Nein, so pauschal auf keinen Fall. Die Frage ist aber zunächst, was vertraglich vereinbart wurde. Speziell bezüglich der Nutzungsrechte. Im Streitfall entscheidet ein Richter, ob für ein Design urheberrechtlicher Schutz besteht oder - mangels Schöpfungshöhe - nicht.
Verständlich. Aber siehe oben.Der Designer möchte nämlich ein Mitspracherecht von dem Internetauftritt und natürlich Geld dafür sehen.
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