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Thema: Firmenname vs. Geschäftsbezeichnung

  1. #1
    TP-Junior DTRAY macht alles soweit korrekt
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    Firmenname vs. Geschäftsbezeichnung

    Hallo liebe Community,

    ich bin dabei ein Einzelunternehmen zu gründen mit Eintragung ins Handelsregister. Nun ist mir bewusst, dass der Firmenname Vor- und Nachnamen beinhalten muss.
    Wenn ich nun aber eine Website erstelle, muss ich dort auch mit den Firmennamen auftreten, der zb in einem Logo integriert ist oder kann ich auch einen anderen Namen verwenden? In diesem Zusammenhang habe ich schon öfter etwas von "Geschäftsbezeichnung" gelesen aber so recht sicher bin ich mir nicht..

    Ich möchte nach außen hin nämlich nicht mit meinen Vor- und Zunamen im Webdesignbereich auftreten, sondern eine andere Bezeichnung verwenden. Wäre dies theoretisch auch beim Kleinunternehmer möglich? Die Angaben des Firmennamen auf Schreiben und Dokumenten hingegen stört mich nicht.

    2.Frage

    Ist es erlaubt Aufträge anzunehmen, desen Ausführung ich größtenteils jedoch von einem anderem Unternehmen durchführen lasse? Also mein eigenes Unternehmen nimmt Aufträge an, leitet sie weiter zu einem welches den Auftrag letendlich ausführt und sendet mir das fertige Produkt, dass ich widerum dem Kunden übergebe. Muss der Kunde unterrichtet werden, das nicht mein Unternehmen primär die Leistung erbringt sondern ein weiteres Unternehmen im Hintergrund?

    Wäre super wenn ihr Antworten hättet!
    Vielen Dank

  2. #2
    TP-Veteran wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von wildmieze
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    Mit dem Zusammenhang zwischen Firmennamen und Handelsregister kenne ich mich nicht aus, aber als "normaler" Einzelunternehmer kannst Du einen sogenannten Phantasienamen verwenden und brauchst - wenn überhaupt - auch nur diesen ins Logo packen. Aber im Impressum muss dann schon Dein Name stehen, a la: NeueTolleAgentur - Max Mustermann.

    Zu 2. Da sehe ich so eigentlich kein Problem. Ich erstelle auch ab und an Webseiten für eine Kollegin, wenn Ihre Zeit nicht reicht und ich noch Kapazitäten hab, da erfährt der Kunde nix von .. Es ist dann auch ihre Referenz, und ihr Name steht untendrunter. Nicht meiner. Wir haben uns zwar aus SEO-Gründen gegenseitig verlinkt, aber mehr auch nicht. Wenn das falsch ist, lasse ich mich gerne berichtigen ...

  3. #3
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    u.a. Sinn und Zweck eines Handelsregistereintrages ist es, dass man eben nicht mehr immer mit Vor- und Zunemen firmieren muss, sondern dass der (Fantasie)Firmenname ausreichend ist
    jeder, der wissen will, wem die Firma gehört, kann dann nämlich im Handelsgegister nachschauen, dafür ist es da

  4. #4
    TP-Senior neffe bringt sich richtig ein neffe bringt sich richtig ein
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    Hallo,

    du mußt unterscheiden ob du ein Gewerbe anmelden, oder eine Firma gründen willst. Auch wenn das immer wieder zusammengewürfelt wird, ist es ein großer Unterschied.

    Wenn du ein Gewerbe (ohne HR Eintrag) anmelden möchtest, gehst du auf die örtliche Behörde, füllst das Formular aus, und die Sache ist erledigt. Damit bist du der Gewerbetreibene "Max Mustermann".

    Du hast keine Firma, du bist nicht berechtigt einen Firmennamen zu führen. Auf allen Dokumenten und auf der Webseite steht "Max Mustermann".


    Die zweite Möglichkeit ist eine Firma (mit HR Eintrag) zu gründen. Das kann sowohl eine Einzelfirma sein (e.K.) als auch eine Kapitalgesellschaft (UG, GmbH, etc.). In dem Fall suchst du dir einen Firmennamen aus. Vor- Nachname kann enthalten sein, muß aber nicht. Generell bist du bis auf ein paar Einschränkungen frei.

    - der Name darf nicht irreführend in Bezug auf Geschäftszweck sein. "Möbel Müller" als Autohändler kriegst du nicht durch.
    - der Name darf nicht anmaßend sein, oder über die Größe hinweg täuschen. "Müller International Consulting" ist problematisch wenn man nicht international tätig ist.
    - keine Markenrechtsverletzungen
    - nicht gegen die guten Sitten verstoßen (sollte klar sein)

    Des weiteren muß der Name ein Alleinstellungsmerkmal haben um eine Verwechslung mit anderen Firmen zu vermeiden. "Auto GmbH" wirst du nicht eingetragen kriegen. "Autoservice Mustermann" schon ehr.

