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Thema: Leim verboten?

  1. #1
    TP-Junior lonelyNephilim macht alles soweit korrekt
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    Question Leimen verboten ??

    Grüß Gott liebes Forum!

    Ich habe da ein kleines Problem. Ich habe soeben ein Handelsgewerbe eröffnet mit dem ich außerdem selbstgebaute, kleine Möbel herstellen möchte; was kleines nebenbei, nichts großartiges, mehr Hobby als schweres Geld.
    Nun, die Dame im Bezirksamt sagte mir, dass ich aber für den Bau von Holzmöbeln aber bei der Handwerkskammer nachfragen sollte, um ein Handwerksgewerbe zu eröffnen.
    Ein Mitarbeiter der Handwerkskammer hat mir dann aber meinen Traum sogleich zerfetzt, da die Vorschriften besagen, dass ich ein "TischlerMEISTER" haben muss, um in die Handwerksrolle eingetragen werden zu können und keine "Säge und Hammer" in die Hand nehmen darf, da ich sonst Schwarzarbeit betreiben würde. Diesen Meisterbrief habe ich aber nicht.
    Der Mitarbeiter der HW-Kammer meinte aber außerdem, dass ich aus vorgefertigten Teilen (also eine Tischlerei, die ich beauftragen müsste bzw. Max Bahr schneidet auch zu!) die Möbelstücke herstellen dürfte ohne mich bei der Kammer anmelden zu müssen.

    Nun, ich frage mich jetzt ob Leim ("schlimmstenfalls Lack") auch zu dem Verbot gehören!? (Ich würde nochmals anrufen, doch der HWK-Mitarbeiter hat Feierabend)

    Tausend Dank für jeden erdenklich, hilfreichen Rat!
    LG lN
    Geändert von lonelyNephilim (02.07.2010 um 23:09 Uhr)

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Schau doch mal im Internet nach den zulassungsfreien Gewerken... ob da was für dich passendes dabei ist.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
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    Zitat Zitat von lonelyNephilim Beitrag anzeigen

    Nun, ich frage mich jetzt ob Leim ("schlimmstenfalls Lack") auch zu dem Verbot gehören!? (Ich würde nochmals anrufen, doch der HWK-Mitarbeiter hat Feierabend)

    LG lN[/B]
    Ein Link zur Info:
    http://www.buhev.de/2002/10/selbstst...sterbrief.html
    Grüße aus dem Odenwald
    Thomas
    http://www.dblt.de www.bonarei.eu

  4. #4
    TP-Junior lonelyNephilim macht alles soweit korrekt
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    Tausend Dank Thomas!!
    An das Mindergewerbe habe ich gar nicht gedacht; habe von dem sowieso ganz vage gehört.
    Super, das mit dem Leimen würde glaube ich gehen.

    Was meint Ihr aber zum LACKIEREN?
    Minderhandwerk definiert sich durch Arbeiten, die schnell (paar Stunden) erlernt werden können.
    Lackiert habe ich auch als Kind.
    Für meine Möbel müsste ich einige kleine Paletten und Leisten lackieren.
    Wenn das nicht unter das Minderhandwerk fällt, dann fall ich um.

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