Wow,Wow,Wow!!!
STOP!!!!! Hast Du diese Information von der "Bäcker-Blume"?
Grundsätzlich hat die GmbH eine eigene Rechtspersönlichkeit; Sie erwirbt selbständig
Rechte aber auch Pflichten; u. A. haftet für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur das Gesellschaftsvermögen. Das ist Status Quo!!!
Das wird auch als Trennungsprinzip bezeichnet!
Für einen "Durchgriff" wie Du das genannt hast, bedarf es einer immer einer besonderen Begründung!
Fallgruppen solcher Durchgriffhaftung wären z.B. eine offensichtliche Unterkapitalisierung der GmbH oder existenzgefährdende Eingriffe in das Vermögen der GmbH.
Solche Äußerungen sind so wie Du Sie beschrieben hast definitiv falsch und führen nur zu Verwirrungen bzw. machen nervös!!!!!


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