hallo,

ich habe folgendes problem. normal nutze ich die 1% regelung, allerdings sagte man mir, das ich für ein halbes jahr FB führen muss um nachzuweisen, das ich das fahrzeug auch zu min 51 % dienst. nutze.

Da ich das fahrzeug ausschließlich dienstlich nutze, habe ich eine sonderafa gezogen. voraussetzung dafür 90% dienstl. Nutzung. Habe in dem jahr des fahrtenbuchs lediglich eine urlaubsfahrt gemacht. für das erste halbjahr, habe ich eine privatnutzung durch den urlaub von 9,1 % drin.

Der herr finanzbeamte ist der meinung mein FB verwerfen zu müssen, da keine weiteren privatfahrten drin sind (besuch freunde, verwandte, eltern etc) diese mache ich aber mit gesonderten PKW's. dann fragte er, ob es vorkommt, das ich auf der heimreise noch besorgungen mache. darauf hin sagte ich ihm das dies maximal 1-2 mal im monat vor kommt.

der ort dieser besorgung liegt auf direktem wege zurück ins büro und so schrieb ich, das es 5m auf und wieder runter vom Parkplatz sind. (ich hätte einfach nein schreiben sollen, aber man hat ja vons einen eltern beigebracht bekommen nicht zu lügen).

nun ist der herr beamte der meinung, das die fahrt ab dem zeitpunkt wo ich auf den parki fahre bis ins büro dann eine privatfahrt wäre und dies gesondert zu führen gewesen sei. somit entspricht das fahrtenbuch nicht der ordnungsgemäßen führung und er verwirft es.

ich kann das so recht nicht glauben. könnte ja verstehen, das dem so sei, wenn ich einen umogen mache, aber hier handelt es sich um 10-15m.

kann mir jemand helfen? evtl nen urteil wo es um eben sowas ging, oder kann die aussage vom FB jemand bestätigen? selbst dann bin ich bei der maxanzahl von 12 fahrten in dem halben jahr bei 18km privatnutzung zusätzlich. das macht dan 9,26% privat.

bin für jede hilfe dankbar

lg
casper

ps: die fahrt vom geschäft bis zum büro sind 1,5 km.