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Thema: Kapitalertragsteuer

  1. #1
    TP-Member
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    Thumbs down Kapitalertragsteuer

    hallo zusammen,
    ich habe in 2008 einen fonds im wert von €70.000.- gekauft. abgewickelt wurdé der kauf über die ubs deutschland, wo ich deshalb ein konto einrichten musste.da ich mit dem fond nur verluste machte, habe ich ihn ende april verkauft zu einem rückkaufwert von 65.529,37.-. der betrag wurde meinem konto bei der ubs gutgeschrieben. vor der überweisung auf mein girokonto bei einer anderen bank hielt die ubs 584,86 kapitalertragsteuer und 32,16 soli ein. ist das richtig? wo kann ich das nachlesen. danke für eure hilfe.

  2. #2
    TP-Greis
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    gib mal die ISIN des Fonds und die genauen Kauf- und Verkaufsdaten (Datum und Anzahl der erworbenen Anteile) an, dann dürfte ich dir eher sagen können wie sich die Werte zusammensetzen.

    Gruß
    Sven
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  3. #3
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    kapertragsteuer

    danke für die antwort. kauf am 4.12.08; verkauf 01.05.2010; isin: VGG3709L1123.
    lg

  4. #4
    TP-Greis
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    ok, der Fonds ist in Deutschland nicht zum öffentlichen Vertrieb zugelassen. Aber immerhin gilt er als steuerlich transparent in Deutschland (Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen unter www.ebundesanzeiger.de am 28.01.2010). Ich tippe mal das was ich immer tippe, dass es sich um einen gigantischen Kostenkracher handelt, der lediglich einer Person einen Nutzen bringt, nämlich dem Vermittler der Anteile.

    Die Erträge von thesaurierenden Fonds fließen immer mit Ende des Geschäftsjahres zu. Da du nur in 2009 im Besitz des Fonds warst wäre also nur dieser Stichtag zu versteuern. Im elektronischen Bundesanzeiger findet man zu dem Stichtag diese Daten:

    GALIPLAN Fund SPC Ltd. - GALIPLAN Seven Best Strategies Fund Segregated Portfolio (Class B Participating Shares)
    ISIN: VGG3709L1123

    Ende Geschäftsjahr (Zufluss): 30. September 2009
    ausschüttungsgleiche Erträge je Anteil 0,2636 EUR
    anrechenbare ausländische Quellensteuer je Anteil 0,0793 EUR

    Diese Erträge sind in dem Jahr zu versteuern, in dem das Geschäftsjahr endete und somit in 2009. Da der Fonds von einer ausländischen Gesellschaft verwaltet wird (hier: einer Gesellschaft auf den British Virgin Islands) hat der deutsche Fiskus keine rechtlichen Möglichkeiten zu sagen, dass dieser die Steuern für Deutschland einbehalten muss. Erst bei Veräußerung wenn eine inländische Zahlstelle zwischengeschaltet wird übernimmt diese die Versteuerung der Erträge, die über die gesamte Haltezeit aufgelaufen sind. Das ändert aber nichts daran, dass der Anleger die Erträge jährlich in seiner Steuererklärung anzugeben hat, da der Fiskus das Geld jährlich haben möchte (§ 2 Abs. 1 S. 2 Investmentsteuergesetz). Im Jahr der Veräußerung kann der Anleger dann die durch den Steuerabzug doppelt versteuerten Erträge über die Steuererklärung im Veranlagungsverfahren zurückholen.

    Neben den genannten Erträgen von 0,2636 EUR ist zusätzlich noch der Zwischengewinn zu versteuern, der aus der Verkaufsabrechnung hervorgehen sollte.

    Anstelle solcher Produkte würde ich die Dinge selbst in die Hand nehmen und das ganze über einen Fondsvermittler abwickeln. Bei diesem erhälst du zwar keinerlei Beratung, jedoch Vorteile in Form von bis zu 100 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag. Bei deinen Anlagesummen solltest du dir dann auch gleichzeitig über ein Depot mit Kickbackrückerstattung Gedanken machen. Die Kickbacks sind Provisionszahlen, die neben dem Ausgabeaufschlag von der Fondsgesellschaft an deinen Fondsverkäufer fließen und machen i.d.R. um die 0,5 % des Anlagebetrags aus. Bei Depotgebühren von 100 EUR lohnt sich das schon ab Anlagebeträgen von 20.000 EUR, da sonst keinerlei Kosten für Fondskäufe entstehen.

    Gruß
    Sven
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  5. #5
    TP-Member
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    kapertragsteuer

    danke sven für die antwort. was ich nicht verstehe ist: ich habe mit dem fond doch verluste gemacht und zwar monat für monat. wieso fällt dann eine steuer für kapitalertrag an?

  6. #6
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Lt. Veröffentlichung im Bundesanzeiger beträgt, wie Sven bereits mitgeteilt, der ausschüttungsgleiche Ertrag 0,2636 € pro Anteil.

