Ja.
Nein, nicht im Außenverhältnis.die zweite frage stellt sich zur haftung. wir sind ja in der gbr wohl beide für den auftretenden schaden haftbar, egal von wem er verursacht wird. kann man das irgendwie einschränken?
De facto: ja. Kommt halt darauf an, wie stark Ihr bspw. gemeinsam nach aussen auftretet, gemeinsam werbt etc.ps: man könnte natürlich auch garkeine gbr gründen, sondern zwei unabhängige einzelunternehmen. aber wie sieht es dann bei ständiger zusammenarbeit aus, wird man da nicht eigentlich doch wieder zur gbr?
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