in dem du diesen Passus in deine AGB aufnimmst
(sie z.B. hier)
die muss der Kunde wiederum zwangsläufig bei bestellung anerkennen (das ist ja sowieso schon lange Vorschrift)
Ich habe eine Frage zu der 40€ klausel in der Widerrufsbelehrung.
Die FAQ und viele andere Beiträge habe ich schon gelesen.
Also ich habe gelesen das es nicht reicht wenn man einfach die 40€ Klausel in die Widerrufsbelehrung einbaut, sondern man muss es noch mit dem Kunden vereinbaren.
Aber wie soll man sowas mit dem Kunden vereinbaren?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
in dem du diesen Passus in deine AGB aufnimmst
(sie z.B. hier)
die muss der Kunde wiederum zwangsläufig bei bestellung anerkennen (das ist ja sowieso schon lange Vorschrift)
Du könntest ihm sagen, das er ja jetzt mit dem Geschäft einverstanden ist, er aber, falls er es sich doch noch mal anders überlegt, bei Geschäftsabschlüssen unter 40 € kein Widerspruchsrecht hat. Das hat der Gesetzgeber bla bla bla . . . .
Ein Mensch der weiß was er tut tritt vom Vertragsabschluß deswegen m e. nicht zurück.
Schlimmer ist es bei Geschäftsbetreibern, die haben der Gesetzgeber hat es so gewollt kein Rücktrittsrecht; . . . . ist mir mal als große dummheit passiert: Nach 1 1/2 Flaschen Wein unterzeichne ich einen Werbevertrag von damals über 3000 DM denselben Werbeeffekt hätte ich auch für 30 DM erziehlt, oder ich kaufte einen halben Lieferwagen voll Wein, zwar guter, aber 5xso teuer wie im Geschäft; konnte nicht zurücktreten.
Das sollte man ändern, ich hatte schon nacht´s drauf Kopfschmerzen und wollte da wieder raus, ging nicht, so das ist meine erste Antwort hier: :-) jtoll
Geändert von jtoll (04.07.2010 um 21:41 Uhr) Grund: Passiert schreibt man nur bei Tomaten oder Eiern groß
ich schätze mal, dann hast du "Pech" gehabt, und musst auch bei unter 40 € Warenwert die Kosten tragen
steht dort ja ausdrücklich als Fußnote:
4. Nur möglich, wenn entsprechende Regelung in der AGB vorhanden. Andernfalls den Inhalt in der Klammer weglassen.
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