Natürlich geht das nicht. Da letztlich eine GbR auch nur aus Einzelunternehmern zusammengesetzt ist. Du kannst auch nicht ein "mehrfacher" Einzelunternehmer sein.
Hallo,
ich möchte mit zwei gleichberechtigten Partnern mehrere Websiten programmieren, um nebenbei etwas Geld zu verdienen. Einzige Einnahmequelle wäre dabei Google AdSense. Nach längeren Recherchearbeiten haben wir die GbR als geeignete Rechtsform identifiziert.
Nun muss eine GbR Gewerbeertragsteuer abführen. Bei einem angenommenen Hebel von 450% wären 3.5%*450%=15.75% GewSt auf dem Ertrag abzuführen. Nicht gerade wenig. Zum Glück gibt es einen Freibetrag von 24.500€, und das hat uns auf eine interessante Idee gebracht.
Wäre es möglich für jede Website eine eigene GbR zu gründen, um so mehrfach von dem Freibetrag zu profitieren? Nach unseren Berechnungen sollte keine der Websites die 24.500€ überschreiten. Wir müssten dann also keine GewSt abführen. Zusammen würden die Websites aber die 24.500€ bei weitem übersteigen und eine GewSt müsste abgeführt werden.
Leider konnte ich im Internet keine passenden Informationen finden, ob dies rechtmäßig wäre und es evtl. Urteile dazu gibt. Die Websites würden jeweils ein ähnliches Informations- und Dienstleistungsangebote an Surfer geben.
Über bürokratischen Mehraufwand haben wir uns wenig Gedanken gemacht, da wir erst klären möchten, ob die Gründung mehrere GbRs möglich wäre oder nicht.
Natürlich geht das nicht. Da letztlich eine GbR auch nur aus Einzelunternehmern zusammengesetzt ist. Du kannst auch nicht ein "mehrfacher" Einzelunternehmer sein.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Ich bin mir nicht sicher ob das so stimmt. Ich denke, dass auch andere GbRs Teil einer anderen GbR sein können. Oder sogar GmbHs eine GbR gründen können.
Auch das klingt nicht logische für mich. Wenn dem so wäre, dann würde daraus folgern, dass eine Person nur eine GbR gründen dürfte oder Teil einer solchen sein dürfte. Ich denke, dass eine Person sehr wohl Teil von mehreren GbRs sein darf.
Über ein paar Paragraphen, Gesetzesstellen oder Rechtsurteile als Begründung wären nicht schlecht.
Grüße aus dem Odenwald
Thomas
Und wie ist das geregelt wenn die gleichen Personen mehrere Geschäfte gleichzeitig gemeinsam umsetzen möchten? Mal ein fiktives Beispiel: Die Personen möchten eine Importfirma für Kaffe auf machen. Dann einige Monate später wollen sie auch gemeinsam eine Werkstatt für Fahrrad-Reparaturen anbieten. Und weitere 3 Monate später soll gemeinsam eine Bar betrieben werden.
Alle drei Geschäftsbereiche (Kaffe-Import, Fahrrad-Reparatur, und Bar) haben nichts miteinander zu tun. Alles unter einer einzelen GbR zu vereinen würde alles miteinander 'vermischen', einer klares Bild über die einzelnen Geschäfte wäre nicht mehr ohne weiteres möglich.
In einem solchen Fall würde es doch Sinn machen jeweils drei GbRs zu gründen, die jeweils einen anderen Unternehmen-Zweck in dem Gesellschaftsvertrag angeben. Kann doch nicht sein, dass der Gesetzgeber das verbietet. Das kann ich mir nicht vorstellen, wäre eine völlig unnötige Restriktion, die keine Vorteile, sondern nur Nachteile mit sich bringt!
Doch haben Sie: Alle drei werden von den gleichen Leuten betrieben und somit von der gleichen GbR.Alle drei Geschäftsbereiche (Kaffe-Import, Fahrrad-Reparatur, und Bar) haben nichts miteinander zu tun.