    Sofern sich das Registergericht über den Namen unsicher ist hält sie Rücksprache mit der IHK. Es kann also vorteilhaft sein mal mit der IHK zu reden was sie zu den gewählten Namen sagt. Die IHK hat aber kein generelles Mitspracherecht. Entscheiden tut nur das HR Gericht. Ich habe seinerzeit auch die IHK gefragt, die haben meine Vorstellung als zu pauschal abgelehnt. Das HR Gericht war aber dann anderer Meinung und hat meine Vorgabe eingetragen.

    Dann kannst du zum Notar gehen, der dann die HR Anmeldung macht. Ist die Firma eingetragen, kannst du mit einem HR Auszug das Gewerbe auf die Firma anmelden.

    Was du dann auf Rechnungen, Geschäftsbriefen und Webseite schreibst ist abhängig von der Firmennart.

    Einzelgewerbe: DeinFirmenname e.K.
    - Vor- und Zuname kann angegeben werden, muß aber nicht. Wenn du ihn angibst kannst du ihn mit Inhaber bezeichnen. Du bist aber auf keinen Fall Geschäftsführer, und darfst dich auch nicht so nennen.

    KapGs.: DeinFirmenname GmbH
    - zusätzlich sind die Namen des/der Geschäftsführer zu nennen.


    Die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung ist von v.g. unerheblich. Selbst eine Aktiengesellschaft könnte davon gebrauch machen wenn die Umsatzgrenzen eingehalten werden.


    Zu Frage 2: Generell sehe ich da kein Problem. Zu beachten ist lediglich das du gegenüber dem Kunden / Auftraggeber in der Haftung bist. Wenn dein Subunternehmer Mist, oder garnicht liefert fällt das immer auf dich zurück. Daher sollte man sich zum einen sehr gut überlegen mit wem man zusammen arbeitet und zum anderen auch klare Verträge schließen. Auch sollte man sicher stellen, das einem der Subunternehmer nicht irgendwann die Kunden abwirbt.

    Ob man das offen zum Kunden kommuniziert ist Geschmackssache. Ich nehme lieber einen guten Programmierer der sich einen guten Grafiker als Subunternehmer nimmt als einen der beide Bereiche mittelmäßig abdeckt. Es kann nicht jeder alles können.

    Gruß Neffe

  5. #5
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    ... man sollte aber auch dran denken das mit dem Eintrag ins HR noch ein paar andere Pflichten einher gehen...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  6. #6
    TP-Junior DTRAY macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank für die ganzen antworten,

    Um sicher zu gehen das ich das richtig verstanden Habe: Wenn ich in das HR eingetragen bin als EK, brauch der im Firmennamen der Vor oder Nachname nicht enthalten sein. Meine Geschäftsbezeichnung kann zb: "Super Future Webdesign" auf der Startseite/Website lauten, im Impressum steht aber natürlich der Name des Inhabers. Als Kleinunternehmer muss zwingend in der Geschäftsbezeichnung der Vor und Nachnahme enthalten sein zb. "Max Mustermann Webdesgin" sowie im Impressum auch. Lieg ich da richtig?

  7. #7
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    Als Einzelunternehmer (nicht nur Kleinunternehmer, das hat damit nichts zu tun) ist man selbst quasi die Firma, und der Name ist die "Geschäftsbezeichnung", falls wir hier dasselbe meinen ..
    .. aber der Name muss nicht auf die Startseite. Im Impressum reicht es auch. Naja, und bei der Kontaktseite würde ich es dabei schreiben ... Ich glaube, auch zB auf Werbeflyern muss der Name nicht draufstehen. Bei Briefköpfen und co. allerdings schon. Wenn ich Thomas und neffe richtig verstanden habe, ist das Alles beim e.K. nicht nötig ..

  8. #8
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    (fast) yep

    auch auf Werbeflyer muss beim Privatunternehmer meines Wissens der Vor- und Zuname dabei stehen, auch bei jeglicher sonstigen Werbung (Zeitungsanzeige ...)

    ich mach das immer in 6 Punkt Schriftgröße, laut einem befreundeten Grafikdesigner ist das als kleinst mögliche Schriftgröße noch so gerade zulässig

  9. #9
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    Hmm .. hab ich nur bei einer Aktion gemacht .. aber bisher waren es eh nur zwei *lach* .. und ich glaub, dann sind 80% der Anzeigen in unserer lokalen Zeitung "falsch" .. aber ich hab mich noch nicht näher damit befasst, von daher ..

  10. #10
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    du hast Recht, auf Werbung muss anscheinend der Name nicht (mehr?) stehen, habe hier eine schöne Übersicht gefunden: http://www.agb-leitfaden.de/info_Briefe.htm#Werbung

    bin mir aber sicher, dass das "früher" auch bei Werbung vorgeschrieben war

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