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Thema: Sollversteuerung, MwSt. des Lieferanten bei unter 17500 Euro (§19 Abs. 1 UStG)

  1. #1
    TP-Junior
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    Smile Sollversteuerung, MwSt. des Lieferanten bei unter 17500 Euro (§19 Abs. 1 UStG)

    Hi,

    wenn ich für den Weiterverkauf (Handel) bei einem Lieferanten einkaufe. Berechnet der mir auf den Einkauf MwSt. Diese ich vom Finanzamt wiederbekomme wenn ich Ihm den Weiterverkauf der Waren quittiere? Wie mache ich das?

    Genauso würde ich die MwSt. wiederbekommen wenn ich die Kleinunternehmer-Regelung nach §19 Abs. 1 UStG in Anspruch nehme? Nur dass ich dann erst einmal keine MwSt., die sonst der Kunde bezahlen würde, an das Finanzamt zu entrichten habe?

    Wie sieht das mit der Porto Besteuerung des Lieferanten aus und was habe ich da zu beachten wenn ich meinen Kunden Porto berechne?

    Sollversteuerung heißt in dem Moment, wo ich Waren verkaufe muss ich die MwSt., die ich dem Kunden berechne, an das Finanzamt abführen? Wann muss ich das machen? Das ganze entfällt aber jedoch wiederum wenn ich die Kleinunternehmer-Regelung nach §19 Abs. 1 UStG in Anspruch genommen habe?

    UST = MwSt.? Darf ich mir aussuchen welches Kürzel ich verwende?

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von LiGERWooD Beitrag anzeigen
    Hi,

    wenn ich für den Weiterverkauf (Handel) bei einem Lieferanten einkaufe. Berechnet der mir auf den Einkauf MwSt. Diese ich vom Finanzamt wiederbekomme wenn ich Ihm den Weiterverkauf der Waren quittiere?
    Wenn du nicht von der KU-Regelung Gebrauch machst, verrechnest du die von dir bezahlte USt mit deiner USt-Schuld gegenüber dem FA.

    Genauso würde ich die MwSt. wiederbekommen wenn ich die Kleinunternehmer-Regelung nach §19 Abs. 1 UStG in Anspruch nehme?
    Nein, überhaupt nicht. Als KU hast du mit der USt nichts weiter zu tun. Du bezahlst sie und fertig.

    Wie sieht das mit der Porto Besteuerung des Lieferanten aus und was habe ich da zu beachten wenn ich meinen Kunden Porto berechne?
    Was meinst du mit "Porto Besteuerung"?

    Sollversteuerung heißt in dem Moment, wo ich Waren verkaufe muss ich die MwSt., die ich dem Kunden berechne, an das Finanzamt abführen?
    Die Frage habe ich bereits beantwortet. Sollversteuerung heisst, das du die USt dann ans FA abführst ...

    Wann muss ich das machen?
    ... wenn du deine Rechnung gestellt hast.

    Das ganze entfällt aber jedoch wiederum wenn ich die Kleinunternehmer-Regelung nach §19 Abs. 1 UStG in Anspruch genommen habe?
    Ja, dann hast du mit der USt nichts weiter zu tun. Du bezahlst sie und fertig.

    UST = MwSt.? Darf ich mir aussuchen welches Kürzel ich verwende?
    USt ist der korrekte Ausdruck. "MwSt." heisst es für den Endkunden.

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  3. #3
    TP-Junior
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Was meinst du mit "Porto Besteuerung"?
    Auf der Rechnung bei einer Lieferung von meinem Lieferanten habe ich gesehen, das er das Porto mit 19% UST berechnet hat? Muss ich das auch tun?

    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Die Frage habe ich bereits beantwortet. Sollversteuerung heisst, das du die USt dann ans FA abführst ...
    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    ... wenn du deine Rechnung gestellt hast.
    Entschuldigung. Frage falsch gestellt. Ich wollte wisen, wan ich und wie, nach dem ich die Ware mit der Rechnung verschickt habe, die MwSt. an das Finanzamt zu entrichten habe? Z.B. Sofort oder alle entstanden innerhalb des Monats, zum Monatsende.

  4. #4
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von LiGERWooD Beitrag anzeigen
    Auf der Rechnung bei einer Lieferung von meinem Lieferanten habe ich gesehen, das er das Porto mit 19% UST berechnet hat? Muss ich das auch tun?
    Wenn du nicht von der KU-Regelung Gebrauch machst, ja. Nebenleistungen teilen das Schicksal (den Steuersatz) der Hauptleistung. Wenn du von der KU-Regelung Gebrauch machst, darfst du es nicht.

    Entschuldigung. Frage falsch gestellt. Ich wollte wisen, wan ich und wie, nach dem ich die Ware mit der Rechnung verschickt habe, die MwSt. an das Finanzamt zu entrichten habe? Z.B. Sofort oder alle entstanden innerhalb des Monats, zum Monatsende.
    Nachdem du die Umsatzsteuervoranmeldung gemacht und ans FA gesandt hast, überweist du deine USt-SChuld ans FA oder lässt sie einziehen.

    Meinst du nicht, du solltest langsam mal die FAQs lesen und ein bisschen die Forensuche benutzen? Deine Fragen sind nämlich alles absolute Basics.

    copy

  5. #5
    TP-Junior
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    Ich weiß schon, dass das alles basic ist. Aber oft kommt es mir so vor als wenn, das was extra erläutert wird, eigentlich schon klar ist aber das was gerade unklar ist, aufgrund von einer magereren Formulierung, wird nicht erläutert. Manchmal ist es sogar so, wenn man etwas verstanden hat und dann die Erläuterung dazu liest, dass man es dann plötzlich nicht mehr versteht. Aber ich konnte mir jetzt ein ziemlich genaues Bild im Kopf machen und das zusammenfassen. Von dem her, werde ich jetzt auch nach den einzelnen Fragen direkt googeln. Sachlich eben. Aber man muss ja erst ein Mal wissen was man wie zu Melden hat um dann wissen zu können was man noch zu melden hat. Und erst dann sich darüber wieder informieren wie man das macht.

    Lange rede kurzer sinn. Danke copy. Ich denke das war das was ich wissen wollte um ein zu steigen. ...als Amateur

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