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Thema: Dienstleistungen erbracht - Auftraggeber zahlt nicht

  1. #1
    TP-Newbie
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    Angry Dienstleistungen erbracht - Auftraggeber zahlt nicht

    Hallo zusammen!

    Ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum gelandet und das Präfix stimmt auch...

    Ich habe ein kleines akutes Problemchen und hoffe ihr könnt mir etwas helfen. Kurz zur Situation: ich studiere und habe ein Nebengewerbe angemeldet. Ich biete unter anderem Dienstleistungen in der Gastronomie und der Veranstaltungsbranche an und habe ab Mitte 2009 für einen Discothekenbetrieb einige kleinere Tätigkeiten verrichtet (habe mich um die Webseite gekümmert, aber auch Theken- und Kassendienst geschoben). Anfangs lief alles wie vereinbart und ich habe mein Geld pünktlich zwei Wochen nach Rechnungsstellung bekommen. Die Zahlungsmoral ließ aber stetig nach, ich musste ständig meinem Geld hinterherlaufen und habe es dann meistens in bar gegen Quittung "eingetrieben". Seit April kam dann garnichts mehr, ich habe trotzdem noch weitergearbeitet, bis es mir endgültig gereicht hat - ich habe dann zum 1.6. eine Mail hingeschickt und geschrieben, dass ich nicht mehr kommen werde, zusammen mit einer Rechnung über alle offenen Beträge mit Zahlungsfrist bis zum 16.06.

    Lange Rede, kurzer Sinn: wie ihr euch denken könnt, schuldet der Laden mir jetzt die Kohle für April und Mai!

    Nachdem ich dann heute mal nachgehakt habe, wurde mir mitgeteilt, dass das erst "rechtlich geprüft" werden müsste, ob das so OK ist, da ich bereits vereinbarte Termine im Juni ja nicht eingehalten habe und man Ersatzpersonal hätte suchen müssen. (lol!?) Ich bin wie gesagt nicht dort angestellt, sondern war selbstständig tätig... Da darf ich doch wohl Aufträge absagen, ohne dass das Konsequenzen für bereits zuvor erbrachte Leistungen hat?! Oder sehe ich das falsch?

    LEIDER habe ich keinen unterschriebenen Stundenzettel oder sowas ... das war wohl mein Fehler, der mir bestimmt nicht nochmal passiert. Ich vermute mal, die werden es drauf ankommen lassen und ich steh im Moment ohne Geld da. Ich habe allerdings Zeugen für meine erbrachten Leistungen, zwar nicht im Detail, aber immerhin...

    Was soll ich jetzt machen? Schriftlich mahnen? Schonmal nen Anwalt suchen?? Oder die Sache vergessen, die Knete abschreiben und Zeit und Nerven sparen? Es geht hier nicht um ein Vermögen, aber ich bin wie gesagt Student und auf jeden verdammten Euro angewiesen... Außerdem fühle ich mich ein wenig verarscht und es geht mir irgendwie auch ums Prinzip in der Angelegenheit!

    Wie läuft das denn eigentlich mit Mahnungen an Firmen? 1. 2. 3. Mahnung ... und dann?

    Grüße, BORSTI

  2. #2
    TP-Lady-Mod
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    Als erstes schriftliche Mahnung (Rechnung hast du ja schon übermittelt) mit Datum als Zahlungsziel. Wenn dann nix passiert gehst du zum Amtsgericht und reichst für gute 20 Euro (war vor ein paar Jahren so) einen Mahnbescheid ein - reagieren (muss nicht zahlen sein) die dann immer noch nicht kommt bei denen der Gerichtsvollzieher vorbei.
    Wenn die es drauf anlegen bleibst du imho im Endeffekt auf deinen Kosten sitzen - ob du einen Anwalt einschalten und erstmal bezahlen willst musst du wissen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Newbie
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    Cool

    Hey Dorintia, erstmal danke für die schnelle Antwort!

    Also habe ich Recht mit der Annahme, dass die Termine, die ich im Juni gecancelt habe keinerlei Auswirkungen auf die Bezahlung für zuvor erbrachte Leistungen haben (dürfen)?

    Und verhält sich das mit den nicht vorhandenen Stundenzetteln? Wenns hart auf hart kommt, werde ich ja wohl die Arbeitszeiten irgendwie beweisen müssen ... Ich habe mehrere SMS und emails gespeichert, aus denen eindeutig hervorgeht, dass die mir Geld schulden. Reicht sowas aus?

