Was denn jetzt - "Nie" oder doch? Und genauso widersprüchlich geht es ja weiter:
Was heisst "nichts in Auftrag gege(be)n" - wie kommt es dann, dass es sich um den 'alten' StB handelt? Der ruft doch nicht zufällig irgendwelche Leute an die er aus dem Telefonbuch raussucht?Wie vorgehen,da erstens nichts in Auftrag gegen wurde
Jaja, also doch.und zweitens "SELBST WENN"
Wenn du der Meinung bist, wende dich an die Kammer. Vielleicht guckst du aber auch vorher mal in der Gebührenverordnung nach, was wofür die Preise sind.ist ein Telefonanruf der nicht mal 2 Minuten dauerte der Betrag nicht angemssen.
Ob du das dann für 'angemessen' hältst oder nicht, ist eher egal.
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