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Thema: Ärger mit Schweizer Kunden

  1. #1
    TP-Member Shiny macht alles soweit korrekt
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    Ärger mit Schweizer Kunden

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Bestellung aus der Schweiz erhalten. Ich habe dem Kunden sämtliche Bankdaten mitgeteilt, sowie darauf hingewiesen, dass er als Käufer die Bankgebühren zu tragen hat.

    Darauf habe ich ihn sogar gleich mehrfach hingewiesen, da der Kunde mehrfach nach der Bankverbindung fragte, Probleme mit der Überweisung angab, letztendlich um Rechnungskauf bat, da die Vorabüberweisung nicht klappte. Das habe ich abgelehnt und um Vorkasse gebeten, da ich grundsätzlich nicht auf Rechnung versende (individualisierte Produkte).

    So, nun trat ein, was ich schon während der merkwürdigen Korrespondenz vorher geahnt hatte. Nach Abzug sämtlicher Gebühren blieben von dem ursprünglichen Rechnungsbetrag von knapp 26 € nur 9,50 € über. Ich bat um die Überweisung des fehlenden Betrages und wies ihn wieder auf diie Bankgebühren hin. Meine Vermutung ist, dass er sämtliche Gebühren auf mich abgewälzt hat, denn der einbehaltene Betrag ist im Verhältnis zum Rechnungsbetrag erheblich.

    Jetzt habe ich einen ziemlich wütenden Kunden, der bereits mit seinem Anwalt droht. Hm, was tun?

    Erste Frage, rechtlich kann ich von meinem Schweizer Kunden erwarten, dass er alle Gebühren trägt? Oder gibt es ein Gesetz, das die Gebühren geteilt werden müssen?
    Der Verkauf kam übrigens über eine Verkaufsplattform zustande, nicht direkt über meinen Onlineshop, falls das etwas bedeutet.

    Zweite Frage, wie kann ich nun weiter reagieren? Auf den Differenzbetrag bestehen, bis dahin keine Leistung erbringen, oder die 9,50 € zurücksenden (geht das irgendwie Gebührenfrei?)

    Wie verhalte ich mich nun korrekt?

    Vielen Dank vorab für die Hilfe.

    LG, Shiny

  2. #2
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    Hast du ihm IBAN und BIC mitgeteilt oder nur deine normalen Kontodaten?
    Hast du dich auf der Plattform bereit erklärt auch in andere Länder zu versenden?
    Warum hast du ihm nicht Paypal angeboten?

    Normalerweise kannst du auf Bezahlung des Restbetrages bestehen. Ich hatte das auch schonmal, allerdings hat die Kundin anstandslos bezahlt, weil es ihr Fehler war.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Member Shiny macht alles soweit korrekt
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    wo ist meine antwort...?
    also nochmal

    Die IBAN und BIC Daten habe ich mitgeteilt, wobei das nach meinem Wissen nichts an den Gebühren für eine Überweisung aus der Schweiz ändert.

    Ich habe dem Kunden PayPal angeboten, sogar darauf hingewiesen das es für ihn kostenlos ist. Zudem kann man beim Einkauf zwischen Überweisung, PayPal, Gutschein und Barbezahlung wählen. Mehr kann ich aus meiner Sicht nicht tun.

    Bis jetzt hatte ich erst einmal in fünf Jahren ein ähnliches Problem. Damals zeigte sich der Kunde einsichtig und überwies den Restbetrag.
    Dieser Kunde scheint leider weder richtig lesen zu können, (schreiben auch nicht, wenn ich mir die Schreibe so ansehe, aber das ist ein anderes Thema) noch scheint er die Einsicht zu haben, dass der Fehler bei ihm liegt. Bevor der jetzt die riesen Welle lostritt, möchte ich wissen, ob ich aus rein rechtlicher Sicht gelassen bleiben kann, bzw. wie ich jetzt korrekter Weise vorgehen soll.

