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Thema: Kunde zahlt nicht.

  1. #16
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    ????

    Mahnbescheide bekommst du im Schreibwarenhandel, diesen ausfüllen und dem säumigen Kunden zusenden. Legt er keinen Widerspruch ein kannst du sofort einen für seine Region zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Geldeintreibung beauftragen. Zahlen musst du nichts, das verlangt der Gerichtsvollzieher vom Schuldner selbst.

  2. #17
    TP-Senior err0rFH macht alles soweit korrekt
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    Hä?
    Wie jetzt?
    Ich hab kein Mahnbescheid gekauft, sondern Online ausgefüllt (https://www.online-mahnantrag.de)
    Diesen dann ausgefüllt, ausgedruckt und an das Mahngericht Hagen geschickt, so steht es da drauf.

    Siehe hier:


    Jetzt versteh ich gar nichts mehr

  3. #18
    e40
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    Der Online-Mahnantrag ist auch gültig/möglich.

  4. #19
    TP-Senior err0rFH macht alles soweit korrekt
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    Ah puh - gut das du mir die Angst genommen hast


    Danke!

  5. #20
    TP-Senior neffe bringt sich richtig ein neffe bringt sich richtig ein
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    Hallo,

    die Ausführungen zum Mahnbescheid sind leider völliger Schwachsinn. Du hast 2 Möglichkeiten:

    a. du kaufst das Formular im Schreibwarenladen, füllst es aus und sendest es an das Amtsgericht an deinem Wohn- / Geschäftssitz *

    b. du nutzt das Online Formular, druckst die Kontrollseite aus und sendest sie an das Amtsgericht an deinem Wohn- / Geschäftssitz *

    * = außer es gibt in deinem Bereich ein zentrales Mahngericht, dann da hin.

    Das Amtsgericht (AG) erläßt den Mahnbescheid (MB), läßt diesen amtlich zustellen und schickt dir die Rechnung (1.400 € netto = 1.700 € brutto = 32,50 € Gerichtskosten). Diese Kosten mußt du zahlen.

    Nach der Zustellung erhälst du eine Zustellbenachrichtigung mit Datum der Zustellung und ein Formular zum beantragen eines Vollstreckungsbescheides (VB).

    Wenn die Forderung 14 Tage nach Zustellung nicht bezahlt wurde und dem MB nicht widersprochen wurde kannst du das Formular zur Beantragung des VB an das AG senden.

    Das AG prüft ob du zwischenzeitlich die Kosten bezahlt hast, wenn das der Fall ist, wird der VB erlassen und auch amtlich zugestellt. Erfolgt auch hierauf kein Widerspruch kriegst du nach 14 Tagen eine "vollstreckbare Ausfertigung" vom VB. Damit ist die Sache für das Gericht erledigt.

    Mit dem VB kannst du dann einen Gerichtsvollzieher am Wohn- / Geschäftssitz des Schuldners mit der Vollstreckung beauftragen. Auch hierfür bist du Auftraggeber und trägst die Kosten.

    Kosten (Gericht & Vollstreckung) können im Zuge der Vollstreckung vom Schuldner eingefordert werden, das setzt allerdings voraus das es was zu holen gibt. Wenn nix da ist, kann auch nicht vollstreckt werden.

    Erfolgt Widerspruch auf MB: Das Verfahren ist beendet, du kannst dir überlegen ob du Zivilklage einreichst.

    Erfolgt Widerspruch auf VB: Das Verfahren wird automatisch als streitiges Verfahren an das Prozessgericht abgegeben. Wenn du auf die Forderung verzichtest mußt du Klagerücknahme erklären, ansonnsten ist das Verfahren zu führen.

    Gruß Neffe

  6. #21
    TP-Senior err0rFH macht alles soweit korrekt
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    Hi!

    Okay Dankeschön!

    Es hat sich inzwischen einiges getan:
    Am 2ten Tag nachdem ich den Mahnbescheid zum AG Hagen geschickt habe, wurde die Rechnung vom Kunden bezahlt.
    Allerdings hat der Kunde nicht die Mahnkosten überwiesen, sondern nur den reinen Rechnungsbetrag. Was also nun machen?

    So und nun ist noch eine 2te kleinere Rechnung offen, er hätte bis diesen Monat (bis zum 14ten) auch zahlen müssen, passierte wieder nicht - jetzt wieder ein Mahnbescheid einreichen?!


    Ich komm mir etwas doof vor muss ich zugeben, schicke Mahnungen raus und dann ein Mahnbescheid und dann wird das Geld überwiesen, nur nicht mit Mahngeb. -.-


    Wie würdet ihr nun vorgehen?


    Grüße,
    err0r


    PS: Desweiteren sagte mir mein Kunde letzte Woche wo er die erste Rechnung bezahlt hat, das er die 2te erst bezahlt wenn ich den Vertragsauflösungs-Vertrag unterschreibe und an ihn zurück schicke, er wolle mir diesen zukommen lassen - nur ist das immer noch nicht geschehen.
    Darf er das? Er muss mir doch trotzdem die 2te Rechnung bezahlen - Den Vertragsauflösungs-Vertrag unterschriebe ich natürlich, da ich ihn loswerden will bei dieser Zahlungsmoral...
    Geändert von err0rFH (18.05.2010 um 12:37 Uhr)

  7. #22
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von err0rFH Beitrag anzeigen
    Allerdings hat der Kunde nicht die Mahnkosten überwiesen, sondern nur den reinen Rechnungsbetrag. Was also nun machen?
    Meine Güte, du lässt dir hier wirklich jeden einzelnen Schritt erklären ... Du hast nach wie vor eine Forderung gegen ihn - entweder du setzt sie durch oder du lässt es.

