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Thema: Berechnung Resturlaub?

  1. #1
    TP-Senior fz2k macht alles soweit korrekt Avatar von fz2k
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    Post Berechnung Resturlaub?

    Hey,

    ich hab eine kurze Frage, die ihr sicher schon mal beantwortet habt, aber ich bitte trotzdem kurz um eure Hilfe.

    Ich bin bei der Firma seit dem 01.10.10 beschäftigt und habe vor zwei Tagen einen Aufhebungsvertrag zum 30.06.11 unterschrieben. Den möchte ich nun aber zum 30.04.11 kündigen und habe aber noch 29 Tage Urlaub dieses Jahr.

    Wie berechne ich da den Resturlaub?

    4 * 1,5?

    Vielen Dank im Voraus.
    ““¡¡“¢[[]

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Wow, für nichtmal ein 3/4 Jahr Zugehörigkeit ein Jahresurlaub von 29 Tagen. Oder ist da noch welcher aus dem Vorjahr dabei. Wir rechnen normalerweise unseren Jahresurlaub durch zwölf und dann mal ...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von fz2k Beitrag anzeigen
    Ich bin bei der Firma seit dem 01.10.10 beschäftigt und habe vor zwei Tagen einen Aufhebungsvertrag zum 30.06.11 unterschrieben. Den möchte ich nun aber zum 30.04.11 kündigen und habe aber noch 29 Tage Urlaub dieses Jahr.
    Eher nicht. Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub (bzw. finanzielle Entschädigung, wenn der nicht genommen werden kann) hast du erst ab dem 1.6. des Jahres, nicht wenn du bereits zum 30.4. kündigst. Es sei denn, es ist, wie dorintia schon schrieb, da noch irgendwelcher Resturlaub drin.

    copy

    P.S.: Also Jahresurlaub durch 12 mal 4.
    Geändert von copy (31.03.2011 um 22:53 Uhr)

  4. #4
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von fz2k Beitrag anzeigen
    Ich bin bei der Firma seit dem 01.10.10 beschäftigt und habe vor zwei Tagen einen Aufhebungsvertrag zum 30.06.11 unterschrieben. Den möchte ich nun aber zum 30.04.11 kündigen und habe aber noch 29 Tage Urlaub dieses Jahr.
    Das heißt: Du hast einen Arbeitsvertrag, der länger als bis zum 30.06. laufen würde, hast aber einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, der den Arbeitsvertrag zum 30.06. enden läßt. Diesen Aufhebungsvertrag willst Du jetzt kündigen? Mit welchem Effekt? Läuft dann Dein Arbeitsvertrag wieder unbegrenzt?

  5. #5
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Du hast einen per Arbeitsvertrag definierten Jahresurlaub und den rechnest Du im Dreisatz um auf die tatsächlichen Arbeitsmonate.

    Zu dem Thema noch eine Anmerkung: Zumindest bei größeren Firmen wird bei Eintritt grundsätzlich eine sogenannte Urlaubszeoitbescheinigung des alten Arbeitgebers verlangt um zu verhindern, dass Du durch den Wechsel in Summe mehr Jahresurlaub hast als dir zusteht. Der neue Arbeitgeber kürzt den zustehenden Jahresurlaub dann um die vom vorherigen AG zu viel gegebenen Tage.

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