    Somit hat der Fonds, zumindest nach Prüfung durch die WP´s, einen dementsprechenden Ertrag erzielt.
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
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  7. #7
    TP-Greis
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    hm, anscheinend hat dein Fondsverkäufer auf ganzer Linie versagt, da er dir überhaupt nicht erklärt hat wie ein Fonds funktioniert (dazu gehört auch die steuerliche Seite, was man bei den Summen eigentlich erwarten sollte).

    Begründung ist ganz einfach: Kursgewinne, sprich Verkäufe von Wertpapieren, die der Fonds gehalten hat gehören nicht zu den ausschüttungsgleichen Erträgen. Diese sind separat zu beurteilen. Da der Fonds vor 2009 erworben wurde und länger als 1 Jahr gehalten wurde sind die Kursgewinne / -verluste jedoch steuerlich nicht mehr zu berücksichtigen, so dass alleine diese ausschüttungsgleichen Erträge (im wesentlichen Dividenden und Zinsen) zu versteuern sind.
    Falls jetzt die Aussage kommt, dass du gar keine Erträge bekommen hast so musst du wissen, dass der Fonds die Erträge thesauriert hat und nicht ausgeschüttet hat. Bei einer Ausschüttung mindert sich nämlich der Anteilswert des Fonds am Tag der Ausschüttung um den Ausschüttungsbetrag, so dass der Veräußerungsverlust bei einem ausschüttenden Fonds größer gewesen wäre. Bei thesaurierenden Fonds bleiben die Erträge im Fonds erhalten, so dass sich der Anteilspreis im Zeitpunkt der Thesaurierung nicht durch diese ändert.

    Gruß
    Sven
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  8. #8
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    danke sven, für die erschöpfende antwort. ich kann jetzt wenigstens mit dem verkäufer noch einmal kontakt aufnehmen. mich interessiert jetzt noch, ob die erträge dem fond zugerechnet wurden und beim verkauf mitausgezahlt wurden. vielleicht weisst du so was ja auch noch?

  9. #9
    TP-Greis
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    mich interessiert jetzt noch, ob die erträge dem fond zugerechnet wurden und beim verkauf mitausgezahlt wurden. vielleicht weisst du so was ja auch noch?
    ja, wenn die Erträge im eBundesanzeiger ausgewiesen werden, sind diese auch im Fonds erwirtschaftet worden und folglich im Anteilspreis enthalten. Folglich wurden die auch beim Verkauf berücksichtigt, da sie den Anteilspreis erhöht haben (andere Faktoren haben ihn schließlich ins Minus gedrängt).

    Gruß
    Sven
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  10. #10
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    na ja, dann bin ich ja etwas froher gestimmt. noch mal vielen dank für deine hilfe; gut das es das forum gibt!!!!!

  11. #11
    ML1
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    man hätte ja auch mal den Vermittler selbst fragen können, der ist zufälligerweise sehr kompetent und informiert seine Kunden gerne bis ins kleinste Detail. Wenn Kunden jedoch keine Beratung möchten und angeben sich bestens auszukennen, was soll der Berater dann machen?
    Nachtrag zum Thema Steuern:
    Die fiktiven steuerlichen Erträge werden immer nur vom Ende des Geschäftsjahres bis zum unterjährigen Verkaufszeitpunkt in Ansatz gebracht. Wird das steuerliche Ergebnis zum folgenden Geschäftsjahr veröffentlicht, erhält der Anleger eventuell zuviel gezahlte Steuer zurück erstattet.
    Noch eine kurze Anmerkung zum Kostenkracher: Ein Fonds mit 1% Managementfee p.a. und einer Erfolgsbeteiligung von 15%, die aber erst ab einer
    Mindestrendite oberhalb 6% p.a. greift und mit einer High Water Mark versehen ist, kann man wohl kaum als Kostenkracher bezeichen.
    Da es sich um ein "institutionelles" Produkt handelt, gibt es überhaupt keinen Ausgabeaufschlag und keine Kick-Backs und Provisionen.

    Man hört sicher raus, dass ich nicht ganz unbeteiligt bin und deshalb ist mir sehr daran gelegen ein solch sensibles Thema seriös und richtig darzustellen.

  12. #12
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    auf grund der infos von sven habe ich mich mit dem vermittler in verbindung gesetzt und seine auskunft war entsprechend deiner. ich habe ihn aber so verstanden, dass ich die zuviel gezahlte steuer erst mit der nächsten steuererklärung, also in 2011 für 2010, beantragen kann. liege ich da richtig??

    Zitat Zitat von ML1 Beitrag anzeigen
    man hätte ja auch mal den Vermittler selbst fragen können, der ist zufälligerweise sehr kompetent und informiert seine Kunden gerne bis ins kleinste Detail. Wenn Kunden jedoch keine Beratung möchten und angeben sich bestens auszukennen, was soll der Berater dann machen?
    Nachtrag zum Thema Steuern:
    Die fiktiven steuerlichen Erträge werden immer nur vom Ende des Geschäftsjahres bis zum unterjährigen Verkaufszeitpunkt in Ansatz gebracht. Wird das steuerliche Ergebnis zum folgenden Geschäftsjahr veröffentlicht, erhält der Anleger eventuell zuviel gezahlte Steuer zurück erstattet.
    Noch eine kurze Anmerkung zum Kostenkracher: Ein Fonds mit 1% Managementfee p.a. und einer Erfolgsbeteiligung von 15%, die aber erst ab einer
    Mindestrendite oberhalb 6% p.a. greift und mit einer High Water Mark versehen ist, kann man wohl kaum als Kostenkracher bezeichen.
    Da es sich um ein "institutionelles" Produkt handelt, gibt es überhaupt keinen Ausgabeaufschlag und keine Kick-Backs und Provisionen.

