Wenn das alles im Rahmen des Widerrufrechtes passiert hast du die Rücksendekosten zu tragen und dem Kunden den gesamten Zahlbetrag zu erstatten.
Ich habe mal eine Frage. Es geht um diese Textpassage Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht
1. Zum Beispiel ich verkaufe eine Ware gewerblich für über 40 Euro muss ich die Versandkosten tragen wenn es denn bestellten entspricht ? Also nicht defekt ist.
2. Wie sieht es aus wenn der Kunde sagt nee liegt einfach nicht gut in der Hand gefällt mir nicht schicke ich zurück muss ich diesem Fall die Versandkosten tragen ?
3. Wie sieht es aus wenn der Kunde sagt es ist defekt aber es sich rausstellt es ist nicht defekt ?
Dies alles bezieht sich auf gebraucht Geräte
Geändert von Logitec66 (02.05.2010 um 14:42 Uhr)
Wenn das alles im Rahmen des Widerrufrechtes passiert hast du die Rücksendekosten zu tragen und dem Kunden den gesamten Zahlbetrag zu erstatten.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Der Kunde muss noch nicht mal einen Grund für die Rücksendung angeben. Du hast in jedem Fall die Kosten für die Hinsendung zu tragen, für die Rücksendung auch, bis 40 Euro Warenwert können die Rücksendekosten per entsprechender Bedingung in der Widerrufsbelehrung auf den Kunden umgelegt werden.
Vorsicht: Die von Dir fett markierte Formulierung verstößt gegen geltendes Recht und ist m. E. abmahnfähig!
Hi,
schätze Mal, das Du die Muster-Widerrufsbelehrung benutzt, und in dieser steht doch auch, ohne Angaben von Gründen, oder? Also daher, in dieser Frist kann man jederzeit vom Kauf zurück treten.
Das mit den 40 € gilt doch auch nur, wenn man den entsprechenden Passus in den AGB hat, oder? So habe ich es zumindest öfter mal gelesen...
Schätze mal, war nur hier, um die besagte Zeile deutlich zu machen, ansonsten absolut deiner Meinung, schnell raus damit!
Have a nice day,
Swen...
Klar, in der Belehrung musst Du es haben, aber gerade eben mit der 40 €-Sache, meinte ich es so mitgekriegt zu haben, dass diesen Satz eben noch in deinen AGB haben musst.
Nur wie gesagt, hatte ich öfter gehört, daher hatte ich den Satz da auch noch aufgenommen, aber wenn Du und andere meinen, muss man nicht, glaube ich Euch gern. Daher ja meine Frage. Für mich war es damals nur die einzige Sache, generell AGB zu haben...
Have a nice day,
Swen...
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