Müssen tut ihr gar nicht. Wie ihr alles "regelt und verteilt" bleibt euch überlassen.
Und was heißt "Einlage einbringen"? Habt ihr eure privaten Gegenstände zum Zeitwert in das Betriebsvermögen der GbR übernommen?
Hallo,
angenommen, zwei Personen gründen eine GbR, um Dinge zu vermieten. Jeder bringt Inventar zu gleichem Wert in die GbR ein, und die Gewinnverteilung wird 50:50 festgelegt.
Irgend wann soll die Gewinnverteilung geändert werden, z.B. 40:60 (Person A:B), weil nicht nur vermietet werden soll, sondern zusätzlich auch Dienstleistungen, vor allem, aber nicht nur, von Person B, erbracht werden.
- Soweit ich weiß, muss die Gewinnverteilung VOR Beginn des neuen Geschäftsjahrs geändert werden, richtig?
- Muss sich nun auch die Einlage ändern, also Person B muss (vor/zu/während ?) Beginn des neuen Geschäftsjahrs mehr in die GbR einbringen?
Müssen tut ihr gar nicht. Wie ihr alles "regelt und verteilt" bleibt euch überlassen.
Und was heißt "Einlage einbringen"? Habt ihr eure privaten Gegenstände zum Zeitwert in das Betriebsvermögen der GbR übernommen?
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Also laut Frau M. Zerban können die rechtlichen Beziehungen zwischen den Gesellschaftern nur für die Zukunft gestaltet und geändert werden. D.h. ich muss meine Kristallkugel befragen, was ich für das kommende Jahr in der Gesonderten Feststellung eintragen möchte.
In der Gesonderten Feststellung kann/muss ich Angaben zur Beteiligung machen, allerdings lt. Handelsregister (Anlage FB, Zeile 21). Da sind wir aber als GbR ja gar nicht eingetragen. Kann ich das also frei lassen, denn die Aufteilung kann getrennt angegeben werden? -> in Anlage FB kann ich die Angaben zur Aufteilungsquote entweder am eingezahlten Kapital oder einfach nur prozentual (so wurde es bisher gemacht) fest machen (Anlage FB, Zeile 15-20).
Genau diese Möglichkeit, die Aufteilungsquote am eingezahlten Kapital fest zu machten, verwirrt uns sehr und stellt uns vor die Frage ob das ein Muss ist wenn man etwas in die GbR eingebracht hat. Wobei, wie soll das überhaupt funktionieren, ohne das man etwas einbringt? Kredit aufnehmen?
Link zu Anlage FB von 2009
Zu der Einlage: genau, wir haben Gegenstände, jeder unterschiedliche, aber von gleichem Wert, zum Zeitwert in die GbR eingebracht.
Es sollen jetzt auch Dienstleistungen angeboten werden, die in erster Linie Arbeitsleistung erfordern. Daher wird keine 50:50 Verteilung mehr zu erwarten sein.
Nachtrag: Ich bin auch der Meinung, dass man die Aufteilungsquote von Jahr zu Jahr ändern kann wie man will, da meiner Meinung die Einlage eher den eigenen prozentualen Anteil am Wert (und ein wenig auch das Risiko) der GbR fest legt.
Ganz sicher bin ich mir da auch nicht.
Geändert von FragMich (26.08.2010 um 19:15 Uhr) Grund: Nachtrag
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