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Thema: 7.2 Kleinunternehmer-Regelung

  1. #1
    TP-Junior LiGERWooD macht alles soweit korrekt
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    7.2 Kleinunternehmer-Regelung

    Hallo,

    ich habe ein paar Fragen zum "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung". Angenommen ich würde die Kleinunternehmer-Regelung nach §19 Abs. 1 UStG in Anspruch nehmen und mein Gesamtumsatz geht über 17500 Euro im Gründungsjahr? Und was würde passieren wenn es im Folgejahr auch noch über diese Grenze von diesen über 50000 Euro geht?

    Wenn ich gleich angebe, dass der Gesamtumsatz im Gründungsjahr 17500 Euro übersteigt, wie funktioniert dann die Versteuerung der 7.3 Entgelte(?) im Einzelnen?
    Was habe ich bei Sollversteuerung zu tun und wie berechne ich das. Was habe ich bei der Istversteuerung zu tun und wie berechne ich wiederum das?

    Meine Gründung hatte Mitte des Jahres begonnen. Kann ich dann trotzdem, ein nicht vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr benutzen? So dass also, obwohl meine Gründung nicht am 01.01.2010 war, mein Kalenderwirtschaftsjahr am 31.12.2010 zu ende ist?

  2. #2
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    Zitat Zitat von LiGERWooD Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ich habe ein paar Fragen zum "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung". Angenommen ich würde die Kleinunternehmer-Regelung nach §19 Abs. 1 UStG in Anspruch nehmen und mein Gesamtumsatz geht über 17500 Euro im Gründungsjahr?
    Dann bist du im Folgejahr automatisch regelbesteuert.

    Und was würde passieren wenn es im Folgejahr auch noch über diese Grenze von diesen über 50000 Euro geht?
    Die Grenze spielt keine Rolle mehr, wenn der Umsatz im Gründungs(oder jedem anderen)jahr bereits 17.500 Euro übersteigt.

    Wenn ich gleich angebe, dass der Gesamtumsatz im Gründungsjahr 17500 Euro übersteigt, wie funktioniert dann die Versteuerung der 7.3 Entgelte(?) im Einzelnen?
    Du stellst deinen Auftraggebern die Umsatzsteuer in Rechnung, nimmst sie ein, meldest sie dem FA an, führst sie ab. Dafür kannst du die Umsatzsteuerschuld um die von die bezahlte USt verringern ("Vorsteuer ziehen").

    Was habe ich bei Sollversteuerung zu tun und wie berechne ich das. Was habe ich bei der Istversteuerung zu tun und wie berechne ich wiederum das?
    Da gibt es nichts zu berechnen - der Unterscheid liegt nur im Zeitpunkt der Abführung der USt: Ist-Versteuerung = wenn du das Geld eingenommen hast, Soll-Versteuerung = wenn du die Rechnung gestellt hast.

    Meine Gründung hatte Mitte des Jahres begonnen.
    Und du füllst jetzt den Fragebogen aus?

    Kann ich dann trotzdem, ein nicht vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr benutzen?
    Musst du sowieso.

    So dass also, obwohl meine Gründung nicht am 01.01.2010 war, mein Kalenderwirtschaftsjahr am 31.12.2010 zu ende ist?
    Ist es. Zu beachten ist hier, dass die Umsatzgrenze nicht mehr 17.500 Euro beträgt (das gilt für volle 12 Monate) sondern auf die Monate umzurechnen ist, in denen du tätig bist. Die Grenze liegt also niedriger.

    copy
    Geändert von copy (12.04.2010 um 14:09 Uhr)

  3. #3
    TP-Junior LiGERWooD macht alles soweit korrekt
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    blablabla... okay, hälfte verstanden.

    Das heißt ich trage bei Feld 52 "Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor?" Nein ein und mein Gründungsjahr endet dann aber trotzdem nicht am 31.12.2010?

    Mitte des Jahres war jetzt ein denkfehler. Richtig wäre ende des ersten Quartals dieses Jahres. Aber den Fragebogen habe ich auch erst, nach mehrmaligen E-Mail Nachfragen, am Wochende erhalten.

  4. #4
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    Zitat Zitat von LiGERWooD Beitrag anzeigen
    blablabla...
    Geht's noch?

    okay, hälfte verstanden.

    Das heißt ich trage bei Feld 52 "Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor?" Nein ein und mein Gründungsjahr endet dann aber trotzdem nicht am 31.12.2010?
    Doch, dein Geschäftsjahr endet am 31.12.2010 (es sei denn, du bist Landwirt).

    Und ja, du trägst ein "Nein" ein (weil kein abweichendes Geschäftsjahr vorliegt).


    copy

  5. #5
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    Dein Wirtschaftsjahr weicht sowieso nicht vom Kalenderjahr ab, geht also vom 01.01. - 31.12.. Da dein Gewerbe aber erst seit bspw. 01.03. existiert, vom 01.03. - 31.12. - für das erste Jahr. Deswegen auch der Hinweis mit dem Runterrechnen der 17500 €.

    Und wenn du nur die Hälfte von dem blabla hier verstehst, solltest du dich mehr damit befassen. Und zwar selbständig... hier gibt es z.B. sehr gute FAQ...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  6. #6
    TP-Junior LiGERWooD macht alles soweit korrekt
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    Talking

    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Geht's noch?
    grins

    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen



    Doch, dein Geschäftsjahr endet am 31.12.2010 (es sei denn, du bist Landwirt).

    Und ja, du trägst ein "Nein" ein (weil kein abweichendes Geschäftsjahr vorliegt).


    copy
    OKAY. Danke!

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