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Thema: verteilung von gewinn und verlust in gbr vertrag

  1. #1
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    verteilung von gewinn und verlust in gbr vertrag

    hallo,

    ich möchte mit einem kommilitonen eine gbr gründen, um gewerblich internetseiten anzubieten (der übliche kram halt für informatikstudenten). allerdings werden wir nicht beide alle anfallenden tätigkeiten ausführen. er wird server einstellen und warten, ich werde programmieren und beide werden wir gestallten.

    daher stellt sich mir die frage, ob wir die verteilung von gewinn und verlust daher über den gesellschaftsvertrag entsprechend vornehmen können. wir wissen ja leider nicht vorher wer wieviel von welcher arbeit leisten und wieviel das prozentual am gewinn ausmacht, daher dachte ich an eine aufteilung die sich daran orientiert wer wieviel umsatz einbringt.

    wenn bei einem auftrag 1000€ gezahlt werden und dabei 500€ durch die programmierarbeit, 300€ durch die gestallterische arbeit von uns beiden und 200€ durch die einrichtung und wartung entstehen, würden entsprechend mir 650€ und ihm 350€ zustehen. die könnten dann nach abzug von umsatzsteuer, einer rücklage für das unternehmen und eventuell noch einer rücklage für einkommenssteuer entnommen werden.

    die zweite frage stellt sich zur haftung. wir sind ja in der gbr wohl beide für den auftretenden schaden haftbar, egal von wem er verursacht wird. kann man das irgendwie einschränken? ich würde ungerne haftbar dafür sein, wenn er einen server einrichtet, dabei einen fehler macht, und dadurch millionen schaden entstehen. umgekehrt würde er ungerne haftbar dafür sein wenn ich eine fehlerhafte software abliefere die schaden verursacht.

    es läuft also darauf hinaus das wir gerne die gewinne und die haftung auf genau denjenigen verteilen würden, der für die entsprechende handlung auch ursprünglich verantwortlich war.

    ich hoffe ihr könnt uns etwas helfen.

    ps: man könnte natürlich auch garkeine gbr gründen, sondern zwei unabhängige einzelunternehmen. aber wie sieht es dann bei ständiger zusammenarbeit aus, wird man da nicht eigentlich doch wieder zur gbr?

  2. #2
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    Zitat Zitat von nerdfactor Beitrag anzeigen
    daher stellt sich mir die frage, ob wir die verteilung von gewinn und verlust daher über den gesellschaftsvertrag entsprechend vornehmen können.
    Ja.

    die zweite frage stellt sich zur haftung. wir sind ja in der gbr wohl beide für den auftretenden schaden haftbar, egal von wem er verursacht wird. kann man das irgendwie einschränken?
    Nein, nicht im Außenverhältnis.

    ps: man könnte natürlich auch garkeine gbr gründen, sondern zwei unabhängige einzelunternehmen. aber wie sieht es dann bei ständiger zusammenarbeit aus, wird man da nicht eigentlich doch wieder zur gbr?
    De facto: ja. Kommt halt darauf an, wie stark Ihr bspw. gemeinsam nach aussen auftretet, gemeinsam werbt etc.

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  3. #3
    TP-Junior nerdfactor macht alles soweit korrekt
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    das heißt, wenn ich einen schaden verursache haftet dafür die gbr und muss voll dafür aufkommen? sagen wir der schaden beläuft sich auf 10000€, ich habe aber nur 1000€ mein kommilitonen hätte aber die restlichen 9000€. dann müsste er seine 9000€ zahlen, ich die 1000€ und dann könnte er, da wir das im innenverhätnis entsprechend geklärt haben, vor mir die 9000€ wieder einklagen?

  4. #4
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    Zitat Zitat von nerdfactor Beitrag anzeigen
    das heißt, wenn ich einen schaden verursache haftet dafür die gbr und muss voll dafür aufkommen?
    Wenn einer von euch einen Schaden verursacht haftet Ihr beide voll - mit eurem gesamten Privatvermögen.

    sagen wir der schaden beläuft sich auf 10000€, ich habe aber nur 1000€ mein kommilitonen hätte aber die restlichen 9000€. dann müsste er seine 9000€ zahlen, ich die 1000€ und dann könnte er, da wir das im innenverhätnis entsprechend geklärt haben, vor mir die 9000€ wieder einklagen?
    Ja. Vielleicht doch erst mal mit dem Thema beschäftigen?

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