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Thema: Anteil von Wohnung und Handy, anteilig vom Gewinn abziehen?

  1. #1
    TP-Newbie Speedy2507 macht alles soweit korrekt
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    Anteil von Wohnung und Handy, anteilig vom Gewinn abziehen?

    Hallo,

    Ich bin seit ca 1 Monat Kleinunternehmer habe jetzt den ersten Monat verdient und frage mich, da Ich mit Ebay mein Geld verdiene, also in meiner Wohnung ein relativ großes Arbeitszimmer habe ob Ich die Miete anteilig von meinem Gewinn abziehen kann?
    Wenn Ja wie wird das berechnet? Nach m² ??

    Das gleiche mit meinem Handy, Ich telefoniere Relativ viel mit Lieferanten und Kunden. Dazu benutze Ich mein privates Handy mit Vodafone D2 Vertrag.
    Kann Ich das ebenfalls anteilig vom Gewinn abziehen ??


    Danke im vorraus fuer eure Hilfe.



    Gruß Chris

  2. #2
    TP-Specialist Master_T2 bringt sich richtig ein Master_T2 bringt sich richtig ein Avatar von Master_T2
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    Ich bin seit ca 1 Monat Kleinunternehmer habe jetzt den ersten Monat verdient und frage mich, da Ich mit Ebay mein Geld verdiene, also in meiner Wohnung ein relativ großes Arbeitszimmer habe ob Ich die Miete anteilig von meinem Gewinn abziehen kann?
    Wenn Ja wie wird das berechnet? Nach m² ??
    Soweit ich weiß nicht, da das nur ein Nebenerwerb für dich ist oder?

    Handy kannst du ansetzen. Zu wieviel Prozent, da hilft dir die Suche sicher weiter...
    Grüße aus Übach-Palenberg
    Tim

    http://www.template-shopping.de

  3. #3
    TP-Junior BusiLess macht alles soweit korrekt Avatar von BusiLess
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    Hallo Chris,

    die Kosten für das Arbeitszimmer kannst du in der EÜR geltend machen. Setze die Quadratmeter des Arbeitszimmers ins Verhältnis zur Gesamtquadratmeterzahl der Wohnung und berechne den prozentualen Anteil. Rechne alle Kosten der Wohnung (Miete, Strom, Heizung, Wasser, Versicherung, etc.) zusammen und ermittle dann mit dem vorher errechneten Prozentwert den Anteil der Kosten für das Arbeitszimmer.
    Bei den Telefonkosten kannst du entweder einen Einzelverbindungsnachweis liefern und so die genauen Kosten für die geschäftlichen Telefonate nachweisen oder du gibst die Gesamtkosten abzüglich einer Pauschale für private Nutzung an (wie hoch diese ist, kann ich leider nicht sagen).
    Viele Grüße
    Sylvia
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    BusiLess.de

  4. #4
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Für die Anrechnung eines Arbeitszimmern gibt es aber strenge Regeln, also vorher schlau machen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Junior BusiLess macht alles soweit korrekt Avatar von BusiLess
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    Die vielen Diskussionen um die steuerliche Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers drehen sich meist um Arbeitnehmer, für die es früher einfach war, Kosten für ein Arbeitszimmer abzusetzen. Dem wurde zu Recht ein Riegel vorgeschoben.

    Bei Selbstständigen, auch Kleinunternehmern, ist das eher unproblematisch.
    Näheres hier: http://www.bwr-media.de/themen/steue...n-absetzen.php
    Viele Grüße
    Sylvia
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  6. #6
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Zitat Zitat von BusiLess Beitrag anzeigen
    Die vielen Diskussionen um die steuerliche Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers drehen sich meist um Arbeitnehmer, für die es früher einfach war, Kosten für ein Arbeitszimmer abzusetzen. Dem wurde zu Recht ein Riegel vorgeschoben.
    Sorry, ist zwar OT aber wenn ich sowas lese....


    Also, ob hier ein "Riegel vorgeschoben" wurde ist noch lange nicht entschieden. Siehe dazu die anhängigen Verfahren.

    Und ob zu "Recht ein Riegel vorgeschoben wurde" ist eine Wertung, die meines Erachtens individuell zu entscheiden ist.
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
    "Niveau ist keine Tagescreme!"



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