Als erstes schriftliche Mahnung (Rechnung hast du ja schon übermittelt) mit Datum als Zahlungsziel. Wenn dann nix passiert gehst du zum Amtsgericht und reichst für gute 20 Euro (war vor ein paar Jahren so) einen Mahnbescheid ein - reagieren (muss nicht zahlen sein) die dann immer noch nicht kommt bei denen der Gerichtsvollzieher vorbei.
Wenn die es drauf anlegen bleibst du imho im Endeffekt auf deinen Kosten sitzen - ob du einen Anwalt einschalten und erstmal bezahlen willst musst du wissen.

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... schreib einfach eine Mahnung, bezieh dich auf die von dir gestellte Rechnung(snummer) und schreib ein genaues Datum als Zahlungsziel.
Zahlen wollte der immer noch nicht - als der Gerichtsvollzieher aber kam, gabs monatlich schön Raten. (Der zahlt immer noch...).
