Erstmal unterliegen alle Photos von Dauerhaften Kunstwerken, die von einem frei zugänglichen Standpunkt aus geschossen sind, der Panoramafreiheit.
Das heißt verkürzt, auf alles, worauf diese Definition zutrifft, darf frei verwendet werden.
Als Umkehrschluss bedeutet das: War das Kunstwerk nicht dauerhaft installiert, oder wurde nicht von einem frei zugänglichem Standpunkt aus photograsphiert, dann nicht.
Was die Sache mit der Friedhofssatzung angeht: Hier würde ich mal einen Grundsatz umdrehen und sagen: Alles was nicht explizit verboten ist, ist auch frei erlaubt ist.
Du befindest dich ja sozusagen auf einem "Privatgrundstück" (naja trifft es so nicht ganz) und auf einem solchen brauchst du ja auch kein Verbot "bitte rupfen sie die Blumen nicht aus", damit du das nicht darfst.
Da du ja anscheinend die Friedhofssatzung kennst, solltest du am besten einfach mal nachfragen.


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