Fluggeraete? Definier das mal genauer.
Hallo,
angenommen, man will eine Taetigkeit gewerblich ausueben, welche dann aber so aufwendige Ausnahmegenehmigungen erforderlich macht, dass das Ganze nicht mehr rentabel ist, kann man diese Taetigkeit dann einfach als Hobby ausueben?
Also nochmal deutlich:
Die Taetigkeit ist privat ausgeuebt genehmigungsfrei, nur sobald man sie gewerblich betreiben will, muss man ploetzlich zu allen moeglichen Aemtern rennen und sich sehr teure Ausnahmegenehmigungen besorgen.
Jetzt meine Idee:
Man gruendet ein Gewerbe, welches nur das Ergebniss der Taetigkeit verkauft, mit der Taetigkeit selber werden Dritte beauftragt.
Diese Dritten ueben die Taetigkeit nichtgewerblich aus, bekommen dafuer also nur so wenig Geld, dass Sie unterm Strich keinen Gewinn erzielen und damit kein Gewerbe erforderlich ist.
Meint ihr, das ist so moeglich? Was muss dabei beachtet werden?
Dabei soll sich aber alles im legalen Bereich bewegen, das Ziel ist ausdruecklich keine Steuerhinterziehung. Die Einkuenfte werden ja auch ganz normal versteuert, nur eben die eigentliche Taetigkeit soll aus dem Gewerbe ausgelagert werden.
Konkret:
Es geht um das Erstellen von Fotos aus Fluggeraeten. Diese duerfen privat frei geflogen werden, benoetigen aber fuer jeden einzelnen Flug eine teure Genehmigung, falls das Ganze gewerblich ist.
Jetzt koennte man doch eine Firma gruenden, welche die Fotos verkauft und zur Erstellung extern Leute beauftragt, die die Fotos privat erstellen und dafuer eben nur eine kleine Aufwandsentschaedigung erhalten, die so gering ist, dass dabei keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, also die Fluege auch nicht gewerblich durchgefuehrt werden.
Ich bin mir relativ sicher, dass dieses Konstrukt am Ende eine kapitale Bruchlandung erleidet. Die Frage ob privat oder gewerblich dürfte an der Stelle vermutlich so hinterfragt werden: Werden die Bilder für das private Album des Piloten oder dessen Kinden geschossen -> privat. Werden Sie gezielt für unbekannte Dritte geschossen -> gewerblich. Und damit ist alles andere an sich schon wieder hinfällig, der Pilot ist dran wegen der nicht eingeholten Genehmigungen, der Auftraggeber wegen Anstiftung dazu.
Zumal ich fast davon ausgehe, dass es zwischen Piloten/Fotografen und dem Händler eine gewisse (verwandschaftliche) Beziehung gibt, da ansonsten ja keiner das Risiko eingeht wegen sowas erwischt zu werden ohne anständig Geld dafür zu bekommen. Auch das wird dann am Ende ein sicheres Indiz dafür sein, dass das ganze von vorne bis hinten gewerblich ist.
"Gewerblich" hat eine genaue Definition, die u.A. eine Gewinnabsicht vorraussetzt.
Die Zielgruppe der erzeugten Objekte spielt da keine Rolle.
Oder hast du irgendwelche Regelungen/Rechtssprechungen im Kopf, die deine Argumentation unterstuetzen?
Eben. Und das ganze ist nun mal komplett zu betrachten und nicht in Teilabschnitten.
Steuerlich sind es Einnahmen aus Gewerbebetrieb bei dem Verwerter der Fotos, aber das steht nach dem Zweck der Frage sowieso nicht zur Debatte.
Ob es zivilrechtlich eine zulässige Umgehung der vertraglichen Bedingungen der Flugesellschaft ist, kann ohne Kenntnis dieser Bestimmungen nicht beantwortet werden.
Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
Ok, gebe mich geschlagen, wenn man das gewerblich machen will ist es gewerblich und Punkt.
Wie sieht das Ganze aber aus, wenn man das wirklich nur hobbymäßig betreibt? Weil das Erstellen solcher Bilder mache ich jetzt schon, ist ein schöner (aber kostspieliger) Zeitvertreib.
Kann ich da jetzt (steuerrechtlich gesehen) immer mal wieder Bilder per Auftrag erstellen und dem Aufraggeber eine Rechnung (klar, ohne Ust.) dafür schreiben. Aber eben nur so oft, dass unterm Strich kein Plus rauskommt, eben eine Teilfinanzierung meines Hobbys.
Was meint ihr, ist da zu beachten?
Da begibst Du dich in eine Grauzone, bei der es am Ende wenn es wirklich mal Stress geben sollte vermutlich darauf ankommt, mit welchem Fuß der Richter aufgestanden ist oder was ihm seine Frau zum Frühstück gemacht hat.
Ich bin der Meinung es ist völlig unabhängig davon ob da nun ein Plus rauskommt oder nicht... die Bilder werden "als Auftrag" geschossen und nicht für das private Fotoalbum. Und wenn es eben diese Verbote gibt...
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Steuerrechtlich wird wegen eines einmaligen Verkaufes der Fotos wahrscheinlich nichts passieren.
Im Sinne der Fluggesellschaft hast du aber sicher eine gewerbliche Verwertung bewirkt, ohne dafür ausreichend zu bezahlen. Ohne Kenntnis der näheren Umstände gehe ich davon aus, dass die Juristen dieses Unternehmens diese Fallgruppen schon erlebt oder durchgespielt haben und du schlechte Karten vor Gericht hättest.
Es ist immer sinnvoll, bei so einfachen Konstruktionen wie der deinen davon auszugehen, dass die Gegenseite mehr Erfahrung hat und mindestens ebenso klug ist.
Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
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