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Thema: Aushilfstätigkeiten rückwirkend anmelden???

  1. #1
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    Aushilfstätigkeiten rückwirkend anmelden???

    Hallo bin neu hier und habe zu diesem Thema, keine passende antwort für mich gefunden und deswegen dieses thema eröffnet, falls es doch schon so ein thema gibt, kann es verschoben werden.


    So nun komme ich zu meinem Problem:

    Meine Verlobte ist Köchin und hatte sich anfang dieses Jahres um einen neuen Job bemüht und hat nach 2 tägigen Probearbeiten auch den zuspruch für die Stelle bekommen. Doch damit fing es dann an...
    Der Küchenchef fragte sie, ob sie nicht lust hätte gegen Bezahlung ein paar mal als Aushilfe zu kommen, bis sie dann in den festen Dienst übernommen wird.
    Sie stimmte diesem zu und arbeitete ein paar zur Aushilfe...
    Jetzt kam der Küchenchef letzten Monat und meinte:"Es tut mir leid, aber wir können dir die Aushilfsstunden nicht bezahlen, weil die Geschäftsleitung vergessen hat, diese tätigkeit anzumelden."

    Doch damit kann man sich als AN doch nicht zufrieden geben...

    Deswegen hier meine Frage, Kann ich solche Aushilfstätigkeiten nachträglich melden oder was kann ich als AN machen um doch noch an mein verdientes Geld zu kommen?

    Meiner Meinung nach, kann es man sowas doch nicht einfach hinnehmen, nur weil man Angst haben muss, dass man seinen Job wieder verliert, nur weil man sein Recht einfordert aber Angst haben muss das der AG damit nicht ganz einverstanden ist.

    Ich hoffe hier kann mir jemand Helfen.
    Ich danke im vorraus.
    Bas

  2. #2
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    Zitat Zitat von Bas1985 Beitrag anzeigen
    Deswegen hier meine Frage, Kann ich solche Aushilfstätigkeiten nachträglich melden
    Ob man das kann oder nicht, kann deiner Verlobten ja egal sein, ...

    oder was kann ich als AN machen um doch noch an mein verdientes Geld zu kommen?
    ... wenn sie einen Vertrag hat (Stichwort Beweisbarkeit) und den Vertrag ihrerseits erfüllt hat, kann sie den Lohn dafür einklagen. Ob sich das empfiehlt oder nicht, muss sie selbst entscheiden.

    Euer Ansprechpartner sollte im Zweifelsfall ein Anwalt sein.

    copy

  3. #3
    TP-Newbie Bas1985 macht alles soweit korrekt
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    Einen Vertrag über diese Aushilftätigkeiten habend sie nicht abgeschlossen, dass einzige was sie in der Hand hat, sind ihre vom Küchenchef abgezeichneten Arbeitsstunden die sie sich aufgeschrieben hat, also wäre für mich der Bereich Nachweißbarkeit auch erfüllt.

  4. #4
    TP-Veteran wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von wildmieze
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    Hmm .. mag sein, daß sie rechtlich gute Chancen hat, das Geld zu bekommen. Ist die Frage, ob das empfehlenswert ist, wenn sie danach noch ein paar Jahre glücklich und bei gutem Betriebsklima dort arbeiten will .. vielleicht kann sie dem Chef einen Kompromiss vorschlagen .. nach und nach als Überstunden aufschreiben .. zwischendurch nen Tag frei machen, bis die Stunden abgegolten sind .. irgendwas in der Richtung ..
    .. klar ist das blöd gelaufen .. und wenn ich eine Wahl hätte und nicht zwingend auf den Job angewiesen wäre, würde ich evtl. kündigen, das Geld einklagen, mir was anderes suchen - wie schon gesagt, es kann ja nicht das Problem Deiner Verlobten sein, daß sie nicht angemeldet wurde .. da sollte man eigentlich mindestens erwarten, daß der Chef von sich aus Vorschläge macht, wie man das Problem lösen kann.

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