Ich vermute, er meint damit die Regelung, daß 410 Euro im Jahr als Nebeneinkünfte steuerfrei bleiben.
http://www.akademie.de/existenzgruen...ewerbeamt.html
Das betrifft aber nur das Finanzamt, nicht aber die Gewerbeanmeldung. Soweit ich das verstehe, muß er trotzdem ein Gewerbe anmelden. Wenn Du sicher sein willst, kannst Du aber beim Finanzamt nachfragen, die wissen sicher Bescheid. Und ich vermute mal, daß die zum anschwärzen auch die richtige Adresse sind.
Ich finde es auf der einen Seite kleinkariert, jemand wegen sowas anzuschwärzen... auf der anderen Seite halte ich mich ans Gesetz und kann das auch von anderen erwarten.


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Wenn die Faktoren vorliegen, muss man ein Gewerbe anmelden. Egal ob man nachher so viel verdient ,dass man Steuern abführen muss. Er wird allerdings seine Probleme damit haben, falls sich seit meiner letzten Recherche mit 16 nichts daran geändert hat, dass ein Richter darüber entscheiden muss, ob ein Minderjähriger ein Gewerbe eröffnen darf oder nicht :-)
