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Thema: Kunde fordert Domain zurück

  1. #1
    TP-Senior Avatar von winternet
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    212

    Kunde fordert Domain zurück

    Hallo liebes TP,

    habe ein Problem mit einem Kunden. Ich habe letztes Jahr für einen Kunden (Nennen wir ihn Dr. Müller) eine Homepage erstellt. Im Zuge dessen habe ich - auf meinen Namen - die Domain dr-mueller.de registriert.

    Die Homepage und die professionelle Fotografie hat mich ca. 50-70 Stunden Arbeit gekostet. Der Kunde war, als die Homepage fertig war, plötzlich nicht mehr zu erreichen. Jedenfalls jetzt, über ein halbes Jahr später bekomme ich eine Mail, ob ich denn bitte die Domain freigeben könnte.

    Das ist natürlich extrem dreist und ich möchte zumindest meine Unkosten wiederhaben. Was würdet ihr machen?

    • nicht reagieren
    • Domain einfach canceln
    • Die Arbeitskosten in Rechnung stellen und erst dann freigeben?


    Ich bitte zu beachten, dass die Namensrechte natürlich bei Ihm liegen.

    Viele Grüße und Danke!
    winternet

  2. #2
    TP-Veteran
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    Hallo,

    hattest Du denn für die Arbeiten einen (schriftlichen) Auftrag?

    Nicht reagieren halte ich für die schlechteste Lösung, die Domain einfach canceln kommt kurz davor.

    Ich würde den Kunden auf jeden Fall ansprechen und fragen was er denn nun vorhat.

    Wenn Du einen Auftrag hattest, kannst Du den Kunden darauf hinweisen, dass ein noch nicht angeschlossener Vorgang vorliegt.
    Und falls er zukünftig nicht mehr Deine Dienste in Anspruch nehmen möchte, dann wirst Du ihm die bisher angefallenen Aufwände in Rechnung stellen und die Domain freigeben. Würdest aber auch gerne den Auftrag zu Ende bringen. Die Berträg dazu kannst Du nennen. (Bisher sind Aufwände von x Euro entstanden, für nur noch y Euro ist es fertig)

    Wenn Du keinen Auftrag hattest, kannst Du den Kunden auch fragen warum er Dein Angebot nicht wahrnehmen will und ihn darauf hinweisen, dass Dir bereits Aufwand entstanden ist. Dann kannst Du versuchen eine Einigung zu erzielen, dass er Dir evtl eine kleine Aufwandspauschale zahlt und Du ihm die Domain geordnet überträgst. Ein echtes Druckmittel, hast Du in dem Fall aber nicht. Ist der Kunde nicht willig etwas zu zahlen, kannst Du die Domain immer noch canceln.

  3. #3
    TP-Moderator Avatar von maxi89
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    Vorweg: Ich bin kein studierter Jurist, deshalb ist das was ich schreibe keine Rechtsauskunft und erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
    Aber ich bin Angestellter bei einem Internetprovider und bekomme natürlich auch durch unsere Reseller immer wieder mit, was für Ärger man mit Domains haben kann.

    Wenn der Kunde ein Namensrecht auf die Domain hat sieht es für dich ohnehin rechtlich schwierig aus. Denn dann könnte er sich an die DENIC wenden (unter der Prämisse dass es eine .de-Domain ist) und einen Dispute-Antrag stellen. Dann könnte theoretisch die Domain administrativ von der DENIC an deinen Kunden übertragen werden.
    Aber bis dieser Antrag wirklich Wirkung zeigt, vergehen Wochen...

