Doch auch bei einer Reparatur stehen dem Verkäufer
nicht beliebig viele Versuche zu.
Allgemein gilt, dass die Beseitigung eines Mangels
zweimal scheitern muss, bevor Sie von Ihren weitergehenden Rechten Gebrauch machen können.
Dabei kommt es aber stets auf den Einzelfall an. Bei
technisch komplizierten Geräten wie PC, Camcorder oder Player
sind drei Versuche akzeptabel. Nur einen einzigen Versuch müssen Sie hinnehmen, wenn Sie auf den erworbenen Gegenstand dringend angewiesen sind, die Ware zur Reparatur an den Hersteller geschickt wurde, der Gegenstand technisch unkompliziert ist (etwa Kaffeemaschine oder Toaster) oder der Verkäufer sich beim ersten Nachbesserungsversuch als unzuverlässig erwiesen hat.