Ähm, wenn Du als natürliche Person umziehen möchtest, dann bist du natürlich verpflichtet dies der jeweiligen Gemeinde/Stadt zu melden.
Solltest Du aber den Firmensitz der UG haftungsbeschränkt gemeint haben, so werfe ich einmal § 137 AO (für´s Finanzamt) bzw. § 14 GewO (für die Gemeinde/Stadt) in den Raum. Auch hier besteht eine Verpflichtung, logischerweise. Sollte die Gesellschaft ihren Firmensitz verlegen ist dies meldepflichtig und kann teuer werden, wenn dies nicht ordnungsgemäß getan wird.
Außerdem, der Gesellschaftsvertrag muss nach meinem Kenntnisstand auch geändert werden, da hier der Firmensitz nicht mehr korrekt ist und dies muss notariell beurkundet werden.


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