Schau doch einfach mal wie sich eine GbR nennen muss! Was kommt dann immer bei den drei gleichen Leuten raus?
Müller + Meier = Müller und Meier GbR
Das kannst Du jetzt auch 10 mal wiederholen, das Ergebnis ist immer gleich.
PS. Der Gesetzgeber hat so aber verhindert, dass jemand für jeden Kunden ein GbR gründet um Steurn nicht zahlen zu müssen.
Grüße aus dem Odenwald
Thomas
Tut er ja auch nicht. Das einzige was ihr machen müsst ist eure Gewerbescheine und den der GbR entsprechend ändern/erweitern.
Ich habe auf meinem Gewerbeschein auch Dinge stehen die grundverschieden sind.
Das verschiedene Betriebstätten getrennte Buchhaltungen haben ist normal, das man selbst ohne versch. Betriebsstätten seine eigene Buchhaltung so trennen kann das grundverschiedene Tätigkeiten erstmal separat behandelt werden ist ja wohl auch klar. Letztlich werden aber die Ergebnisse wieder zusammengerechnet um den Gewinn/Verlust der GbR und deren Gesellschafter zu ermitteln.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Geht doch!
Tut mir leid, aber was ihr schreibt ist grob falsch...
Ob man mehrer GBR gründen kann, ist eine Frage des Zivilrechtes und dort auch zulässig.
Wie diese besteuert werden, ist eine Frage des materiellen Steuerrechts. Und im Rahmen der Gewerbesteuer wird der "Betrieb" besteuert, damit entsteht für jede GbR ein Freibetrag.
In der ESt wird der Gewinn wiederum jedem Gesellschafter zugerechnet.
Geändert von fitheach (13.01.2011 um 08:58 Uhr) Grund: syntax
Danke fitheach für deine Betätigung. Ich hatte die Hoffnung in diesem Forum juristische gesicherte Antworten zu erhalten. Aber anstatt mit Gesetzen fundiert zu argumentieren, scheinen hier viele eher auf Basis ihrer individuellen Erfahrungen zu argumentieren. Und diese dann auf unbekannte Fälle einfach zu erweitern.
Ähnliche Gedanken habe ich mir die letzten Tage auch gemacht. Bei einer einzelnen GbR wird die GewSt gemeinschaftlich von den Gesellschaftern erbracht. Und dabei gilt der Freibetrag von 24.500 EUR auch nur einmal. Das ist schade, da eine GbR ja aus 2, 3, 4 oder mehreren Gesellschaftern gestehen kann. Hier ist eine Restriktion, die mir nicht gefällt.Zitat von fitheach
Aber dann ist mir spontan eine interessante Idee eingefallen: jeder Gesellschafter könnte ein eigenes Einzelunternehmen gründen! Auch ein Einzelunternehmen muss GewSt abführen, wenn den der Freibetrag von 24.500 EUR überschritten wird. Und jedes Einzelunternehmen kann dann für sich die vollen 24.500 EUR ausschöpfen. Effektiv entsteht also ein Freibetrag 73.500 EUR. Das klingt schon viel besser.
Auf der Seite der ESt ändert sich dabei jedoch fast nichts, da diese individuell abgeführt werden muss. Ich sage fast, da man ja eine anfallende GewSt bis zu einem Hebel von 380% auf seine ESt anrechnen kann. Und wenn jeder Gesellschafter durch sein Einzelunternehmen von einem effektiv höheren Freibetrag profitiert, wird dadurch auch die Steuerlast geringer, wenn es einen Hebel über 370% gäbe.
Nach meinen weiteren Recherchen über die GbR verstärkt sich bei mir immer mehr die Meinung, dass die GbR eigentlich keine richtige Gesellschaft ist, sondern eben nur ein Konzept für einen losen Zusammenschluss, um die Zusammenarbeit verschiedener Personen juristisch erfassen zu können.
