Hallo,
das zum Betriebsvermögen gehörende und überwiegend geschäftlich genutzte Kfz (Nachweis mittels Fahrtenbuch) ist aus Kostengründen auf eine nicht dem Betrieb zugehörige Person versichert. Können die Versicherungsbeiträge trotzdem als Betriebsausgabe geltend gemacht werden?
Gruß
take
Inhaber des Fahrzeuges ist derjenige der in der Zulassung steht. Wenn dies nicht der Firmeninhaber bzw. bei Kapitalgesellschaften die Gesellschaft ist, dann ist dieses Fahrzeug kein Betriebsvermögen. Dir bleibt dann nur übrig pauschal 0,30 Euro/km auf alle geschäftlichen Fahrten abzurechnen.
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