    Wo finde ich Infos, wie eine vernünftige Mahnung auszusehen hat in dem Fall? Onkel google hilft mir nicht wirklich weiter gerade.

    LG BORSTI
    Geändert von borsti (18.06.2010 um 16:06 Uhr)

  4. #4
    TP-Lady-Mod
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    Zitat Zitat von borsti Beitrag anzeigen
    Also habe ich Recht mit der Annahme, dass die Termine, die ich im Juni gecancelt habe keinerlei Auswirkungen auf die Bezahlung für zuvor erbrachte Leistungen haben (dürfen)?
    Und verhält sich das mit den nicht vorhandenen Stundenzetteln? Wenns hart auf hart kommt, werde ich ja wohl die Arbeitszeiten irgendwie beweisen müssen ... Ich habe mehrere SMS und emails gespeichert, aus denen eindeutig hervorgeht, dass die mir Geld schulden. Reicht sowas aus?
    Da erlaube ich mir kein Urteil drüber, da ich a) nicht weiss was ihr vereinbart habt und b) kein Fachmann für Vertragsrecht bin.

    Zitat Zitat von borsti Beitrag anzeigen
    Wo finde ich Infos, wie eine vernünftige Mahnung auszusehen hat in dem Fall? Onkel google hilft mir nicht wirklich weiter gerade.
    Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen ... schreib einfach eine Mahnung, bezieh dich auf die von dir gestellte Rechnung(snummer) und schreib ein genaues Datum als Zahlungsziel.
    "... konnte bisher noch keinen Zahlungseingang verzeichnen... blabla..."
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von borsti Beitrag anzeigen
    Hey Dorintia, erstmal danke für die schnelle Antwort!

    Also habe ich Recht mit der Annahme, dass die Termine, die ich im Juni gecancelt habe keinerlei Auswirkungen auf die Bezahlung für zuvor erbrachte Leistungen haben (dürfen)?
    Eine rechtssichere Auskunft kann dir da nur ein Anwalt erteilen. Und dem wirst du vorher sehr genau darlegen müssen, was Ihr vereinbart habt. Wenn du einen Teil einer möglicherweise vertraglich vereinbarten Leistung nicht erbracht hast, kann das natürlich Auswirkungen auf deine Bezahlung haben.

    Und verhält sich das mit den nicht vorhandenen Stundenzetteln?
    Das ist natürlich schlecht, weil es ja auch sonst nichts schriftliches zu geben scheint:

    Wenns hart auf hart kommt, werde ich ja wohl die Arbeitszeiten irgendwie beweisen müssen ...
    Richtig.

    Ich habe mehrere SMS und emails gespeichert, aus denen eindeutig hervorgeht, dass die mir Geld schulden. Reicht sowas aus?
    Das kann so niemand sagen. Ein Gericht kann das würdigen, muss es aber nicht, weil Mails gewisse Beweisschwierigkeiten in sich haben - E-Mails können als elektronisch gespeicherte Daten nämlich problemlos verändert oder ganz neu gemacht werden, ohne dass das erkennbar ist.

    Egal wie das ausgeht - lass es dir eine Lehre sein und mache ordentliche, schriftliche Verträge, in denen genau drin steht, was beide Seiten zu leisten haben.

    copy

  6. #6
    TP-Junior
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    Hi,

    ich habe auch so meine Probleme mit den Kunden.

    Der Fall war so gelagert, dass ich nichts schriftlich hatte. War alles mündlich oder E-Mails.

    Die erste Rechnung wurde bezahlt, danach nicht mehr.

    Aber ich hab es durchgezogen und vor bin Gericht gegangen. Der eine Typ hat sogar immer Widerspruch eingereicht, vor Gericht habe ich doch gewonnen Zahlen wollte der immer noch nicht - als der Gerichtsvollzieher aber kam, gabs monatlich schön Raten. (Der zahlt immer noch...).

    Der Richter sah die erste Rechnung als Vertragsbasis an und weil keine Beschwerden kamen und durch die Nutzung sogar nachweislich Profit eingenommen wurde.

    Ich, an deiner Stelle, würde nicht aufgeben.




