gar nicht.Wie kann ich die Werbungskosten meines Sohnes geltend machen?
Aufwendungen können immer nur von demjenigen getragen werden, der wirtschaftlich belastet ist - sprich: der die Rechnung bezahlt hat.
Hat der Sohn die Aufwendungen getragen sind es Werbungskosten und wären bei ihm zu berücksichtigen. Mangels gezahlter Steuern kann es nur nix zurückgeben.
Mit dem Kindergeld ist grds. alles abgegolten. Evtl. kommt der Abzug als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG in Betracht wobei ich da selbst überlegen müsste wo ich das eintragen muss; wahrscheinlich in der Anlage Unterhalt.
Gruß
Sven


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