus kann steam mit einem Federstrich die AGB anpassen und dein Konstrukt wäre wieder den Bach hinunter...
@webcreate
Es gibt keinen e. V., es ist ja nur eine hypothetische Überlegung.
Ansonsten frag ich meinen Cousin der ist sowieso bald bei der Staatsanwaltschaft.
Das habe ich auch gerade gefunden.
http://www.heise.de/newsticker/meldu...er-929825.html
Schade wie eine Lobby da die Gerichte in der Hand hat.
Ich würde sagen damit ist das Thema erledigt.
Aber allgemein bräuchte der Verein ja überhaupt nicht gemeinnützig sein, es reicht ja wenn der Verein nicht auf die Erzielung eines Gewinns aus wäre. Wenn man dann 1 - 2 Angestellte für die Verwaltung beschäftigt, macht man ja auch keinen Gewinn mehr. (Weil die Kosten dann die Einnahmen auffressen würden)
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