Wenn du nicht von der KU-Regelung Gebrauch machst, verrechnest du die von dir bezahlte USt mit deiner USt-Schuld gegenüber dem FA.
Nein, überhaupt nicht. Als KU hast du mit der USt nichts weiter zu tun. Du bezahlst sie und fertig.Genauso würde ich die MwSt. wiederbekommen wenn ich die Kleinunternehmer-Regelung nach §19 Abs. 1 UStG in Anspruch nehme?
Was meinst du mit "Porto Besteuerung"?Wie sieht das mit der Porto Besteuerung des Lieferanten aus und was habe ich da zu beachten wenn ich meinen Kunden Porto berechne?
Die Frage habe ich bereits beantwortet. Sollversteuerung heisst, das du die USt dann ans FA abführst ...Sollversteuerung heißt in dem Moment, wo ich Waren verkaufe muss ich die MwSt., die ich dem Kunden berechne, an das Finanzamt abführen?
... wenn du deine Rechnung gestellt hast.Wann muss ich das machen?
Ja, dann hast du mit der USt nichts weiter zu tun. Du bezahlst sie und fertig.Das ganze entfällt aber jedoch wiederum wenn ich die Kleinunternehmer-Regelung nach §19 Abs. 1 UStG in Anspruch genommen habe?
USt ist der korrekte Ausdruck. "MwSt." heisst es für den Endkunden.UST = MwSt.? Darf ich mir aussuchen welches Kürzel ich verwende?
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