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Thema: Kommissionsverkauf kompliziert und verstrickt -> Lösung ?

  1. #1
    TP-Junior zuzzel macht alles soweit korrekt
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    Kommissionsverkauf kompliziert und verstrickt -> Lösung ?

    Hallo Leute,

    Ich möchte in einem Laden auf Kommission Waren verkaufen und keine Umsatzsteuer auf den vollen Verkaufspreis als Kommissionär abführen müssen , sondern dies dem Kommittenten überlassen.

    Der Lösungsansatz hierfür :

    Ich habe 20 gewerbliche Komittenten mit welchen Ich Verträge habe. Teilweise Vorsteuerabzugsberechtigt, teils nicht. Jeder Kommittent hat im Laden seinen eigenen Bereich wo seine Ware steht, der Kunde erfährt also ganz genau wer der Kommittent ist, bzw. von wem er kauft.

    Im Laden befindet sich eine Registrierkasse welche Bons bei Kauf ausdruckt.

    Die Software ist so gestaltet, dass der Bon individuell mit den Firmendaten und dem Steuersatz des jeweiligen Komittenten ausgedruckt wird. Meine eigenen Daten erscheinen nicht auf dem Bon.

    Kauft ein Kunde im Laden also Ware eines Komittenten so erhält er entsprechenden einen Bon zum Kauf mit allen relevanten Daten. Hat er z.B. Ware von 2 unterschiedlichen Kommittenten erhält er 2 verschiedene Bons ausgedruckt.

    Alle 4 Wochen erstellt die Kassensoftware eine automatische Abrechnung für die Kommittenten.

    Jeder Kommittent erhält in Kopie eine Abrechnung mit Postenaufstellung, je eine Bonkopie seiner Verkäufe in dieser Zeit und eine Rechnung über die Provision.

    Nun die Fragen :

    - Ist das so umsatzsteuertechnisch in Ordnung (für meine Partei) ?
    - Wie könnte die Formulierung im Kommissionsvertrag für den Bondruck aussehen ?
    - Gibt es noch etwas was Gefahren birgt , was ich nicht beachtet habe ?

    besten Dank im Vorraus für eure Hilfe

  2. #2
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    Ich kenne das nur im Vermittlungsgeschäft, d.h. Verkauf auf fremde Rechnung, das erfolgt so:

    Du erstellst eine Rechnung die komplett auf den Verkäufer ausgestellt ist, d.h. in deinem Fall wie du schon sagst für jeden Verkäufer muss eine einzelne Rechnung ausgestellt werden. Dein Name steht als "Ansprechpartner" oder "Vermittler" auf der Rechnung, am besten ohne Anschrift (damit du nicht mit dem Verkäufer verwechselt wirst) nur mit Email/Tel/Fax. Ich kann dir nicht genau sagen ob dies Pflicht oder freiwillig ist. Der Endbetrag enthält bereits deine Provision, diese ist jedoch NICHT einzeln ausgewiesen sondern (für den Endkunde unsichtbar) im Artikelpreis enthalten. Der Verkäufer muss (wenn er kein Kleinunternehmer ist) die USt. aus dem Endbetrag an das Finanzamt abführen. Du musst vorher den Verkäufer fragen ob du USt. auf seiner Rechnung ausweisen sollst (ja wenn es kein Kleinunternehmer oder Privatverkäufer ist), ob er dann die USt. tatsächlich ans Finanzamt zahlt kann dir egal sein.

    1x im Monat (oder wenn der Verkäufer es möchte) erstellst du eine Auszahlung, in dieser ist gelistet: verkaufte Ware mit Preis (und ausgewiesener USt. wenn der Verkäufer kein Kleinunternehmer ist), deine Provision, Auszahlungsbetrag. Bei deiner Provision musst du (wenn du USt.-pflichtig bist) zzgl. 19% USt. addieren. Diese bekommt der Verkäufer vom Finanzamt zurück (auch nur wenn er USt.-pflichtig ist). Die USt. aus deiner Provision musst du ans Finanzamt abführen.


    riesiger Vorteil des Ganzen: die Verkäufe auf fremde Rechnung dürfen nicht in deine EÜR (da dies nicht deine Umsätze sind), du buchst also nur deine Provision als Einnahme. Im Endeffekt hast du somit geringe Umsatzvolumina als wenn du es selbst verkaufen würdest, wenig USt.-Volumen und sehr geringen EÜR Aufwand (da nur die Provision gebucht wird).

    Als i-Tüpfelchen hast du niemals Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche seitens der Kunden zu befürchten da du ja nicht der Verkäufer bist.

    Ich finde daher das Vermittlungsbusiness einfach ideal, da man mit geringem EÜR-Aufwand und minimierten Geschäftsrisiko trotzdem gute Einnahmen erzielen kann.
    Geändert von Sven0 (12.05.2010 um 17:19 Uhr)

  3. #3
    TP-Junior zuzzel macht alles soweit korrekt
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    besten Dank für die Info .

    Allerdings habe ich nun 2 Fragen :

    - A : ich kann aus Zeitmangel nicht jedem Kunde an der Kasse eine "Rechnungen" schreiben, daher auch der Bondrucker ! - ich nehme an du meinst mit Rechnungen die Bons ?

    - B : Das bedeutet der Kommissionsvertrag wird erweitert um die Klausel : " der Kommissionär verkauft für den Kommittenten in dessen Namen auf dessen Rechnung " ?

    - C : Muss das Prozeder der Bonerstellung mit in den Kommissionsvertrag oder reicht der Punkt B ?

  4. #4
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
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    Man Leute, macht euch doch mal schlau über die Basics!

    Kommission = In EIGENEM NAMEN auf fremde Rechnung
    Vertretung = In FREMDEN NAMEN auf fremde Rechnung

    Ja, letzteres geht tatsächlich und steht seit gut einem Jahrhundert im BGB.

    Einen generellen Ausschluss des Schadenersatzanspruches, so wie Sven0 ihn proklamiert, kann ich allerdings nicht erkennen. Eine differenzierte Erörterung wäre allerdings offtopic.

    Auch wäre ich vorsichtig, ob u.U. nicht auf das tatsächliche Gepräge abgestellt wird und in wie weit die Vertretung auch tatsächlich ausgeübt wurde.

  5. #5
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    Der Nachteil beim Kommissionsgeschäft ist aber das du selbst 2 Jahre Garantie bzw. 1 Jahr bei Gebrauchtwaren an die Käufer leisten muss, als Vertretungsgeschäft muss dies der auftraggebende Verkäufer selbst übernehmen. Außerdem musst du als Kommissionär alle Verkäufe als eigenen Umsatz buchen und die USt. aus den Verkäufen abführen wenn der Lieferant eine Firma ist, dies macht mehr AUfwand in der EÜR als beim Vertretungsgeschäft.

    Wenn du jedoch die Namen der unterschiedlichen Verkäufer an deiner Kassenbon-Maschine nicht ausweisen kannst bleibt dir nur das Kommissionsgeschäft übrig, d.h. B) fällt dann weg weil du auf eigene Rechnung an die Kunden verkaufen musst.

    Ich würde dir empfehlen eine Lösung zu finden den auftraggebenden Verkäufer auf der Bonrechnung als Verkäufer zu listen (d.h. als Handelsvertretung bzw. Handelsagentur), damit brauchst du keine USt. aus dem Warenverkauf abzuführen, hast keine Garantie/Gewährleistungspflichten und weniger Buchungsaufwand.
    Geändert von Sven0 (16.05.2010 um 18:27 Uhr)

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