Hallo,
ich habe noch eine Frage zur Einkommensteuererklärung.
Kann ich die Strom-/Heizung Nachzahlungen von der Steuer abschreiben, wenn wir in Mietwohnung wohnen? Und wenn in eigene Haus?
MfG Lena
Vielleicht hat der Vermieter eine Bescheinigung erstellt, aus der hervorgeht, wie hoch die Haushaltsnahen Dienstleistungen sind? Dann können diese zumindest geltend gemacht werden.
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)