Gut zu wissen, ich könnte also doch mehrere GbR mit meinen beiden Partnern gründen, und zwar für jede Website eine. Aber ich denke der Aufwand wäre doch relativ hoch. Sicherlich wären drei Einzelunternehmen mit jeweils einer Buchhaltung einfacher zu regeln, als für jede Website und jede GbR eine eigene Buchhaltung führen zu müssen.
In traue mich schon fast nicht die folgende Frage zu stellen, in Anbetracht der Gefahr von weiteren Falschinformationen, aber:
Was meint ihr? Sollten wir mit drei Einzelunternehmungen arbeiten? Oder habe ich einen wichtigen Baustein in der oberen Überlegung übersehen, die doch mehrere GbR, oder sogar eine einzelne GbR vorteilhafter machen? Ich bin gespannt auf eure Antworten!
... ist doch wohl ein schlechter Scherz!
Das Forum ist als Hilfestellung von "Kollegen" untereinander gedacht. Juristisch gesicherte Antworten erhältst du von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater gegen Gebühr.
Zu erwarten, dass dir jemand rechtssicher die unterschiedliche Beurteilung der Steuerobjekte innerhalb der jeweiligen Steuerarten differenziert, oder vertiefte Kenntnisse im Gesellschaftrecht hat, ist blauäugig.
Nö... ob jetzt jeder 1/3 pro GbR bekommt und das 3 Mal, oder direkt einmal, macht keinen Unterschied..... Das klingt schon viel besser.
Wenn ich deine Ausführungen versuche nachzuvollziehen, erscheint es mir, dass du den Sinn und Zweck der GbR nicht richtig erfasst hast! Daher ist auch eine direkte Antwort müßig.Nach meinen weiteren Recherchen über die GbR verstärkt sich bei mir immer mehr die Meinung, dass die GbR eigentlich keine richtige Gesellschaft ist, sondern eben nur ein Konzept für einen losen Zusammenschluss, um die Zusammenarbeit verschiedener Personen juristisch erfassen zu können.
Gut zu wissen, ich könnte also doch mehrere GbR mit meinen beiden Partnern gründen, und zwar für jede Website eine. Aber ich denke der Aufwand wäre doch relativ hoch. Sicherlich wären drei Einzelunternehmen mit jeweils einer Buchhaltung einfacher zu regeln, als für jede Website und jede GbR eine eigene Buchhaltung führen zu müssen.
In traue mich schon fast nicht die folgende Frage zu stellen, in Anbetracht der Gefahr von weiteren Falschinformationen, aber:
Was meint ihr? Sollten wir mit drei Einzelunternehmungen arbeiten? Oder habe ich einen wichtigen Baustein in der oberen Überlegung übersehen, die doch mehrere GbR, oder sogar eine einzelne GbR vorteilhafter machen? Ich bin gespannt auf eure Antworten!
Aber abschließend kann ich dir wenigstens die Angst vor einer Falschinformation und den damit verbundenen Kosten mindern:
hier gehts zu rechtssicheren Hinweisen
Ehrlich gesagt kann ich mir in dem konkret geschilderten Fall - Vermarktung mehrerer Webseiten über Google Adsense durch die gleichen Gesellschafter einer GbR - nicht vorstellen das das FA da mitspielt und die einzelnen Webseiten als eigenständige "Betriebe" anerkennt. Aber ich lass mich da gern eines besseren belehren...
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Also nach meinen Recherchen ist es je nach Steuer unterschiedlich, wie die GbR behandelt wird. Ich empfehle folgenden Link:
http://www.stuttgart.ihk24.de/recht_...einer_GbR.html
Ich gehe mal davon aus, daß die Angaben der IHK einigermaßen korrekt sind. Aber wie bereits von vielen angemerkt: Rechtssicherheit gibts nur gegen Gebühr vom Fachmann!
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)