Dann bist du im Folgejahr automatisch regelbesteuert.
Die Grenze spielt keine Rolle mehr, wenn der Umsatz im Gründungs(oder jedem anderen)jahr bereits 17.500 Euro übersteigt.Und was würde passieren wenn es im Folgejahr auch noch über diese Grenze von diesen über 50000 Euro geht?
Du stellst deinen Auftraggebern die Umsatzsteuer in Rechnung, nimmst sie ein, meldest sie dem FA an, führst sie ab. Dafür kannst du die Umsatzsteuerschuld um die von die bezahlte USt verringern ("Vorsteuer ziehen").Wenn ich gleich angebe, dass der Gesamtumsatz im Gründungsjahr 17500 Euro übersteigt, wie funktioniert dann die Versteuerung der 7.3 Entgelte(?) im Einzelnen?
Da gibt es nichts zu berechnen - der Unterscheid liegt nur im Zeitpunkt der Abführung der USt: Ist-Versteuerung = wenn du das Geld eingenommen hast, Soll-Versteuerung = wenn du die Rechnung gestellt hast.Was habe ich bei Sollversteuerung zu tun und wie berechne ich das. Was habe ich bei der Istversteuerung zu tun und wie berechne ich wiederum das?
Und du füllst jetzt den Fragebogen aus?Meine Gründung hatte Mitte des Jahres begonnen.
Musst du sowieso.Kann ich dann trotzdem, ein nicht vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr benutzen?
Ist es. Zu beachten ist hier, dass die Umsatzgrenze nicht mehr 17.500 Euro beträgt (das gilt für volle 12 Monate) sondern auf die Monate umzurechnen ist, in denen du tätig bist. Die Grenze liegt also niedriger.So dass also, obwohl meine Gründung nicht am 01.01.2010 war, mein Kalenderwirtschaftsjahr am 31.12.2010 zu ende ist?
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hier verstehst, solltest du dich mehr damit befassen. Und zwar selbständig... hier gibt es z.B. sehr gute FAQ...