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Thema: Frage zu Markenrecht

  1. #1
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    Angry Frage zu Markenrecht

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    Geändert von SMURF (16.12.2005 um 14:53 Uhr)

  2. #2
    Registered User Weberknecht ist auf einem guten Weg
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    Hi Smurf,

    mal ganz abgesehen davon, daß dich nur ein Anwalt diesbezüglich beraten darf, wir bräuchten schon ein paar mehr Infos zu den Umständen. Sonst kann dir hier keiner eine entsprechende "persönliche Meinung" schreiben.

    Es kommt drauf an, wie stark das Recht des Anderen ist. Ist die Marke auch in den von dir benötigten Waren-/Dienstleistungsklassen angemeldet? Ist der Begriff bzw. das Bild überhaupt tatsächlich schutzfähig? Welche Verkehrsgeltung hat der Anmelder mit der eingetragenen Marke erzielt? Kannst du nachweisen, daß deine Nutzung des Markenbegriffes bzw. der Bildmarke bereits vor der Anmeldung des Konkurrenten eine bedeutende Verkehrsgeltung erzielt hatte?

    Viele Fragen, die dir nur ein Patentanwalt wirklich stichhaltig beantworten kann und darf.

    Ein Widerspruch gegen die Eintragung ist nur Inhabern älterer Markenrechte innerhalb einer 3-monatigen Frist ab Veröffentlichung der neuen Marke beim DPMA möglich. Danach bleibt der Rechtsweg.

    Gruß
    Martin

  3. #3
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  4. #4
    Registered User Weberknecht ist auf einem guten Weg
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    Ein einfacher Tipp mit hoher Beweiskraft für die Zukunft:

    Wenn du wieder mal ne "Idee" hast, dann formulier sie schriftlich und schick sie dir selbst oder deinem Anwalt per Einschreiben im versiegelten Umschlag. Diesen läßt du ungeöffnet bis du ihn irgendwann z.B. vor Gericht brauchst. So läßt sich zumindest eine zeitliche Abfolge rekonstruieren. Aber darum gehts dir ja im Moment nicht. Fiel mir nur gerade ein.

    Wenn er die Markenanmeldung erst eingereicht hat, nachdem DU die Domain registriert hast, dann solltest du "meiner Meinung" kein Problem haben, dagegen vorzugehen. Kannst du nicht vielleicht sogar Zeugen oder andere Beweise beibringen, daß DU die Bildmarke geschaffen hast?

    Da du scheinbar dein gutes Recht durchsetzen möchtest rate ich dir dennoch dringend zum Besuch beim Anwalt. Ohne kommst du nicht weit.

    Gruß
    Martin

  5. #5
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