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Thema: Mahnverfahren bei Handwerkern?

  1. #1
    TP-Newbie Lefty89 macht alles soweit korrekt
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    Mahnverfahren bei Handwerkern?

    Hallo, ich fand leider nichts passendes zu meinem Fall im Netz.

    Bin Anfänger IT-Dienstleister - seit Anfang September 2010 - und schon habe ich einen Kunden (Firma), der nicht zahlen will. Mitten im Auftrag entschied er, daß er meine Preise nicht akzeptiert (!) obwohl sie ihn bereits vom Anfang an bekannt waren. Er erwartet, daß ich meine Preise um rund 2/3 reduziere - eine Frechheit. Daher wurde der Auftrag abgebrochen, denn weitere Arbeit hätte mich nur noch mehr gekostet und ich habe ihn zunächst einmal eine Rechnung ausgestellt. Diese will er natürlich nicht zahlen, da sie seinen Preisen nicht entspricht - wer liegt die Preise denn fest? (rhet)

    So, jetzt bin ich mir nicht schlüssig was das Mahnverfahren bis zum Inkasso angeht. Muss ich erstmal 1,2 Mahnung senden oder reicht hierbei das ich ihn die Rechnung zukommen ließ und - so wie mir jemand erzählte - somit ist keine Mahnungen mehr nötig sind nach der Rechnung, und ich kann sofort zum Inkasso gehen? Es geht hier wohlgemerkt um eine Dienstleistung + Material/Ersatzteile, nicht um ein Handel.

    Jemand erzählte mir nämlich, daß Handwerkerrechnungen sofort zu bezahlen sind und nach Erhalt der Rechnung ein Kunde keine Mahnung erhalten braucht - man kann sofort bei Verzug zum Inkasso gehen. Stimmt das?

  2. #2
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    Zitat Zitat von Lefty89 Beitrag anzeigen
    Hallo, ich fand leider nichts passendes zu meinem Fall im Netz.
    Das Mahnverfahren funktioniert immer gleich. Und mit der Forensuche findest du auch jede Menge zum Ablauf.

    Mitten im Auftrag entschied er, daß er meine Preise nicht akzeptiert (!) obwohl sie ihn bereits vom Anfang an bekannt waren.
    Was heisst "bekannt" - habt ihr einen Vertrag? Schriftlich oder nur mündlich?

    So, jetzt bin ich mir nicht schlüssig was das Mahnverfahren bis zum Inkasso angeht. Muss ich erstmal 1,2 Mahnung senden oder reicht hierbei das ich ihn die Rechnung zukommen ließ und - so wie mir jemand erzählte - somit ist keine Mahnungen mehr nötig sind nach der Rechnung, und ich kann sofort zum Inkasso gehen?
    Ja. Wobei Mahnverfahren und Inkasso zwei unterschiedliche Dinge sind.

    Jemand erzählte mir nämlich, daß Handwerkerrechnungen sofort zu bezahlen sind
    Das gilt für alle Rechnungen, das hat nichts mit Handwerkern zu tun. Zumal du ja auch keiner bist.

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  3. #3
    TP-Newbie Lefty89 macht alles soweit korrekt
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    Ich habe ihn damals telefonisch gesprochen und gefragt ob er denn meine Preise kennt, dann hatte ich ihn diese genannt. Wir haben kein Vertrag - wäre auch unüblich bei kleinen Geschichten denke ich. Ich habe sowas zumindest noch nie gesehen. Bei Großaufträgen b2b wäre das sicherlich was anderes.

    Also kurz und knapp - ich brauche keine Mahnungen zu versenden, ich kann gleich das Inkasso einschalten?

  4. #4
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    1 Mahnung nach den entsprechenden Vorschriften reicht aber muss sein, danach kannst du Inkasso oder Mahnverfahren einleiten

  5. #5
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    Zitat Zitat von Lefty89 Beitrag anzeigen
    Ich habe ihn damals telefonisch gesprochen und gefragt ob er denn meine Preise kennt, dann hatte ich ihn diese genannt. Wir haben kein Vertrag - wäre auch unüblich bei kleinen Geschichten denke ich. Ich habe sowas zumindest noch nie gesehen.
    Dann solltest du vll. damit anfangen, im Streitfall beweisbare Verträge zu machen. Für das Telefongespräch gibt es vermutlich keine Zeugen und wenn die Auseinandersetzung vor Gericht geht, steht Aussage gegen Aussage. Wäge selbst ab, ob du das Risiko eines Prozesses eingehen willst.

