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Thema: Gerichtsvollzieher: Was darf er beschlagnahmen?

  1. #1
    TP-Specialist Avatar von Stefan
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    Gerichtsvollzieher: Was darf er beschlagnahmen?

    Hallo

    Die Schwester meiner Freundin hat eine Rechnung in Höhe von etwa 200 Euro nicht bezahlt und zahlreiche Mahnungen ignoriert ... nun wurde ein Inkassobüro eingeschaltet.

    Bei meiner Freundin im Zimmer steht ein 32" LCD-TV von mir. Wenn nun der Gerichtsvollzieher kommt, kann er dann meinen Fernseher beschlagnahmen?

    Danke

    Gruß Stefan

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Avatar von Thomas
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    wenn's der einzige Fernseher ist, darf er (leider) nicht gepfändet werden

  3. #3
    TP-Moderator Avatar von fuchzga
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    Wohnen die Mädels in der selben Wohnung, evtl. noch in der Wohnung der Eltern?
    »Man sollte alles so einfach wie möglich sehen - aber auch nicht einfacher.«
    -Albert E.

  4. #4
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    187
    Hallo,

    grundsätzlich darf der Gerichtsvollzieher davon ausgehen, das alles, was sich in der Wohnung befindet, auch der Bewohnerin gehört und somit gepfändet werden darf. Ansonsten könnte er sich den Besuch auch gleich sparen, da dann grundsätzlich jeder Schuldner behaupten würde, das ihm alle pfändbaren Sachen von guten Freunden geliehen worden wären. Du müsstest also belegen, das dir der Fernseher gehört, wenn er denn gepfändet würde.

    wenn's der einzige Fernseher ist, darf er (leider) nicht gepfändet werden
    Das ist so nicht ganz richtig. Wenn es sich um ein relativ teures Gerät handelt, darf der Gerichtsvollzieher es gegen ein Billiggerät austauschen.

    Wenn du schon vorher von der "Gefahr" der Pfändung weist, der Freundin das Gerät aber weiterhin leihen möchtest, solltest du zumindest schauen, als Eigentumsnachweis den Kaufbeleg griffbereit zu haben. Ansonsten kann es durchaus passieren, das das Gerät gepfändet und versteigert wird.

    Gruss

    MrMurphy

  5. #5
    TP-Specialist Avatar von Stefan
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    Wohnen die Mädels in der selben Wohnung, evtl. noch in der Wohnung der Eltern?
    Jap
    Also in dem Haus wohnen meine Freundin, ihre Schwester (auf deren Namen auch die Rechnung bzw. Mahnung läuft), weitere Schwester, Mutter und Vater.

    In dem Haus gibt's echt nichts wertvolles außer mein TV, meinem 22" PC-Bildschirm und nem Familienrechner (Singlecore 3 Ghz).

    wenn's der einzige Fernseher ist, darf er (leider) nicht gepfändet werden
    Gibt ungefähr vier TV-Geräte in dem Haus, aber alle aus den 80igern und 90igern, also wertlos

    grundsätzlich darf der Gerichtsvollzieher davon ausgehen, das alles, was sich in der Wohnung befindet, auch der Bewohnerin gehört und somit gepfändet werden darf. Ansonsten könnte er sich den Besuch auch gleich sparen, da dann grundsätzlich jeder Schuldner behaupten würde, das ihm alle pfändbaren Sachen von guten Freunden geliehen worden wären
    Ja, das wäre auch mein Gedanke. Aber da die Schuldnerin ja Zuhause lebt, wäre diese Eigentumstrennung ja eh etwas schwer. Da dürfte der Gerichtsvollzieher ja rein in ihrem Zimmer nachsehen?

    Wenn du schon vorher von der "Gefahr" der Pfändung weist, der Freundin das Gerät aber weiterhin leihen möchtest, solltest du zumindest schauen, als Eigentumsnachweis den Kaufbeleg griffbereit zu haben. Ansonsten kann es durchaus passieren, das das Gerät gepfändet und versteigert wird.
    Wie hat sowas auszusehen? Habe den TV per Handschlag von einem Bekannten gekauft ... habe da keine Quittung ... könnte höchstens nachträglich einen Kaufvertrag ausschreiben oder dergleichen ...

    Danke für die schnellen Antworten

    Gruß Stefan

  6. #6
    TP-Greis
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    Was spricht denn dagegen die Rechnung zu bezahlen?

    Der TV wäre ohnehin erst einmal weg. Rechte Dritter müssten im Rahmen einer Klage geltend gemacht werden (§ 262 AO).
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  7. #7
    TP-Specialist Avatar von Stefan
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    Was spricht denn dagegen die Rechnung zu bezahlen?
    Das wäre mir natürlich auch am liebsten. Aber wenn man hinten und vorne kein Geld hat, geht das leider schlecht. Und noch schlechter ist's dann halt noch, wenn man dann unnötige Klamotten bei H&M bestellt ...

    Danke für die Antwort Sven. Im Klartext heißt das: Der Fernseher kommt halt zu mir, bis die Situation geklärt ist ...

  8. #8
    TP-Member
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    74
    Wenn ich du wäre, dann würde ich den Fernseher, den Rechner und den LCD Bildschirm vor dem Besuch eines Gerichtsvollziehers entfernen.
    Das wäre wohl einfacher als später gegen die Pfändung der Geräte zu klagen.

    Der Link passt wohl auch:
    http://www.123recht.net/forum_topic....41804&ccheck=1

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