Hallo zusammen,
ich kann doch als Kleinunternehmer ohne Probleme im EU Ausland Ware einkaufen und hier in Deutschland verkaufen. Nun stellt sich folgende Frage, wie verhält es sich mit Artikeln aus dem EU Ausland, die mit dem Zusatz beworben werden "Exklusiv nur bei XYZ" - kann man diese Artikel trotzdem einkaufen und weiterverkaufen? Hier hat doch der Hersteller über XYZ die Ware bereits in die EU eingeführt und den "Erstvertrieb" in der EU über XYZ durchgeführt, somit dürfte man doch anschließend diesen "Exklusivartikel" weiterverkaufen oder?! Oder hat XYZ ein Exklusivrecht auf Lebenszeit?
Habe die Suche genutzt aber leider kein ähnliches Thema gefunden, vielen Dank für Eure Hilfe.
mfg Mika79
Prinzipiell kann der Hersteller da schon was machen. Siehe z. B. hier:
http://www.heise.de/newsticker/meldu...SP-117085.html
Für den Händler bleiben dann die Gerichtskosten, die Kosten für die an den Hersteller herauszugebende Bestandsware, ... . Klar muss das nicht immer so extrem laufen, aber das Risiko besteht, je nachdem wie ernst der Hersteller den Gebietsschutz nimmt.
Die Frage ist auch, ob Du von dem Händer im Ausland überhaupt beliefert wirst, vor allem mit größeren Mengen.
Edit: Sorry, hätte es gleich noch mal lesen sollen, meine Erinnerung war etwas getrübt. Am Ende steht ja klar drin, dass der Handel innerhalb der EU nicht unterbunden werden darf.
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