    Also kurz und knapp - ich brauche keine Mahnungen zu versenden,
    http://www.google.de/search?hl=de&so...ungen&gs_rfai=

    ich kann gleich das Inkasso einschalten?
    Ist dir der Unterscheid zwischen gerichtlichem Mahnverfahren/Mahnbescheid und "Inkasso einschalten" bekannt?

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  6. #6
    TP-Newbie Lefty89 macht alles soweit korrekt
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    Nun, es existiert Email Verkehr in dem ich ihn mehrmals daran erinnere, daß er meine Preise kannte. Er widerspricht diesen Aussagen nicht.

    Ich frage mich ehrlich wie du das machen willst - ich habe noch nie erlebt, daß ein Handwerker oder Dienstleister der etwas bei uns zu Hause zu reparieren hatte erst einmal einen Vertrag oder eine Rechtsbelehrung über die zur Kenntnisnahme seiner Preise vorgelegen hatte bevor er anfing zu arbeiten.

    Das Inkasso mit den Mahnverfahren nichts direkt zu tun hat, ist mir schon klar. Allerdings schaltet man wohl üblicherweise ein Inkasso ein, wenn bereits eine Mahnung erstellt wurde.

    Dann mach ich mal schnell eine Mahnung und schalte paar Tage später das Inkasso ein, schließlich ist er schon seit knapp 3 Wochen im Verzug, bis dahin sind es 4.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Lefty89 Beitrag anzeigen
    Ich frage mich ehrlich wie du das machen willst - ich habe noch nie erlebt, daß ein Handwerker oder Dienstleister der etwas bei uns zu Hause zu reparieren hatte erst einmal einen Vertrag oder eine Rechtsbelehrung über die zur Kenntnisnahme seiner Preise vorgelegen hatte bevor er anfing zu arbeiten.
    Ich weiss nicht, was du immer mit Handwerkern hast, aber ich mache mit meinen Auftraggebern immer Verträge. Spart Ärger.

    Das Inkasso mit den Mahnverfahren nichts direkt zu tun hat, ist mir schon klar. Allerdings schaltet man wohl üblicherweise ein Inkasso ein, wenn bereits eine Mahnung erstellt wurde.
    Guck' dir das mal an: http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

    Ganz ohne "Inkasso", das ja auch nicht für umme arbeitet.

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  8. #8
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    Hallo,

    wer liegt die Preise denn fest?
    Der Vertrag, und nur der.

    Dein Preis ist uninteressant wenn er nicht im Vertrag vereinbart wurde. Mein Preis liegt bei 120,- € / Std., der Kunde ruft an und winkt mit einem Auftrag, ist aber nur bereit 50,- € zu zahlen, dann ist es meine Entscheidung ob ich ihn annehme oder ob ich was besseres habe. Wenn man sich (preislich) nicht einig, kommt der Vertrag halt nicht zu stande.

    Generell besteht zwar keine Pflicht schriftliche Verträge zu machen, aber letztendlich willst du mehr Geld wie der Kunde ausgeben wil, also bist du in der Nachweispflicht das tatsächlich ein anderer Stundensatz vereinbart wurde.

    Daher wurde der Auftrag abgebrochen
    zunächst einmal eine Rechnung ausgestellt
    Die Leistung wurde nicht (vollständig) erbracht und dann abgerechnet? auf welcher Basis stützt du dieses Verhalten? Wurde nachweisbar eine Vorkassezahlung oder Abschlagszahlung vereinbart? Wurde die erbrachte Leistung vom Kunden ordnungsgemäß abgenommen?

    Mahnung:
    Eine Mahnung hat den Sinn den Vertragspartner explizit in Verzug zu setzen. Zu prüfen währe hier ggf. ob der Vertragspartner anderweitig in Verzug gerät. Danach richtet sich ob eine Mahnung erforderlich ist oder nicht.
    Welche Zahlungsvereinbarung wurde getroffen?
    Was steht auf der Rechnung als Zahlungsziel?

    Inkasso:
    Generell nicht zweckdienlich. Erstens zahlt der die Musik der sie beauftragt, sprich wenn du ein Inkassounternehmen beauftragst, bezahlst du es auch. Zweitens ist die Forderung strittig.

    Mahnbescheid:
    Auch nicht zweckdienlich. Die Forderung ist strittig, warum sollte dann auf einen Mahnbescheid bezahlt werden? Da wird angekreuzt: Forderung wird nicht anerkannt und fertig. Braucht nichtmal begründet werden.