    TIPP: Warte 30 Tage nach Rechnungsdatum und verschick dann sofort einen Mahnbescheid! Wenn er es professionell betreibt, wird er Widerspruch einlegen. Ansonsten kriegt der Schiss. Und noch was, ich hab mal gegen ein Großunternehmen einen Mahnbescheid erwirkt. Plötzlich ging es denen nicht schnell genug, mein Geld zu bezahlen...



    Sollte es irgendwie ein Anzeichen geben, dass der Schuldner sowieso die Zahlung verweigert, brauchst du keine 30 Tage warten! (Ala am Telefon: "Auf das Geld kannste lange warten").



    Und wegen den abgesagten Terminen kannste dem Richter sagen, dass auch nach mehrmaligem auffordern nicht bezahlt wurde und sie zuerst den Vertrag nach Treu und Glauben gebrochen haben.

    Und das rechtlich prüfen, haha. Die wollen dir Angst machen Oder sollen die dein Geld in den Rachen von einem Anwalt werfen?!



    Und wegen dem Problem mit den Arbeitszeiten. Einfach die Mitarbeiter als Zeugen einrufen. Also alle, die nachweisen können, dass du an dem Tag gearbeitet hast.



    Und falls du Angst hast, vor den Kosten. Prozesskostenhilfe beantragen. Hat bei mir im ersten Fall auch geklappt (Und nein, der Steuerzahler ist dafür nicht aufgekommen - Ich hab gewonnen). Wird Prozesskostenhilfe abgelehnt, ist das schon ein Anzeichen, dass der Prüfer nicht daran glaubt, dass du gewinnen wirst.

    keine rechtsberatung - nur meine persönliche meinung.
    ich selber war auch bei einem anwalt - dser hat auch alles fürs gericht geregelt.
    Geändert von shafire (19.06.2010 um 23:17 Uhr)

  7. #7
    TP-Member Avatar von Stelo
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    Oh. Das mit dem Mahnbescheid ist mir ja neu.
    Bin ich dazu verpflichtet zuvor selbst Mahnungen zu verschicken? Oder kann ich dann den Mahnbescheid anfordern, nach dem ich die Rechnung geschickt hatte?
    Und MUSS ich danach vor Gericht gehen und mir einen Anwalt nehmen, nach dem auch auf den Mahnbescheid nicht reagiert wurde? Oder kann ich es dann auch einfach lassen und haben eben die 20€ eingebüßt?
    Inwiefern muss ich den die Auftragserteilung beim Amtsgericht nachweisen?

  8. #8
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    Bei diesem Auftraggeber würde ich keine Mahnung verschicken.

    1. Der Schuldner hat die Rechnung 30 Tage nach Rechnungstellung zu bezahlen. (Ihr beide habt es ja im Gewerbe ausgehandelt). Danach kann SOFORT ein Mahnbescheid erwirkt werden. Auch kann SOFORT ein Mahnbescheid erwirkt werden, wenn der Schuldner die Zahlung völlig verweigert.

    2. Sollte der Schuldner auf den Mahnbescheid nicht reagieren, kriegst du einen Vollstreckungsbescheid. Du hast gewonnen.

    3. Reagiert der Schuldner mit Widerspruch, geht es halt weiter vor Gericht, wenn du willst. Ich würd es empfehlen. Am Besten zahlst du den Anwalt auf Erfolgsbasis. Anwaltpflicht besteht vor dem Amtsgericht (unter 5000EUR) nicht. Kannst die Klageschrift auch selber schreiben.

    4. Das Amtsgericht prüft deine Forderung nicht auf Richtigkeit. Erst im streitigen Verfahren erfolgt ein Richterurteil.

    Mahnantrag stellst du online unter www.online-mahnantrag.de

  9. #9
    TP-Member Avatar von Stelo
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    Zitat Zitat von shafire Beitrag anzeigen
    2. Sollte der Schuldner auf den Mahnbescheid nicht reagieren, kriegst du einen Vollstreckungsbescheid. Du hast gewonnen.
    Und das alles nur für 20€?
    Aber wie prüft das Amtsgericht denn, dass meine Forderungen auch berechtigt sind?

    Zitat Zitat von shafire Beitrag anzeigen
    3. Reagiert der Schuldner mit Widerspruch, geht es halt weiter vor Gericht, wenn du willst. Ich würd es empfehlen. Am Besten zahlst du den Anwalt auf Erfolgsbasis. Anwaltpflicht besteht vor dem Amtsgericht (unter 5000EUR) nicht. Kannst die Klageschrift auch selber schreiben.
    Wenn ich will? D.h. geht der Schuldner in Widerspruch kann ich auch sagen "Gut ok, lassen wir das, dann zahl eben nichts!"?