    Also wenn noch jemand etwas genaueres zur Rechtslage sagen kann, würde ich mich sehr freuen.
    LG, Shiny

  4. #4
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    Was genaueres zur Rechtslage kann dir ein Anwalt sagen.
    Ich würde wegen 26 € gelassen bleiben...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
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    mir passiert das ab und an auch mal, trotz Standard-Text in meinen Vorkassen-emails "bitte spesen- und gebührenfrei für Empfänger überweisen"

    schreibe den Kunden dann eine freundliche email wo ich die Gutschrift abzgl. den Spesen und Gebühhren auch reinkopiere (damit sie sehen, dass wirklich viel weniger bei mir angekommen ist)
    Und bitte sie dann, den Fehlbetrag zu überweisen, oder per Paypal zu zahlen oder einfach Bargeld in einen Briefumschlag zu stecken und per normalem Brief zu schicken, um die Horror-Überweisungsgebühren zu sparen.
    Bisher haben alle Kunden daraufhin - oft per Bargeld im Umschlag - dann zügig den Fehlbetrag nachgereicht und gut war.


    Wenn dein Kunde dermaßen bockig ist - wie du andeutest - würde ich einfach vom Kaufangebot zurücktreten. Gehst zu deiner Bank, holst dir einen Verrechnungsscheck und schickst ihm per Scheck die 9,50 EUR zurück.
    Kostet dich 'ne Briefmarke ... und der Scheck wird wahrscheinlich nie eingelöst, wenn der Kunde sich vorher über die Gebühren dafür schlau macht

  6. #6
    TP-Member Shiny macht alles soweit korrekt
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    Danke Thomas, das der Kunde das Geld auch per Post schicken kann, habe ich ihm bis jetzt noch nicht vorgeschlagen. Ich habe auf seine letzte Antwort noch nicht reagiert. In der ist er aber schon recht patzig gewesen und hat gleich mit Anwalt gedroht, wenn er das Geld nicht zurück bekommt.

    Wenn er den Betrag per Post begleicht, soll mir das recht sein. Auch wenn ich innerlich lieber hätte, das der Kaufvertrag rückgängig gemacht würde. Ich fertige meine Produkte mit viel Mühe und Liebe zum Detail von Hand an und für so "nette" Kunden macht das mal richtig Spaß.

    Wie ist das mit dem Verrechnungsscheck? Nicht das ich am Ende auch da die Gebühren in voller Höhe begleichen darf...?

  7. #7
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    Gebühren für Scheckeinreichung hat immer der Einreicher zu zahlen, das macht den Scheck in solchen seltenen Fällen dann interessant

    Viele Schweizer haben aber auch ein deutsches oder österreichisches Konto, um eben diese Auslands-Gebühren zu sparen, ist meine Erfahrung - nachfragen lohnt sich

  8. #8
    TP-Member Shiny macht alles soweit korrekt
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    Mein Kunde besteht nun auf Auflösung des Kaufvertrags. Gut.

    Leider scheint er kein Wort von dem, was ich geschrieben habe, verstehen zu wollen.

    Er besteht auf die Rücküberweisung der gesamten Summe von 25,90 €.



    Bin ich verpflichtet seine gesendete Leisung zurück zu erstatten, oder nur die empfangene Leistung? (in dem Fall 9,50 €)

  9. #9
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    als juristischer Laie würde ich sagen: nein - du hast nur 9,50 EUR erhalten, also brauchst du auch nur die zu erstatten

    laut deiner Aussage hattest du den Kunden auf Übernahme der Bankgebühren hingewiesen, was er aber übersehen/ignoriert hatte ...

  10. #10
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    Dumme Frage: War die Tatsache, dass der Kunde sowohl die eigenen als auch Deine Bankspesen übernehmen soll, Teil der Angebotsbeschreibung oder der AGB? Wenn Du damit erst nach Vertragsabschluss kommst bewegst Du dich auf sehr dünnem Eis.

