Hallo Wildmieze,
ich auch nicht. Der Kunde muss die Möglichkeit haben die AGB runterzuladen oder zu drucken aber ein Druckfenster mit dem "Gelesen-Häkchen" verbinden erscheint mir unlogisch. Er muss ja vorher jede Möglichkeit haben die AGB zu lesen und zu prüfen.
Es gab wohl Urteile die es für nicht zulässig hielten, dass eine längere AGB nur in einer 2 bis 3-zeiligen Scrollbox angezeigt wurden. Es sollte schon so sein, dass größere Textblocks am Stück gelesen werden können.
Die kleinen Scrollboxen mit wenigen Zeilen finde ich persönlich auch als Zumutung.

LinkBack URL
About LinkBacks


.. dann könnte ich aber auch nur die 3 A4-Seiten in einem scrollbaren div/iframe unterbringen und nen Print-Button dazusetzen ... nicht schön, aber immerhin machbar .. wenns denn nötig ist.
Zitieren
