1) Wenn du widersprechen willst, dann schriftlich, begründet und am besten sofort, verlass dich einfach nicht darauf, dass dein Anspruch ewig läuft.
2) Wenn eine Frist vertraglich festgehalten wurde, ist diese einzuhalten. Ausnahmen sind Aufhebungsvertrag oder Einigung beider Seiten, oder Vertragsbruch, bei letzterem muss man aber bedenken, dass dann noch Teilansprüche gelten können.
Und ohne gültige Kündigung keine Neuvermietung. Sonst kannst du dich nacher darum kümmern, wem die Wohnung nun überlassen wird und wer Ersatzansprüche geltend macht.
So wie ich dich verstanden habe, liegt eine gültige Kündigung nicht vor. Kündigungen immer fristgerecht, oder mit oben genannten Voraussetzungen.
3) Bitte Anwalt aufsuchen, wenn du dich nicht mit dem Mieter einigen kannst.

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