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Thema: Verstößt diese Seite gegen das Gesetz?

  1. #1
    TP-Junior Coach macht alles soweit korrekt
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    Verstößt diese Seite gegen das Gesetz?

    Liebe Freunde,

    ich weiss nicht, ob das hier erlaubt oder erwünscht ist. Weder möchte ich Hetzjagd - noch etwas anderes starten. Doch hieß es immer, man müsse für alles ein Gewerbe anmelden, was so auch richtig ist. So wurde beispielsweise ein Internetbekannter von mir abgemahnt, da er auf seiner Webseite Dinge angeboten hatte. Und das war eigentlich nur einmaliges Anbieten. Nun habe ich eine Webseite gefunden, die große Konkurenz zu ähnlich großen Anbietern bietet, aber keinerlei Gewerbeanmeldung besitzt. Der Besitzer ist vierzehn Jahre alt und besitzt nach eigener Auskunft kein Gewerbeschein, da er seiner Meinung nach "bis zu 400€ darf ich verdienen, dann muss ich erst Gewerbe anmelden. Mein Onkel ist Anwalt.". Ist das nun korrekt oder nicht? Wenn es nicht korrekt ist, wo kann man den Herrn den anzeigen oder melden?

    MfG
    Coach

  2. #2
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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    Ich vermute, er meint damit die Regelung, daß 410 Euro im Jahr als Nebeneinkünfte steuerfrei bleiben.
    http://www.akademie.de/existenzgruen...ewerbeamt.html

    Das betrifft aber nur das Finanzamt, nicht aber die Gewerbeanmeldung. Soweit ich das verstehe, muß er trotzdem ein Gewerbe anmelden. Wenn Du sicher sein willst, kannst Du aber beim Finanzamt nachfragen, die wissen sicher Bescheid. Und ich vermute mal, daß die zum anschwärzen auch die richtige Adresse sind.

    Ich finde es auf der einen Seite kleinkariert, jemand wegen sowas anzuschwärzen... auf der anderen Seite halte ich mich ans Gesetz und kann das auch von anderen erwarten.

  3. #3
    TP-Junior Coach macht alles soweit korrekt
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    Der macht viel Geld damit. Der lockt von Leuten Kunden ab, der ist nen kleiner Gauner. Und da er mich betrügen wollte, ist das für mich einfach nur eine logische Reaktion. Und wieso sollten andere Leute, die einmal was verkaufen wollen, Abmahnungen erhalten, aber solche Kinder, die ganze Zeit Geld machen, nicht ?

  4. #4
    TP-Newbie JezArts macht alles soweit korrekt
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    Finde das auch unglaublich.
    Also ich meine wir zahlen Steuern für Kindergeld und die verdienen sich was nebenbei ?
    Coach danke für den Link via PM , kenne die Seite auch , habe auch viel gegooglet vorhin .
    Der hat anscheinend viele Kunden . Also an deiner Stelle würde ich mal morgen das Finanzamt anrufen .

  5. #5
    TP-Senior MrMurphy macht sich hier sehr viel Mühe
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    Hallo

    Also an deiner Stelle würde ich mal morgen das Finanzamt anrufen .
    Da ist eher das Gewerbeamt die richtige Stelle. Dort muss das Gewerbe angemeldet sein.

    Das Finanzamt ist zwar in der Regel auch interessiert, da in solchen Konstellationen häufig Steuern hinterzogen werden. Die werden aber meist nur tätig, wenn es konkrete Belege oder Aussagen über Steuerhinterziehungen gibt. Bei undefinierten Beschuldigungen prüfen die häufig nur die nächste Steuererklärung des Beschuldigten deutlich genauer.

    Und wieso sollten andere Leute, die einmal was verkaufen wollen, Abmahnungen erhalten, aber solche Kinder, die ganze Zeit Geld machen, nicht ?
    Der Staat verschickt keine Abmahnungen, das sind die durch das Verhalten benachteiligten Mitbewerber. Und die müssen natürlich den Missetäter bzw. seine Tat erst mal kennen und auch ein Interesse an einer Abstellung haben. Die müssen schließlich erst einmal in Vorleistung treten und bekommen ihr Geld nicht zurück, wenn die Abmahnung keinen Erfolg hat.

    Gruss

    MrMurphy

  6. #6
    TP-Junior Coach macht alles soweit korrekt
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    Na dann schau ich mal und melde mich ggf. beim Gewerbeamt. Vielleicht haben die ja auch ne Mailadresse...

