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Thema: Zoll - iPadkauf in den USA

  1. #1
    TP-Insider P4r4 macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von P4r4
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    Zoll - iPadkauf in den USA

    Hallo,

    ich moechte mir gerne ein iPad in den USA kaufen.
    Ich habe nun gelesen, dass 430EUR frei von Einfuhrabgaben sind. 430EUR*1.4=$602.
    Ein iPad kostet nun $628, bzw. $672 mit Steuer. Damit bin ich knapp drueber.
    Muss ich dann im Zweifel fuer die Differenz beim Zoll in Deutschland zahlen oder muss ich auf den gesamten Betrag 19% Steuern zahlen?
    Kann ja eigentlich nicht sein, dass ich wegen 50EUR drueber statt garnichts (Freigrenze) oder 9.5EUR (50EUR drueber), 91EUR fuer den Gesamtbetrag zahlen muss und ich kein Recht auf einen Freibetrag habe...
    Wenn letzteres zutrifft, gibt es irgendwelche (natuerlich legalen) Wege darum herum?
    Was waere z.B. wenn ich das Ding per Ratenzahlung bezahle, macht das einen Unterschied?
    Oder was waere, wenn ich das Geraet geschenkt bekomme?
    Hat meine Aufenthaltszeit in den USA einen Einfluss darauf? Nach meinem Kauf werde ich mich noch 2 weitere Monate in den USA aufhalten...

    Ich habe mich bereits versucht direkt beim Zoll zu informieren. Nur leider antwortet von denen keiner...

    Danke!

    EDIT

    Noch eine Frage:
    Welcher Preis ist denn fuer den Zoll massgeblich?
    Der den ich bezahlt habe oder der Warenwert in Deutschland?

  2. #2
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    Zitat Zitat von P4r4 Beitrag anzeigen
    Muss ich dann im Zweifel fuer die Differenz beim Zoll in Deutschland zahlen oder muss ich auf den gesamten Betrag 19% Steuern zahlen?
    Auf den gesamten Betrag, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. (edit: Weil es sich um eine, unteilbare Ware handelt. Hättest du mehrere Waren bei dir, könntest du mit Einzelstücken den Freibetrag ausschöpfen und würdest nur das verzollen und besteuern lassen, was darüber hinaus geht, und das bis IIRC 700,- Euro pauschal.)

    Kann ja eigentlich nicht sein, (...)
    Doch, kann sein. Und ist so.

    Wenn letzteres zutrifft, gibt es irgendwelche (natuerlich legalen) Wege darum herum?
    Nein.

    Was waere z.B. wenn ich das Ding per Ratenzahlung bezahle, macht das einen Unterschied?
    Nein. Und die Antwort auf alle weiteren Frage ist auch 'nein'.

    Welcher Preis ist denn fuer den Zoll massgeblich?
    Der Warenwert, der Ware, die du einführst.

    copy

    P.S.:

    Ich habe mich bereits versucht direkt beim Zoll zu informieren. Nur leider antwortet von denen keiner...
    Nun ja, kein Wunder: http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/index.html
    Geändert von copy (18.03.2011 um 23:40 Uhr)

  3. #3
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Der Warenwert, der Ware, die du einführst.
    Ergänzung: der zu verzollende Warenwert versteht sich inkl. Versandkosten, auf die Versandkosten zahlst du also auch Zoll

  4. #4
    TP-Insider P4r4 macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von P4r4
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    danke euch beiden!
    @copy, arbeitest du beim zoll? klingt so, als ob du dich auf den schlips getreten fühlst...
    ich versuche mich ja nur zu informieren, damit alles richtig läuft.
    Das einem der Zoll versucht das Geld aus der Tasche zu ziehen ist mir durchaus bekannt (ein Freund musste schon einmal für einen Gegenständ bezahlen, den er in Deutschland gekauft hat und das nicht mehr Nachweisen konnte). Daher habe ich mich schon vor Reiseantritt dazu gezwungen gesehen die Rechnungen und Belege aller halbwegs wertvolleren Dinge einzuscannen und mitzunehmen...

    Bzgl. den Preis der maßgeblich ist: Mir schon klar dass es der Warenwert ist. Aber welcher ist das?
    Den den ich wirklich bezahlt habe (USA)? Oder den Warenwert den es in Deutschland hat, sprich wenn ich es in Deutschland kaufe?

    Danke!

  5. #5
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    Zitat Zitat von P4r4 Beitrag anzeigen
    danke euch beiden!
    @copy, arbeitest du beim zoll? klingt so, als ob du dich auf den schlips getreten fühlst...
    Nö, ich arbeite nicht beim bösenbösen Zoll, ich bin immer noch Texter, besitze aber einige zivilisatorische Grundfertigkeiten. Ich kann z.B. einfach die naheliegende Website aufrufen und dort frei erhältliche Informationen finden. Ganz selbstständig.

    Auf deine erneute Frage zu antworten, habe ich aber nun keine Lust mehr.

    copy

  6. #6
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von P4r4 Beitrag anzeigen
    danke euch beiden!
    Bzgl. den Preis der maßgeblich ist: Mir schon klar dass es der Warenwert ist. Aber welcher ist das?
    Den den ich wirklich bezahlt habe (USA)? Oder den Warenwert den es in Deutschland hat, sprich wenn ich es in Deutschland kaufe?
    Unter dem Link, den copy gepostet hat, fand ich innerhalb von 2 Minuten:
    1. Zoll:
    Der in Euro umgerechnete Preis der Ware laut Rechnung = Zollwert
    Zollwert x Zollsatz = zu zahlender Zollbetrag

    2. EUSt:
    Zollwert + Zollbetrag = EUSt-Wert
    EUSt-Wert x EUSt-Satz = zu zahlender EUSt-Betrag

    Hinweis:
    Wenn keine Rechnung vorhanden ist, wird der Warenwert geschätzt.
    Das sollte doch recht eindeutig sein, oder? Erkennbar ist auch der einzige Weg, legal um die Ausgaben herum zu kommen. Da der umgerechnete Rechnungsbetrag entscheidend ist, gibt es eigentlich sogar zwei Wege! Möglichkeit eins ist es, beim Kauf zu feilschen und einen kleinen Rabatt zu bekommen. Wenn der Rechnungsbetrag entsprechend weit sinkt, ist alles erledigt. Möglichkeit zwei ist einfach: So lange warten, bis der Euro gegenüber dem Dollar so viel Wert verliert, daß der Wert in Euro niedrig genug ist.

    Nur zur Sicherheit noch: bis 700 Euro zahlst Du natürlich nur den pauschalisierten Zollsatz, wenn Du das möchtest.

  7. #7
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Übrigens: Die 430 Euro gelten als Freigrenze für den Zoll, nicht aber für die ebenfalls beim Zoll zu entrichtende Einfuhrumsatzsteuer! Da gilt eine deutlich niedrigere Freigrenze.

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