  10. #10
    TP-Junior
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    1. Das alles für ca. 20EUR, wenn du gewinnst und der Schuldner kein Widerspruch einlegt. Das Amtsgericht prüft deine Forderung nicht, ob sie berechtigt ist!!!

    2. Ich habe geschrieben: DU! kannst entscheiden, ob dein Verfahren bei Widerspruch vor dem Richter landen soll. Ja. Kannst auch sagen, ok, lassen wir das.

  11. #11
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    Zitat Zitat von borsti Beitrag anzeigen
    Außerdem fühle ich mich ein wenig verarscht und es geht mir irgendwie auch ums Prinzip in der Angelegenheit!
    deine persönliche gefühle haben da überhaupt nichts zu suchen. denn die erste frage ist doch, wie geht es der disco. läuft da vielleicht ein insolvenzverfahren? wie viel schulden die dir? lohnt sich die vorkasse für den gerichtsweg? oder reicht vielleicht eine freundliche, bestimmende mahnung (schriftl)?

    und vor allem: was hat dein handeln für pr konsequenzen für dich? du kannst davon ausgehen, dass der discobetrieber ein größeres netzwerk hat. deswegen kann es eine optionen sein, im guten auseinander zu gehen und die forderung abzuschreiben.
    Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.

  12. #12
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    ja, ich weiß jetzt nicht, wie das bei dir steht. ob die forderung wirklich unberechtigt ist und du scheiße gebaut hast.

    sollte aber in diesem fall alles korrekt gelaufen sein und er wirklich einfach nur nicht zahlen will, dann würde ich schon den gerichtlichen weg bestreiten.

    selbst wenn er ein größeres netzwerk hätte und es weitererzählt. kann ja genau so gut sein: "hey, ich kenn einen typen, der treibt sein geld nicht ein. kannste von ihm machen lassen - bleibt aber unter uns! ok?"

    bei geldschulden sollte man konsequent sein.

    ratenvertrag oder mahnung schicken - aber so wie du es erzählst, bin ich immer noch für direkten mahnbescheid.

  13. #13
    TP-Insider
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    Zitat Zitat von shafire Beitrag anzeigen
    bei geldschulden sollte man konsequent sein.
    klar, aber nicht wenn sie zu mehr schulden führen. das ist nun mal ein entscheidungsprozess, in den nicht nur monetäre faktoren einfließen. und selbst wenn: das mit den 20 euro wird es nicht gewesen sein. das ist der mahnbescheid. die gerichtsvollzieher will noch mal geld und das eventuelle hauptverfahren ist auch nicht kostenlos. als student hat man wohl am meisten mit cashflow problemen zu tun (korrigiert mich). was bringt dir da ne buchhalterische zahl, die du vielleicht mal in nem halben jahr realisiert bekommst.

    ohne jetzt die genaue beziehung zu kennen. was spricht denn dagegen, zu versuchen, das verhältnis zu retten? die gelegenheit kann man doch prima nutzen einen schrftl vertrag aufzusetzen. ich meine, ich weiß nicht wie das bei dir läuft. du wirst doch da mal mit dem chef gesprochen haben und nen einigermaßen guten draht haben??

    apropos: hast du einen zugesicherten einsatz abgesagt? oder einfach nur ein angebot abgelehnt?
    Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.

  14. #14
    TP-Junior
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    als student ist man in der glücklichen lage, dass man prozesskostenhilfe bekommt. wenn man sicher ist, dass man gewinnt, braucht man sich nicht um die kosten zu sorgen. einmal einen titel erreicht, kann man in den nächsten 30 Jahren vollstrecken. und eine bessere rendite von mehr als 8% über basiszinssatz besser gehts nicht

    1 000 * (1,08 ** 30) = 10 062,6569

  15. #15
    TP-Member Avatar von Stelo
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    Heißt das denn nun, dass in den 20 EUR die Kosten für den Gerichtsvollzieher nicht enthalten sind?

    Und wie sieht es eigentlich mit dem Vollstreckungsbescheid aus? Wird dieser, wenn kein Widerspruch eingelegt wird, automatisch eingeleitet?

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