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Thema: Bildrechte von Denkmälern

  1. #1
    TP-Junior jens00 macht alles soweit korrekt
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    Bildrechte von Denkmälern

    Guten Tag.
    Ich habe vor Postkarten von Denkmälern des 1. Weltkrieges drucken zu lassen und in einem Geschäft zum Kauf anzubieten. Die Motive sollen auch auf einer Internetseite abgebildet werden.

    Die Denkmäler stehen meistens im öffentlichen Raum und die Schutzzeit von 70 Jahren dürfte eigentlich schon abgelaufen sein.

    In einigen Fällen lässt es sich schwer vermeiden das im Hintergrund private Grundstücke oder Friedhofszäune mit abgebildet werden. Könnte ich z.B. wegen der Abbildung einer viertelsten Hausfassade oder eines Gartenzauns Probleme bekommen oder würde es reichen wenn der Hintergrund verschwommen ist?

    Brauch ich eine schriftliche Genehmigung wenn sich das Denkmal auf einem Friedhofsgelände befindet und das Fotografieren in der Friedhofssatzung nicht verboten ist?

    Was sollte ich bei diesem Vorhaben noch beachten?

    Über Hinweise und weitere Ratschläge würde ich mich freuen.

  2. #2
    TP-Moderator Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Avatar von Adromir
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    Erstmal unterliegen alle Photos von Dauerhaften Kunstwerken, die von einem frei zugänglichen Standpunkt aus geschossen sind, der Panoramafreiheit.

    Das heißt verkürzt, auf alles, worauf diese Definition zutrifft, darf frei verwendet werden.

    Als Umkehrschluss bedeutet das: War das Kunstwerk nicht dauerhaft installiert, oder wurde nicht von einem frei zugänglichem Standpunkt aus photograsphiert, dann nicht.

    Was die Sache mit der Friedhofssatzung angeht: Hier würde ich mal einen Grundsatz umdrehen und sagen: Alles was nicht explizit verboten ist, ist auch frei erlaubt ist.

    Du befindest dich ja sozusagen auf einem "Privatgrundstück" (naja trifft es so nicht ganz) und auf einem solchen brauchst du ja auch kein Verbot "bitte rupfen sie die Blumen nicht aus", damit du das nicht darfst.

    Da du ja anscheinend die Friedhofssatzung kennst, solltest du am besten einfach mal nachfragen.
    Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
    -Dieter Nuhr

  3. #3
    TP-Junior jens00 macht alles soweit korrekt
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    Vielen Danke für die Antwort.

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