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Thema: Wieso eine 1-Mann GmbH/UG keine private Haftungsbeschränkung bietet

  1. #1
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    Wieso eine 1-Mann GmbH/UG keine private Haftungsbeschränkung bietet

    Vielfach tauchen hier Fragen nach einer GmbH/UG auf mit dem Hinweis das diese ja eine Haftungsbeschränkung auf das Firmenvermögen bietet, also das Gläubiger im Falle der Insolvenz nicht auf das Privatvermögen zugreifen können.

    Diese Sicherheit ist jedoch nur gegeben solange der Gesellschafter nicht aktiv im Geschäftsbetrieb tätig ist, sonst wird in der Rechtssprechung angenommen das er "von den Vorgängen Bescheid wusste" und es findet eine Durchgriffshaftung auf das Privatvermögen statt.

    Somit ist eine 1-Mann GmbH im Prinzip sinnlos, diese bietet diesselbe "Sicherheit" wie ein Einzelunternehmen jedoch mit viel mehr verbundenen buchhalterischen und bürokratischen (und damit teureren) Aufwand.

  2. #2
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Wow,Wow,Wow!!!

    STOP!!!!! Hast Du diese Information von der "Bäcker-Blume"?

    Grundsätzlich hat die GmbH eine eigene Rechtspersönlichkeit; Sie erwirbt selbständig
    Rechte aber auch Pflichten; u. A. haftet für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur das Gesellschaftsvermögen. Das ist Status Quo!!!

    Das wird auch als Trennungsprinzip bezeichnet!

    Für einen "Durchgriff" wie Du das genannt hast, bedarf es einer immer einer besonderen Begründung!

    Fallgruppen solcher Durchgriffhaftung wären z.B. eine offensichtliche Unterkapitalisierung der GmbH oder existenzgefährdende Eingriffe in das Vermögen der GmbH.

    Solche Äußerungen sind so wie Du Sie beschrieben hast definitiv falsch und führen nur zu Verwirrungen bzw. machen nervös!!!!!
    Geändert von AO Gott (06.05.2010 um 19:48 Uhr)
    Gruss

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  3. #3
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    Fakt ist doch das man als Nicht-Jurist mit den genauen Fallstricken nicht vertraut ist, in der Praxis führt dies dann zu - aus Sicht von Juristen - "Fehlverhalten" welches dann die Durchgriffshaftung verursacht. Eine Begründung dieses Fehlverhaltens ist doch im Juristen-Paragraphendickicht schnell gefunden.

  4. #4
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
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    Wenn du Nicht-Jurist bist, dann lasse dich bitte nicht zu solchen Statments hinreißen!

    Selbstverständlich gibt es eine Durchgriffshaftung und auch andere Haftungstatbestände, welche den handelnden Gesellschafter mit seinem privaten Vermögen haften lassen.

    Aber dies sind explizite Ausnahmen, welche grds. das BEWUßTE Ausnutzen der Haftungsbeschränkung verhindern wollen.

    Lass also bitte in Zukunft Stammtischparolen, wie "...Begründung dieses Fehlverhaltens ist doch im Juristen-Paragraphendickicht schnell gefunden."

  5. #5
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    Die Auslegung ob man bewußt oder unbewußt die Haftungsbeschränkung "ausgenutzt hat" ist im Nachhinein rein subjektiv und meistens eine Grenzfallentscheidung dritter Personen. Wer sich darauf verlassen möchte sollte dies gern tun, mir persönlich wäre es nicht empfehlenswert.

  6. #6
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    Fakt ist doch das man als Nicht-Jurist mit den genauen Fallstricken nicht vertraut ist, in der Praxis führt dies dann zu - aus Sicht von Juristen - "Fehlverhalten" welches dann die Durchgriffshaftung verursacht.
    Die von Dir angesprochene Durchgriffhaftung gibt es nach meinem Wissen insoweit nicht mehr. „Trihotel“-Entscheidung vom 16.07.2007

    Eine Haftung besteht dann nur noch, wenn Verschulden und Vorsatz vorliegen. Und Vorsatz bedeutet ja bekanntermaßen mit "Wissen und Wollen".

    Außerdem besteht die Haftung nur noch im Innenverhältnis zur GmbH.
    Sollte ich hier auf dem Holzweg sein, bitte ich um Klarstellung.

    Nach meiner Meinung ist die Führung einer juristischen Person ohne parallele professionelle Beratung sowieso nicht vertretbar. Aber das ist nur meine eigene Einstellung.

    Natürlich steht es Dir frei, dem "Risiko" aus dem Weg zu gehen. Deine Äußerungen sind aber viel zu allgemein gehalten und entsprechen weiterhin nicht den Tatasachen.
    Gruss

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  7. #7
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
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    @sven0
    Nur weil DU dich nicht mit der Materie auskennst und DU nicht nachvollziehen kannst, wie es zu so einer Entscheidung kommen kannst, mag es für DICH eine subjektive Entscheidung sein.

    Z.B. aus diesem Grunde ist es Laien wie dir auch untersagt, andere in rechtlichen Dingen zu beraten.

    Hättest du ein bisschen mehr Erfahrung, wüsstest du, dass in der Praxis die Haftungsbeschränkung fast schon zu gut funktioniert und die Hürden für eine Durchgriffshaftung in Dt. eigentlich schon zu hoch sind.

    Also tu UNS hier im Forum einen Gefallen: BEVOR du zu diesem Thema weiter postest, lies bitte einen GmbH-Kommentar zu dieser Thematik UND die Entscheidungen des BGHs zur Durchgriffshaftung!

    Denn solche Stammtischparolen beruhen immer auf 70% Unwissenheit und 30% Halbwissen...

    VG fith

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