    Wenn du (wie auch immer) nachweisen kannst was konkret vereinbart wurde, und der Vertrag von deiner Seite ordnungsgemäß erfüllt wurde, kannst du Klage einreichen. Je eindeutiger dein Nachweis, je größer die Chancen das du damit durch kommt.

    Dazu kommt die Frage: Wie hoch ist die vermeintliche Forderung? man muß auch in Betracht ziehen das es in einen Vergleich mit Kostenteilung hinaus läuft, wenn es dann um 100,- € geht übersteigen die Kosten den möglichen Ertrag.

    Gruß Neffe

  9. #9
    TP-Newbie Lefty89 macht alles soweit korrekt
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    Hey Neffe,

    du willst mir doch nicht sagen, daß wenn dir mitten im Auftrag ein Kunde sagt, daß er deine Preise nicht akzeptiert und weitere Arbeit für dich mit weiteren Investitionen verbunden ist, daß du dann trotzdem weiter machst und keine Rechnung ausstellst? Wenn ich weiß, daß man mich betrügen will, dann zahle ich doch nicht noch drauf?! Bin doch nicht beklopft.

    Es wurde eine Reparatur des PCs vereinbart - bei einem Gespräch, nicht schriftlich. Zunächst wurde das Mainboard ausgetauscht und dann stellte sich jedoch noch heraus, daß auch die Festplatte bzw. die Windows Installation in Mitleidenschaft gezogen wurde. Vor dem Mainboard Tausch startete der Rechner nicht mal. Da der Kunde mir den PC nicht überlassen wollte, musste ich das alles Vorort machen, was 2 mich Anfahrten mit á 1 Stunde Arbeit kostete und es mir unmöglich machte auch die Festplatte zu testen bevor der Rest des Rechners funktionierte. Doch ab hier fand der Auftraggeber, daß er meine Preise nicht akzeptiert sondern mir "das bezahlt, was er für richtig hält" obwohl er die Preise kannte und ich ihn sowieso schon 30% Nachlass gab. Es war ihn aber immer noch zu viel !? Dabei bin ich schon ohnehin - noch - günstig und meine Preise sind um ca. 20-40% niedriger als bei meisten anderen Dienstleistern in dem Bereich.

    Jetzt habe ich mit einem Inkasso gesprochen, die meinten, daß wenn er die Preise nicht akzeptiert - spricht seine Schuld mir gegenüber - dann können die auch nichts tun. Unglaublich !!!

    Ich kann doch aber zumindest die Bezahlung des Mainboards und meiner Anfahrt verlangen oder? Das mainboard ist eines älteren Typs und kann leider auch nicht zurückgegeben werden denn es war gebraucht - was der Käufer wusste.

  10. #10
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    Stell das was du bisher geleistet hast und zu dem Satz den ihr vereinbart habt in Rechnung bzw. Mahnung ('ne ordentliche mit Datum als Zahlungsziel). Zahlt dein Kunde dann immer noch nicht gehst du zum Amtsgericht und besorgst dir für gut 20 Euro einen Mahnbescheid.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  11. #11
    TP-Senior neffe bringt sich richtig ein neffe bringt sich richtig ein
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    Hallo,

    du willst mir doch nicht sagen, daß wenn dir mitten im Auftrag ein Kunde sagt, daß er deine Preise nicht akzeptiert und weitere Arbeit für dich mit weiteren Investitionen verbunden ist, daß du dann trotzdem weiter machst und keine Rechnung ausstellst?
    Das würde ich so nicht global behaupten. Das kommt durchaus auf die Situation drauf an. Bei mir gibt es generell schriftliche Verträge. Das heißt nicht das es ein 7 Seiten Werk sein muß. Bei Standard- oder kleinen Sachen ist es auch nur eine Seite wo drauf steht was ich erledigen muß und was ich dafür kriege, oder halt ein Stundensatz. Kommt es bei der Ausführung zu unvorhergesehenen Ereignissen, wird es halt vor Ort handschriftlich dazu geschrieben und abgezeichnet. Mit so einem Stück Papier kann ich die Forderung notfalls relativ sicher gerichtlich durchsetzen. Anspruch auf Geld habe ich erst wenn die Leistung erbracht wurde, das heißt der Auftrag wird auf jeden fall zu Ende geführt.

