Wenn du Online-Unterricht geben und dafür Geld bekommen willst, bist du keine Privatperson mehr, sondern mit Gewinnerzielungsabsicht tätig entweder als Gewerbetreibende oder als Freiberufler. Welche Qualifikationen hast du denn? Davon hängt ab, ob das eine freiberufliche Tätigkeit ist oder nicht.
Jein. Lies dir mal bitte die FAQs durch. Mehrwertsteuer _bezahlen_ musst du immer, bis zu einem Umsatz von 17.500 Euro/Jahr kannst du auf den Ausweis in deinen Rechnungen verzichten (dazu bitte die KU-Faq lesen).Ich habe schon gelesen, dass man bis 8000 Euro pro Jahr von der Einkommenssteuer befreit ist. Auch habe ich irgendwo gelesen, dass man erst ab 17.500 Euro pro Jahr Mehrwertsteuer bezahlen muss. Ist das richtig?
Theoretisch ja, praktisch nein. Wenn du eine Gewerbe oder dich als Freiberufler angemeldet hast, wird dich das Finanzamt auffordern eine Steuererklärung zu machen. Von dir aus vorher musst du nicht, dann schon.Heisst das, dass man bis 8000 Euro gar nichts angeben muss und eine Steuererklärung erst machen muss, wenn man über 8000 Euro kommt?
Das muss man vorher schon.Wenn man mehr verdient, muss man sich dann z.B. als Freiberufler anmelden, oder muss man das vorher schon machen?
Nein - allenfalls einmalig. Das kommt für dein Vorhaben aber nicht in Frage.Kann/muss man als Privatperson auch Rechnungen schreiben?
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