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Thema: Zustimmung erforderlich für Referenzenangabe?

  1. #1
    TP-Junior
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    Zustimmung erforderlich für Referenzenangabe?

    Darf ich als Produktdesigner ohne Zustimmung meines Kunden ein Werk auf meiner Website als Referenz nutzen? (auf dem Produkt steht der Name des Kunden; es wurde nur das einfache Nutzungsrecht an den Kunden übertragen) Wenn ich das darf, kann ich bei den Referenzen auch eine Beschreibung der Arbeit beilegen, in der der Kunde genannt wird?

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von onza Beitrag anzeigen
    Darf ich als Produktdesigner ohne Zustimmung meines Kunden ein Werk auf meiner Website als Referenz nutzen?
    Das ist so eindeutig mit diesen Angaben nicht zu beantworten. Was vergibst du dir, wenn du deinen Kunden fragst? Wenn du fürchtest, er könne 'nein' sagen, würde ich das Produkt an deiner Stelle auch nicht ungefragt als Referenz nutzen.

    Für die Zukunft: Vorher schriftliche Vereinbarungen treffen.

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  3. #3
    TP-Junior
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    Danke copy für die schnelle Antwort. Die Referenz war seit einiger Zeit bereits online. Das Problem ist, dass er seit zwei Wochen aus leider rechtlich völlig falschen Gründen verärgert auf mich ist. Jetzt verhält er sich wie ein patziges Kleinkind. Die Referenz ist rausgenommen, doch ich halte ja das Urheberrecht und würde die Referenz ggf. wieder auf der Website anführen. Deshalb die Frage. Selbstverständlich werde ich das in meinen Verträgen zukünftig klären müssen.

  4. #4
    TP-Supporter Avatar von chorn
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    Ich sehe da auch nicht den Vorteil dem Kunden die Wahl vorzuenthalten.

    Fragen, Kunde sagt ja, alles klar.
    Fragen, Kunde sagt nein, respektiert man.

    Nicht fragen, für Kunden OK, alles OK, aber evtl. unhöflich.
    Nicht fragen, Kunde beschwert sich, Geschäftsbeziehung leidet.

    Wenn dir das wirklich so wichtig ist, besser mal den Anwalt fragen, Urheberrecht allein zählt hier nicht, du musst auch Nutzungsrechte in Betracht ziehen.

  5. #5
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von onza Beitrag anzeigen
    Danke copy für die schnelle Antwort. Die Referenz war seit einiger Zeit bereits online. Das Problem ist, dass er seit zwei Wochen aus leider rechtlich völlig falschen Gründen verärgert auf mich ist. Jetzt verhält er sich wie ein patziges Kleinkind. Die Referenz ist rausgenommen, doch ich halte ja das Urheberrecht
    Ob du das hast, wäre zu klären. Im Zweifelsfall gerichtlich. An Produktdesigns werden ebenso wie bspw. an Werke der Gebrauchskunst (wie Logos) deutliche höhere Anforderungen in Sachen Schöpfungshöhe und damit urheberrechtlichen Schutz gestellt, als bspw. an Lichtbilder oder Werke der bildenden Kunst. Die Rechtsprechung geht nämlich davon aus, dass hier Schutzrechte in Form von Markenanmeldungen, Patenten und Geschmacksmustern eingetragen werden können.

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  6. #6
    TP-Junior
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    Vielen Danke für eure Antworten

    @ chorn: das war ja keine Absicht sondern eher unbedacht. Die Geschäftsbeziehung ist nach dem Verhalten des Kunden aber jetzt eh Geschichte. Aber ganz klar: das muss ich in meinen Verträgen ändern...

    @ copy: laut meinem Vertrag handelt es sich um einen Urheberwerkvertrag mit einfachem Nutzungsrecht. Bei meinen Webprojekten verfahre ich mit meinen grafischen Leistungen ebenso. Deshalb halte ich ja auch das Urheberrecht. Die Frage für mich ist jedoch: Halte ich als Urheber soweit auch eine "Art Nutzungsrecht", dass ich mit dem Produkt auf meiner eigenen Website als Referenz für mich werben darf.

  7. #7
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von onza Beitrag anzeigen
    @ copy: laut meinem Vertrag handelt es sich um einen Urheberwerkvertrag mit einfachem Nutzungsrecht. Bei meinen Webprojekten verfahre ich mit meinen grafischen Leistungen ebenso. Deshalb halte ich ja auch das Urheberrecht.
    Abgesehen davon, dass man das Urheberrecht nicht "halten" kann, das hat man oder eben nicht: Nein, "deswegen" hast du noch lange keine Urheberrechte. Lies dir bitte noch einmal durch, was ich geschrieben habe. Ein Produktdesign genießt nicht automatisch urheberrechtlichen Schutz. Und der ergibt sich am allerwenigsten daraus, wie man einen Vertrag nennt ...

    Die Frage für mich ist jedoch: Halte ich als Urheber soweit auch eine "Art Nutzungsrecht", dass ich mit dem Produkt auf meiner eigenen Website als Referenz für mich werben darf.
    Lässt sich so nicht beantworten - erstens wäre, wie ich bereits schrieb, zu klären, ob du überhaupt Urheberrechte geltend machen kannst und zweitens ergeben sich gerade aus Werkverträgen unter Umständen sogar dann Einschränkungen, wenn ein Gericht den urheberrechtlichen Schutz grundsätzlich bejahen würde.

    Wenn es dir wichtig ist, wende dich an einen auf Urheber- und andere Schutzrechte spezialisierten Anwalt und lass' den mal anhand deines Vertrages den konkreten Sachverhalt beurteilen.

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  8. #8
    TP-Junior
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    Vielen Dank für deine Antwort copy!

  9. #9
    TP-Insider Avatar von Settler
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    Recht hin oder her:

    Ein potenzieller Kunde schaut sich deine Referenzen an und ruft deinen verärgerten Kunden an und fragt, wie denn das Projekt verlaufen ist.

    Soll vorkommen, willst du dieses Risiko erstreiten? Nutz die Zeit sinnvoller und stell ein ähnliches Projekt für eine nichtexistente Firma als Beispielseite zusammen.

  10. #10
    TP-Junior
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    Das ist natürlich ein unschlagbares Argument... umgekehrt: darf ich in meine Referenzen eine Scheinreferenz aufnehmen? Was ist, wenn eben jener Kunde seine bubeleien auf die Spitze treibt und mich dann anzeigt wegen Vorgaukeln falscher Tatsachen? Der Kunde ist völlig unzurechnungsfähig...

    Generell gehts mir hier vor allem darum, wie die juristische Sicht ist und obs da ne eindeutige Aussage gibt, oder ob das rechtlich sehr schwammige ist.

  11. #11
    TP-Supporter Avatar von chorn
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    Schreib DEMO dran und gut is.

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