    So und nun ist noch eine 2te kleinere Rechnung offen, er hätte bis diesen Monat (bis zum 14ten) auch zahlen müssen, passierte wieder nicht - jetzt wieder ein Mahnbescheid einreichen?!
    Ist das eine Frage? Musst du doch selbst wissen und entscheiden.

    PS: Desweiteren sagte mir mein Kunde letzte Woche wo er die erste Rechnung bezahlt hat, das er die 2te erst bezahlt wenn ich den Vertragsauflösungs-Vertrag unterschreibe und an ihn zurück schicke, er wolle mir diesen zukommen lassen - nur ist das immer noch nicht geschehen. Darf er das?
    Nein, das ist der Versuch einer Nötigung. Und nun?

    copy

  8. #23
    TP-Senior err0rFH macht alles soweit korrekt
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    Ja ich lasse mir gerne alles erklären, weil das sozusagen mein "erster" Fall ist und da möchte ich nichts falsch machen. Sorry!

    Den ersten MB hab ich zurückgezogen, da das Geld überwiesen wurde.

    Nur wie gehe ich in sachen Nötigung vor? Er hat ja bis zum 14ten nicht Überwiesne (2te Rechnung), Mahnung ist dazu von mir auch schon raus. Und wenn darauf keine Antwort kommt, soll ich dann wieder einen Mahnbescheid abschicken oder direkt wegen "versuchter nötigung" vorgehen?!

    Zudem: Was mache ich, wenn ich mir nicht wirklich einen Rechtsanwalt leisten kann? Da das bei mir noch recht in der anfangsphase ist..


    Danke nochmals!

  9. #24
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    Zitat Zitat von err0rFH Beitrag anzeigen
    Ja ich lasse mir gerne alles erklären, weil das sozusagen mein "erster" Fall ist und da möchte ich nichts falsch machen. Sorry!
    Du machst aber was falsch, wenn du dich nicht intensiv selbst mit der Sache beschäftigst und dass du das nicht hast, zeigen deine Fragen.

    Nur wie gehe ich in sachen Nötigung vor?
    Ganz allgemein: Nötigung ist eine Straftat. Wenn jemand will, dass diese verfolgt wird, muss er Anzeige erstatten. Ob die Staatsanwaltschaft dann tätig wird oder auf den Weg der Privatklage (Zivilrecht) verweist, wird sich zeigen. Sorry, langsam aber sicher wird der Rahmen des Legalen hier überschritten. Such' dir bitte einen Rechtsanwalt.

    Zudem: Was mache ich, wenn ich mir nicht wirklich einen Rechtsanwalt leisten kann? Da das bei mir noch recht in der anfangsphase ist..
    Wenn du nachweisbar ein geringes Einkommen hast, kannst du Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz in Anspruch nehmen. Erkundige dich beim nächsten Amtsgericht, was dazu nötig ist.

    Und sorry, aber mach' dich doch bitte endlich mal mit dem vertraut, was du da überhaupt tust, anstatt ständig neu hier nachzufragen:

    Und wenn darauf keine Antwort kommt, soll ich dann wieder einen Mahnbescheid abschicken oder direkt wegen "versuchter nötigung" vorgehen?!
    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun und wieso willst du in der selben Sache zwei Mahnbescheide verschicken? Das ist doch kompletter Unsinn. Wenn der Schuldner gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch einlegt, erwirke einen Vollstreckungsbescheid und lasse vollstrecken.

    Kann es sein, dass du dir immer nur gerade das anliest oder vorkauen lässt, was gerade der nötige Schritt ist, aber dich noch überhaupt nicht mit dem Mahnverfahren als Ganzes befasst hast?

    copy

  10. #25
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    Zitat Zitat von err0rFH Beitrag anzeigen
    Hi!
    PS: Desweiteren sagte mir mein Kunde letzte Woche wo er die erste Rechnung bezahlt hat, das er die 2te erst bezahlt wenn ich den Vertragsauflösungs-Vertrag unterschreibe und an ihn zurück schicke, er wolle mir diesen zukommen lassen - nur ist das immer noch nicht geschehen.
    Darf er das? Er muss mir doch trotzdem die 2te Rechnung bezahlen - Den Vertragsauflösungs-Vertrag unterschriebe ich natürlich, da ich ihn loswerden will bei dieser Zahlungsmoral...
    Hallo, ja er darf das, jedenfalls solange Du Dich nicht wehrst.

    Ich würde keine Vertragsauflösung-Vorschlag vom Kunden warten, sondern dem Kunden meinen Vorschlag vorlegen.

    Der enthält:
    1. Zahlung aller ausstehenden Posten (inkl. entstandener Mahnkosten und Zinsen)
    2. Eine Abstandszahlung, dass ich überhaupt mit einer Vertragsauflösung einverstanden bin.
    3. Klar definierte Fristen

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