  11. #11
    TP-Member Shiny macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Dumme Frage: War die Tatsache, dass der Kunde sowohl die eigenen als auch Deine Bankspesen übernehmen soll, Teil der Angebotsbeschreibung oder der AGB? Wenn Du damit erst nach Vertragsabschluss kommst bewegst Du dich auf sehr dünnem Eis.
    Das ist eine gute Frage.
    Der Verkauf fand auf einer Verkaufsplattform statt (DaWanda). Von Bankgebühren steht in der Beschreibung und in den AGB nichts. Allerdings muss ich den Verkauf zuerst bestätigen, wenn ein Käufer dort etwas einkauft.
    Und in diesem Bestätigungsschreiben habe ich um Übernahme der Bangebühren gebeten/bestanden.

    Zeitgleich kam wegen einer Sonderfarbe ein kleiner Aufpreis hinzu und weil das vorher nicht abgesprochen war (weder ob eine Sonderfarbe überhaupt möglich ist, noch dass dann ein Aufpreis hinzukommt), habe ich den Kunden geschrieben, dass eine kurze Mail genügt, falls er mit dem Aufpreis nicht einverstanden ist und der Auftrag würde storniert.

    Ich denke also, das der Kunde somit zeitgleich mit Zustandekommen des Kaufvertrags über die Bankgebühren aufgeklärt wurde. 100% sicher bin ich da aber nicht.

  12. #12
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    Hallo,

    mich würde bei dem Hickhack mal interessieren warum und auf welcher Seite die Kosten entstanden sind. Die Schweiz gehört zwar nicht zur EU, aber zum SEPA Raum. bei einer SEPA Überweisung entstehen dem Absender Inlandskosten, die ihm auch direkt berechnet werden, und dem Empfänger keine Kosten.

    Wenn es eine SEPA Überweisung war, kann der Absender deine Kosten nicht tragen, da es abwicklungstechnisch nicht möglich ist. SEPA sieht auf der Emfängerseite keine Kosten vor.

    Wir machen einiges in der Schweiz, haben daher auch Konten in der Schweiz und buchen auch regelmäßig selber DE <--> CH zu üblichen Bankgebühren. Also im Centbereich.


    Ich würde die Rückerstattung von der Kostenursache abhängig machen. Wenn die Kosten durch einen Fehler auf der Kundenseite oder durch die Bank des Kunden verursacht wurden, würde ich die Erstattung kürzen.

    Wenn der Kunde alles richtig gemacht hat, und die Kosten alleine bei deiner Bank entstanden sind hat der Kunde meiner Meinung nach Anspruch auf volle Erstattung, da es außerhalb seines Einflußbereiches ist. Bei einer SEPA Überweisung muß er nicht davon aus gehen das ihm auf der Empfängerseite Kosten entstehen.

    Bei 15 € Kosten würde ich vermuten, das das keine normale SEPA Überweisung war, sondern irgendwas mit urgent (Dringlichkeit), vielleicht noch mit Faxankündigung (die eh keinen interessiert).

    Gruß Neffe

  13. #13
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    bei dieser Kostenhöhe gehe ich von einer "althergebrachten" Überweisung auf Papier bei einer Schweizer Bank auf ein ausländisches Konto aus.