    Bei größeren Aufträgen, oder Aufträgen mit hohen Vorkosten werden ggf. anteilige Vorkasse oder Abschlagzahlungen vereinbart. Werden die nicht bezahlt, ist das dann ein klarer Punkt wo man die Arbeit unterbrechen kann.

    Bei Dauerkunden macht man eine Rahmenvereinbarung, so das dann z.B. später Aufträge unbürokratisch per E-Mail gesendet werden können.


    Unabhängig davon wie sicher deine Forderung ist, verabschiede dich vom Thema Inkasso. Ich gehe mal davon aus, das deine Forderung < 300,00 € ist (?), dann kostet Inkasso ca. 35,00 - 50,00 €, die du als Auftraggeber bezahlen mußt, die also von deinem Gewinn abgehen.


    Meiner Meinung nach hast du 3 Möglichkeite: verzichten, klagen, oder verandeln.

    Da ich die gerichtlichen Chancen nicht unbedingt supertoll einschätze, würde ich mal `ne Stunde den Ärger und Groll zur Seite schieben und tatsächlich sachlich überlegen wo deine Schmerzgrenze liegt. Der Kunde ist bereit 1/3 zu bezahlen. Jetzt kommt es natürlich drauf an was du für Kosten gehabt hast. Aus dem Bauch raus würde ich eine Einigung irgendwo in Richtung 50 - 60% anpeilen. Bei Hohen Materialkosten ersatzweise normalen Materialpreis mit einem günstigeren Stundensatz.

    Ich sage nicht das der Kunde im Recht ist, wenn der geforderte Preis vorab bekannt war steht er dir auch zu, aber ich sehe ein Problem das (gerichtlich) durchzusetzen.

    Gericht, 2 Anwälte = 250,- bis 300,- €. Wenn du verlierst zahlst du die zusätzlich, beim Vergleich wird nicht selten geteilt, das heißt es bleibt nicht viel über. Wenn du gewinnst zahlt die Gegenseite.

    => Ich würde verhandeln, versuchen außergerichtlich zur Einigung zu gelangen und es nächstes mal anders machen.

    Gruß Neffe

    p.s. Ich bin nicht unfehlbar, ich habe mit sowas ganz am Anfang auch versucht gerichtlich zum Ziel zu kommen und bin gescheitert.

  12. #12
    Guest Connyy macht alles soweit korrekt
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    Mahnverfahren für Geschäftsmann: Lassen Sie es einen Anwalt machen.

    Hallo,
    wenn Sie am Geschäftsleben teilnehmen wollen, so sollten Sie in diesem Spiel auch einigermaßen die Regeln kennen. Wenn Sie sie nicht kennen, gehen Sie zum Fachmann. Und das ist der Anwalt. Suchen Sie sich einen aus, den Ihre Bekannten (Geschäftsleute) kennen und empfehlen können. Dann wissen Sie auch, wer die Preise "bestimmt" und den Unterschied zwischen Inkasso und Nahnverfahren kennen Sie dann auch. Dann gehen Ihnen auch keine Rechnungen mehr durch die Lappen. Ein Gang zum Anwalt, so teuer er auch sein mag, ist immer seinen Preis wert.

    Connyy

  13. #13
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    naja ... nach meiner Erfahrung ist ein gutes Inkassobüro effizienter und günstiger als ein Anwalt ...

  14. #14
    TP-Senior neffe bringt sich richtig ein neffe bringt sich richtig ein
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    Hallo,

    Ein Gang zum Anwalt, so teuer er auch sein mag, ist immer seinen Preis wert.
    Das würde ich so nicht sagen. Bei der wackeligen Ausgangssituation und dem vermutlich geringen Streitwert treibt es nur Kosten in die Höhe und macht jeden Vergleich unwirtschaftlich.

    @Lefty89: Was ist bei raus gekommen?

    Gruß Neffe

  15. #15
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    Vor dem Gang zum Anwalt, Inkassobüro etc. sollte man versuchen, selbst herauszufinden, ob beim Schuldner überhaupt etwas zu holen ist. Ein Blick in die öffentlichen Schuldnerverzeichnisse des zuständigen Amtsgerichts kann z. B. nie schaden. Bei einigen Amtsgerichten ist dies wohl sogar online möglich. https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/ hilft evtl. auch, allerdings stehen die Einträge da meist nur kurzzeitig.

    Wenn sich abzeichnet, dass der Schulder eh hoffnungslos überschuldet ist sollte man sich überlegen, ob man das Geld für Anwalt oder Inkassodienst wirklich investiert.

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