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Meine Schwester macht gerade ein Studium und im Rahmen ihrer Diplomarbeit eine Umfrage zum Thema "Meinungsstand der Verdachtskündigung". Ich möchten euch bitten, wenn es die Zeit zulässt, euch an dieser Umfrage zu beteiligen. Sie ist sehr interessant und regt auch sehr zum nachdenken an. Die Dauer der Umfrage beläuft sich lediglich auf 15-20 Minuten.
Meine Schwester und ich wären euch sehr dankbar.
zur Umfrage
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In jeder großen Trennung liegt ein Keim von Wahnsinn; man muß sich hüten, ihn nachdenklich auszubrüten und zu pflegen.
Johann Wolfgang von Goethe
Hallo
hab ich gemacht.
Aber noch ein paar Anmerkungen dazu:
1. Die Fragen sind teilweise sehr theoretische Natur und wenig praxisbezogen. Es werden Situationen dargestellt die in der Praxis sehr unwahrscheinlich sind. z.Bsp. die manipulierten eigenen Arbeitszeitkonten, in kenne kein Unternehmen in denen ein Mitarbeiter ohne Gegenzeichnung durch eine zweite Person sein eigenes Arbeitszeitkonto manuell korrigieren darf.
2. Es sind auch nicht alle Fragen mit den vorgegebenen Antworten korrekt zu beantworten. Denn solche Entscheidungen sind selten reine Ja/Nein Entscheidungen.
Grüße aus dem Odenwald
Thomas
Ich danke euch schon einmal für die Teilnahme an der Umfrage.
@Frangulus
Erstmal vielen das für das Feedback.
zu 1. Im Gegenzug kenne ich nun wieder einige Unternehmen in der es nur eine Person gibt, die für die Verwaltung der Arbeitszeitkonten verantwortlich ist. Diese Person ist demnach in der Lage seine eigenes und durchaus auch für sehr gute und befreundete Kollegen die Arbeitszeitkonten zu manipulieren.
Eine Frage ist sogar aus dem Leben gegriffen und ist genau so passiert. Ich glaube das war die Frage mit dem "angeblich" gestohlenen Werkzeug.
zu 2. für die Fragen und Antworten bin ich nicht verantwortlich. Jedoch denke ich, dass es zum großen Teil schon reine Ja/Nein Entscheidungen sind. "Ja ich entlasse ihn", "Nein ich entlasse ihn nicht".
Ich habe die Umfrage abgebrochen... extrem unwissenschaftlich und tendenziell!
Derjenige, der die Umfrage ins Leben gerufen hat, hat offenbar den Sinn und Zweck einer Verdachtskündigung nur schwerlich erfasst!
Es gibt keine Diskrepanz zwischen strafrechtlicher und arbeitsrechtlicher "Verurteilung". Es ist eine falsche Darstellung, wenn man suggeriert, dass man auf Verdacht kündigen darf.
Die strafrechtliche Verurteilung dient der Sanktionierung einer Tat in der Vergangenheit, die Kündigung der Gestaltung eines zukünftigen Verhältnisses. Und dieses muss für alle Beteiligten zumutbar sein.
Daher sind die Voraussetzungen für eine Verdachtskündigung, dass
ein dringender Tatverdacht vorliegt, der Arbeitgeber muss alle zumutbaren Schritte unternommen haben, um dieses Verdachtsmoment aufzuhellen UND es muss dem Arbeitgeber unzumutbar sein, den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen.
Wer sich mit der einschlägigen Rechtsprechung beschäftigt, weiß, wie hoch die Hürde hierfür ist.
Ferner stellt der Umfragende zuletzt darauf ab, dass man einen Sachverhalt manipulieren könnte. Ja das stimmt. Ich kann auch jemandem eine Straftat unterjubeln, welche zu einer strafrechtlichen Verurteilung führt. Oder ihm sabotieren, dass er Fehler macht/ ihm zugerechnet werden, damit ihm persönlich gekündigt wird. (ich denke, wenn überhaupt, dann ist das letztere die wahrscheinlichste Alternative)
Hallo, das mag sein. Aber welche statistische Relevanz haben diese Dir bekannten Fälle?
Könnten auch organisatorische Mängel bei einer Kündigungsschutzklage eine Rolle spielen? (Wenn es keine Kontrollmechanismen gibt, wie soll dann eine begründeter Verdacht vorliegen?)
Für eine wissenschaftlich fundierte Aussage, dürfte die Umfrage in der Form kaum ausreichen.
Die dargestellten Situationen vor allem die Fragen sind meines Erachtens auch nicht neutral genug gestellt, sondern beeinflussen den Antwortenden.
Darfst aber die Anmerkungen dazu gerne weitergeben.zu 2. für die Fragen und Antworten bin ich nicht verantwortlich.![]()
Grüße aus dem Odenwald
Thomas
Grüße aus dem Odenwald
Thomas
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