    Es gibt aber eine elegante Methode, die die meisten Internetprovider in diesem Zusammenhang anwenden:
    Stelle deinen Kunden vor die Wahl: Er schickt Geld und die Domain ist sofort frei oder du schickst seine Domain in den Transit (das ist allerdings nur bei .de-Domains verfügbar!).
    Der Transit der DENIC ist die Vorstufe der Löschung. Der Provider gibt die Domain an die DENIC ab, diese bleibt aber registriert. Dabei werden auch die Nameservereinträge von der DENIC verwaltet was konkret bedeutet, dass man bei Aufruf der Domain im Browser auf diese Seite kommt und E-Mails an diese Domain ins Leere laufen.
    Jetzt fängt gleichzeitig der Papierkram mit der DENIC an, denn diese schickt nun an den Domaineigentümer (den du daher kurz vorher noch auf deinen Kunden ändern solltest) per Briefpost eine Info was jetzt eigentlich passiert ist und bittet darum, dass dieser sich einen neuen Provider sucht, der die Domain aus dem Transit holt.
    Die Änderung der Domainhandles und den TRANIS kann im Zweifelsfalle dein Provider für dich durchführen.

    Das ist eine rechtlich sicherere Methode als die Löschung. Denn wenn eine Domain gelöscht und von einem Domaingrabber registriert wird bist du unter Umständen dann dafür verantwortlich dass dein Kunde sie wiederbekommt - und das ist selten billig.
    Der Transit wiederum wurde von der DENIC für den Fall eingeführt dass z.B. der Kunde nicht mehr zahlt und zur Vermeidung weiterer Kosten die Domain durch den Provider "abgestoßen" werden kann. Und genau das tust du ja in diesem Moment - du versuchst, weitere Kosten zu vermeiden.

  4. #4
    TP-Insider Avatar von fitheach
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    Wenn du einen Auftrag hattest, würde ich mich auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen. Es spricht viel dafür, wenn er sich nach einem halben Jahr bei dir meldet. Die Registrierung war Teil des von euch ausgehandelten Werkvertrages, so gibt es nun einmal erst dann die Domain, nachdem er seinen Lohn entrichtet hat.

    Solltest du keinen Auftrag haben, frag ihn, wie du explizit vorgehen sollst. Wenn dann etwas schief geht (domaingrabber) dann kannst du dich immer noch darauf berufen, dass du genau das getan hast, was dein Nichtkunde wollte.

    vg fith

  5. #5
    TP-Senior Avatar von celtic
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    286
    @winternet

    ist die Seite denn überhaupt schon online?

    Du hast für die Designleistung noch kein Geld erhalten und die Domain bislang bezahlt? Dann schleunigst Rechnung schreiben an den Auftraggeber. In Normalfall würde ich die Webseite erst freischalten, wenn die Rechnung bezahlt wurde.
    Geändert von celtic (14.02.2011 um 08:13 Uhr)
    Es gibt Tage, da verliert man...und es gibt Tage, da gewinnen die anderen.
    Hardwarejournal.de | MP3-runterladen.com | Kinderpilot.de

  6. #6
    TP-Senior
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    234
    Also ich sehe da zwei Probleme:

    1) Hast Du einen (schriftlichen) Auftrag? Wenn ja, bist Du im Prinzip auf der sicheren Seite, das wurde ja bereits von anderen beschrieben. Wenn nicht, bekommst Du an der Stelle schon ein paar Probleme, weil die beweispflicht, daß Du im Auftrag des Kunden gehandelt hast, bei Dir liegt. Kannst Du es beweisen, bist Du auch dann noch auf der sicheren Seite, weil Du dann ähnliche Rechte hast.

    2) Ich habe mir die Seite mal angesehen und war erstaunt. Sexlinks sind natürlich nichts, was man unter seinem Namen finden will. Das könnte zusätzliche Probleme machen, wobei Müller allerdings zum Glück ein nicht seltener Name ist.

  7. #7
    TP-Veteran Avatar von wildmieze
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    1.905
    @Aldeyn:
    Ich denke, "Dr. Müller" war nur ein Beispiel

    [OT].. mal sehen, ob ich die alten Kataloge noch wiederfinde *lach*[/OT]

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