    Sieht dann ungefähr so aus:
    Auslandsgutschrift
    XXXXXXXXXXXXXXXXX
    Inlandsanschlusszahl.E EUR
    Ref. Auft: YG4022-XXXXXXXXXXX
    Auftrag: 190,77 EUR
    Summe Geb. 12,50 EUR
    Provision 12,50
    034867
    Urspr.: 260,90 CHF
    Ausl.-Sp.: 4,50 EUR
    Also Provision + Auslands-"Spesen" werden berechnet ... wenn ich mit diesen Kunden Kontakt habe, bestätigt sich eigentlich immer, dass diese ganz "altmodisch" mit Formular am Bankschalter die Überweisung getätigt haben (statt online SEPA zu nutzen)

    im o.g. Beispiel fehlen mir dann 17,00 € am eigentlichen Rechnungsbetrag bei der Gutschrift

  14. #14
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    Zitat Zitat von Shiny Beitrag anzeigen
    Und in diesem Bestätigungsschreiben habe ich um Übernahme der Bangebühren gebeten/bestanden.
    Gebeten oder Bestanden? Das ist ein ziemlicher Unterschied!

    Ich denke also, das der Kunde somit zeitgleich mit Zustandekommen des Kaufvertrags über die Bankgebühren aufgeklärt wurde. 100% sicher bin ich da aber nicht.
    Denkst Du also, weißt Du aber nicht sicher. Sehr sehr dünnes Eis, auf dem Du dich da gerade bewegst.

  15. #15
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    Zitat Zitat von Thomas Beitrag anzeigen
    bei dieser Kostenhöhe gehe ich von einer "althergebrachten" Überweisung auf Papier bei einer Schweizer Bank auf ein ausländisches Konto aus.

    Sieht dann ungefähr so aus:


    Also Provision + Auslands-"Spesen" werden berechnet ... wenn ich mit diesen Kunden Kontakt habe, bestätigt sich eigentlich immer, dass diese ganz "altmodisch" mit Formular am Bankschalter die Überweisung getätigt haben (statt online SEPA zu nutzen)

    im o.g. Beispiel fehlen mir dann 17,00 € am eigentlichen Rechnungsbetrag bei der Gutschrift
    Ja, genau so sieht die Buchung aus. Der Kunde hat am Postbankschalter überwiesen. Das klappte nach seiner Aussage auch nicht beim ersten Versuch, mein Bankkonto würde angeblich nicht existieren. Das erfuhr ich, als ich ihm nach 10 Tagen eine Zahlungserinnerung schickte.
    Nur das bei der Zeile Auftrag die Summe nicht dem Rechnungsbetrag (25,90 €)entspricht, sondern noch darunter liegt (21,50 €).
    (Sind da noch irgendwelche Gebühren abgezogen worden, oder hat der Kunde tatsächlich zu wenig überwiesen?)

    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Gebeten oder Bestanden? Das ist ein ziemlicher Unterschied!


    Denkst Du also, weißt Du aber nicht sicher. Sehr sehr dünnes Eis, auf dem Du dich da gerade bewegst.
    Die Formulierung war so:
    Bei einer Überweisung aus der Schweiz beachten Sie bitte, dass Sie die Kosten für den Geldtransfer in voller Höhe tragen. Ich bitte um Verständnis.
    Und:
    Bitte beachten, dass die Transferkosten zu Ihren Lasten gehen.

    Oder falls Sie ein PayPal Konto besitzen, können Sie das Geld kostenfrei an XXX@XXX.de senden.



    Es tut zwar nix zur Sache, aber damit ihr versteht, warum ich hier so "stur" erscheine:
    Ich bin normalerweise sehr kundenorientiert und behaupte, dass ich recht kulant bin.
    Dieser Kunde allerdings gibt alleine durch seine Schreibweise ein ziemlich unsymphatisches Bild von sich ab, ist unhöflich, kann keinen einzigen Satz vernünftig formulieren und macht sich nicht die Mühe mein Geschriebenes zu lesen, oder ignoriert es bewusst. Ich antworte immer sachlich und höfich und klatsch ihn lieber in meinen Gedanken an die Wand. ;-)
    Wär da jemand auf der anderen Seite, der ein Mindestmaß an Höflichkeit besitzen würde, wäre ich vermutlich sogar bereit seinen Fehler aus meiner Tasche zu begleichen. Aber irgendwo hab ich auch eine Schmerzgrenze.

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