  7. #7
    TP-Member Jonas1988 macht alles soweit korrekt
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    Auf jeden Fall ist die Notwendigkeit eine Gewerbe anzumelden, nicht vom Gewinn abhängig. Da spielen andere Faktoren eine Rolle: Absicht der Gewinnerzielung, Regelmäßigkeit ,... Die kann man aber auch überall nachlesen Wenn die Faktoren vorliegen, muss man ein Gewerbe anmelden. Egal ob man nachher so viel verdient ,dass man Steuern abführen muss. Er wird allerdings seine Probleme damit haben, falls sich seit meiner letzten Recherche mit 16 nichts daran geändert hat, dass ein Richter darüber entscheiden muss, ob ein Minderjähriger ein Gewerbe eröffnen darf oder nicht :-)

    Die Frage ist nur, warum du einen 14-jährigen anschwärzen willst, der sein erstes Geld verdienen will?
    Dir ist klar ,dass das (da er ja immerhin 14 ist) strafrechtliche Konsequenzen für ihn haben wird?
    Es geht mich zwar nichts an, aber das finde ich persönlich ziemlich sauigelmäßig...

  8. #8
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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    Jonas... es geht nicht darum, ob er 14, 16, 18 oder 55 ist. Es geht darum, daß sich jeder hier in Deutschland an die Regeln halten muß, auch ein 14jähriger. Ganz nebenbei weiß ich nicht, inwieweit er als 14jähriger überhaupt strafrechtlich verfolgt werden kann.

    Wie auch immer: Es kann jeder für sich selbst entscheiden, ob er so jemand anschwärzen will. Und wenn der Kleine in direkter Konkurrenz zu mir stehen würde, sähe die Sache für mich sicher auch anders aus.

  9. #9
    TP-Member Jonas1988 macht alles soweit korrekt
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    Wenn einem allerdings ein 14-jähriger Designer ohne ordentliches Gewerbe, also auch ohne ordentliche Rechnungen und Kundenbetreuung zum Konkurrenzproblem wird, sollte man vielleicht seine Geschäftsstrategien überdenken ;-)

    Letztendlich sind doch die Eltern dran, wenn er was verbockt (zumindest hauptsächlich). Wie hoch stehen da wohl die Chancen, dass sie ihn je nochmal was eigenes machen lassen.

    Letztendlich ist es natürlich jedem selbst überlassen, sollte aber meiner Ansicht nach die letzte Möglichkeit sein. Denk also bitte danach , was an der Anzeige alles dranhängen kann!

  10. #10
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Jonas1988 Beitrag anzeigen
    Wenn einem allerdings ein 14-jähriger Designer ohne ordentliches Gewerbe, also auch ohne ordentliche Rechnungen und Kundenbetreuung zum Konkurrenzproblem wird, sollte man vielleicht seine Geschäftsstrategien überdenken ;-)
    Du als Kunde bekommst eine Rechnung und kannst die ganz normal geltend machen. Der Kunde ist nicht verpflichtet, die Gewerbeanmeldung seines Dienstleisters zu prüfen. Insofern ist es für den Kunden völlig egal, ob der Dienstleister ein Gewerbe angemeldet hat.

  11. #11
    TP-Member Jonas1988 macht alles soweit korrekt
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    Stimmt wohl, aber ich würde nirgendwo einkaufen, wo ich nicht mal eine Steuernummer auf der Rechnung hab :-) ... und ich würde auch nicht wagen sowas als Beleg abzuheften ... Das bezog sich eben auf den Konkurrenzaspekt ...

  12. #12
    TP-Junior Coach macht alles soweit korrekt
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    Gibt genügend Leute die bei dem kaufen. Und wenn er in direkter Konkurenz zu mir steht sollte ich meine Strategien überdenken? Hat damit eigentlich nichts zu tun, weil der Junge mir keine Kunden raubt. Aber ich sehe das so, dass es eine Dreißtigkeit ist ein Projekt zu eröffnen und meinen zu müssen, kein Gewerbe zu brauchen. Oder potenzielle Kunden von mir versuchen wollen abzuwerben.

    Ich hab jetzt aber erstmal dafür gesorgt, dass seine Seite offline ist.

  13. #13
    TP-Member Jonas1988 macht alles soweit korrekt
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    Das ist schon dreist, da hast du Recht. Ich wollte auch eigentlich nur sagen, dass es das letzte ist, was man tun sollte.

    Und bei dem GEdanken danach: Es sollte dir einfach nicht schwer fallen so jemanden auszustechen. Er hat so gut wie keine Erfahrung, kann sicher nicht mit Kunden umgehen und hat sicher auhc kein besonders ausgeprägtes Bild von der ganzen Sache.

    Vielleicht kann er dir sogar nützen. Lass ihn doch bei dir arbeiten! Wenn er so viele Kunden hat, ist er ja offensichtlich talentiert. (Natürlich auf legaler Jobbasis)
    Aber geht mich ja auch nichts an ...

  14. #14
    TP-Junior Coach macht alles soweit korrekt
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    Genau so siehts aus. Business, Baby.

    Ich hab ihm gesagt, er soll seine Seite offline stellen oder ich geh ihn anschwärzen. Er hat sich für das richtige entschieden. Dann hab ich ihm angeboten, bei mir mitzumachen. Da hat er eingewilligt.

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