Hallo,
du hast einen Antrag gestellt und das Gericht hat durch die Prüfung eine Leistung erbracht, auch wenn diese nicht so ausgefallen ist wie du gehofft hast. Gerichte arbeiten wie auch andere Einrichtungen nicht umsonnst. bei einer Klage zwischen zwei Parteien zahlt in der Regel der Verlierer die Kosten. Bei Anträgen ohne Gegenpartei der Antragsteller.
Die Kosten sind abhängig vom Streit- oder Gegenstandswert. Bei Anträgen wo es nicht um einen bestimmten Geldbetrag geht, wird ein Wert festgesetzt. Hier also 3.000,- €
Ein Streitwert von 3.000 € bedeutet 89 € einfache Gerichtsgebühr, vergleichbar mit einem Stundensatz. Sprich es kann eine 1/2 Gebühr oder auch die 3 fache Gebühr berechnet werden. Wie es bei solchen Anträgen üblich ist weiß ich nicht.
Wenn du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist kannst du natürlich den Rechtsweg bestreiten, was meiner Meinung nach aber außer Kosten nichts bringt.
Das Gericht stützt sich bei der Entscheidung auf die Vermutung das die schulischen Leistungen bei einer gewerblichen Tätigkeit leiden, da könnte man normal noch gegen argumentieren. Aber viel schlimmer noch, das Gericht hat festgestellt das du auch ohne gewerblicher Tätigkeit deine schulischen Verpflichtungen nicht nachkommst.
Da kannst du hier oder auch beim Gericht vorbringen was du willst, das ist die schwerste Verfehlung die du dir leisten kannst und zu recht absolutes KO Kriterium.
Da der Vorworf augenscheinlich berechtigt ist und du ihn kurzfristig nicht widerlegen kannst, halte ich einen Widerspruch für aussichtslos.
Wenn ich deinen anderen Beitrag lese willst du billig einkaufen, kannst Motoren reparieren (was ich nicht bestreiten will) und hällst ein Existensgründerseminar für überflüssig.
Schrauben und shoppen bewerte ich aus eigener Erfahrung mit 40, maximal 50% der gewerblichen Tätigkeit. Welche Erfahrungen oder Qualifikationen hast du in den restlichen 50 - 60% der gewerblichen Tätigkeit?
Nachdem was du bisher gezeigt hast sehe ich dich als Mechaniker, vielleicht auch als guten oder erfahrenen Mechaniker in deinem Bereich. Das hat aber nichts mit dem führen eines Unternehmens zu tun.
Guck dir mal deinen anderen Beitrag an. Meinst du das ist die angemessene Kommunikation für einen zukünftigen Geschäftsinhaber?
Wenn ich deine Aussagen richtig interpretiere schießt du dir mit deinem Handeln selber ins Knie.
Folgendes ist keine Unterstellung sondern der subjektive Eindruck ...
- du betreibst einen Handwerksbetrieb, ohne die nötige Genehmigung zu besitzen §1 Handwerksordnung
- du übst eine gewerbliche Tätigkeit aus ohne die dazu nötige Qualifikation zu besitzen (KFZ Gewerbe unterliegt dem Meisterzwang)
- du versteuerst die Einnahmen nicht korrekt
- du führst keine Soziallabgaben ab
- du zahlst keine BG / HWK Beiträge
- du hast keine Versicherung um Gewährleistungsansprüche erfüllen zu können
- du hast keine Betriebshaftpflichtversicherung
Mir würde noch mehr einfallen ...
Selbst wenn nur die Hälfte paßt, ist deine < 18 Geschichte das kleinste Problem. Selbst wenn du volljährig währst, würde hier eine generelle Gewerbeuntersagung nach §35 GwO in Betracht kommen.
Da wird man dich nichtmal Schnürsenkel verkaufen lassen.
In dem Sinne ... schönes Wochenende, ich habe Feierabend ;-)
Gruß Neffe

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