    Man hört sicher raus, dass ich nicht ganz unbeteiligt bin und deshalb ist mir sehr daran gelegen ein solch sensibles Thema seriös und richtig darzustellen.

  13. #13
    TP-Greis
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    Zitat Zitat von ML1
    Die fiktiven steuerlichen Erträge werden immer nur vom Ende des Geschäftsjahres bis zum unterjährigen Verkaufszeitpunkt in Ansatz gebracht.
    Ordentliche (ausschüttungsgleiche) Erträge der Thesaurierungen sind jährlich mit Geschäftsjahresende zu versteuern. Der Steuerabzug hingegen erfolgt bei Verkauf auf die kumulierten ordentlichen Erträge (also alle Zins- und Dividendenerträge, die der Fonds während der Haltezeit erwirtschaftet hat). Diese hat der Anleger bereits Jahr für Jahr in den Vorjahren versteuert, so dass er bei Verkauf zuviel Steuern zahlt. Diese kann er sich im Rahmen der Steuererklärung wiederholen, da die bereits gezahlten Steuern angerechnet werden.
    Bei Verkauf sind neben den kumulierten ordentlichen Erträgen auch die außerordentlichen Erträge zu versteuern, sofern der Fonds nach 2008 erworben wurde bzw. davor erworben und innerhalb eines Jahres wieder verkauft wurde (ist hier jedoch nicht der Fall). Zusätzlich ist der Zwischengewinn im Verkaufszeitpunkt zu versteuern, welcher die seit der letzten Ertragsauskehr erwirtschafteten Zinserträge darstellt.

    Wird das steuerliche Ergebnis zum folgenden Geschäftsjahr veröffentlicht, erhält der Anleger eventuell zuviel gezahlte Steuer zurück erstattet.
    die müssen nicht zwingend veröffentlicht werden um sie zurück zu fordern zumal die Banken ihre Steuerbescheinigungen anhand der WM-Daten erstellen, die bereits im Ausschüttungszeitpunkt bekannt sind.

    Noch eine kurze Anmerkung zum Kostenkracher: Ein Fonds mit 1% Managementfee p.a. und einer Erfolgsbeteiligung von 15%, die aber erst ab einer
    Mindestrendite oberhalb 6% p.a. greift und mit einer High Water Mark versehen ist, kann man wohl kaum als Kostenkracher bezeichen.
    die Managementfee hat leider keine Aussagekraft. Die Gesamtkostenquote ist brauchbarer auch wenn diese immer noch nicht alle Kosten beinhaltet.
    Ich halte nichts von aktivem Management, so dass mir selbst 1 % zu teuer wäre. Dann lieber einen ETF auf Marktbreite Indizes mit 0,5 % TER.

    Zitat Zitat von hanne0511
    ich habe ihn aber so verstanden, dass ich die zuviel gezahlte steuer erst mit der nächsten steuererklärung, also in 2011 für 2010, beantragen kann. liege ich da richtig??
    wenn in 2010 verkauft wurde ist er auch in der Steuererklärung 2010 zu erfassen, die in 2011 frühestens abgegeben werden kann. In 2010 dürfte dann aber bis auf den Zwischengewinn nichts zu versteuern sein weil die Erträge erst am 31.09. zufließen wo man ja nicht mehr im Besitz der Fondsanteile war. Am Steuerabzug ändert dies jedoch nichts.

    Gruß
    Sven
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  14. #14
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    Hallo ihr steuerexperten, ich beschäftige mich jetzt gerade mit meiner steuererklärung für 2010 und da taucht das leidige thema wieder auf.
    Laut bundesanzeiger hat „mein“ fonds in 2009 ausschüttungsgleiche erträge von 0,2636 pro anteil erwirtschaftet, dies entspricht einem steuerlichen ergebnis von 2.339,97. Dieses steuerliche ergebnis hat die ubs dann zugrunde gelegt und in 2010 beim verkauf des fonds kapitalertagsteuer in höhe von 584,99 plus soli abgeführt. Wie bereits früher geschrieben habe ich den fonds in 2010 mit verlust verkauft. Das steuerliche ergebnis in 2010 ist laut bundesanzeiger „0“. Laut fondsverwalter müsste ich jetzt die zuviel gezahlte kapertr.steuer vom finanzamt zurück bekommen. Kann mir jemand von euch sagen, wie ich das in der anlage kap geltend machen kann? Ich arbeite mit dem wiso steuerprogramm.
    Danke für die nochmalige hilfe

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