Hallo
Das spielt keine Rolle.Das Endprodukt beinhaltet also keine Zeichnung mehr von Frau Engelking.
Ja, alle.oder verletzte ich damit Urheberrechte und wenn ja, welche.
Wenn der Rechteinhaber dich belangt und die ganze Sache vor Gericht geht wird erst einmal geprüft, ob du überhaupt Urheberrechte verletzt hast. Locker umschrieben wird dann beurteilt, ob die Mehrheit der Leute, die das Buch bzw. die Ursprungsbilder kennen, mit diesen einen Zusammenhang zu deinen Kinderspielhäusern herstellen.
Das steht nach deinem Beitrag zu erwarten. Du spekulierst ja offensichtlich darauf, das Kinder, die das neue Buch kennen, auch so ein Häuschen in echt in iherem Kinderzimmer haben wollen.
Ob du alles selbst neu zeichnest und unbedeutende Änderungen bei Farbe, Form oder Elementen vornimmst spielt keine Rolle, die Idee ist bereits geschützt.
Wenn du das machen willst solltest du dich deshalb unbedingt vorher mit dem Rechteinhaber in Verbindung setzten. Hinterher wird es erst mal bedeutend teurer und eine Verurteilung ist auch nicht grade eine gute Visitenkarte.
Gruss
MrMurphy


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