Kann mich hier jemand aufklären ob man als Onlinehandel die Möglichkeit hat, auch auf Messen oder Veranstaltungen auszustellen bzw. zu verkaufen![]()
Dank Dir - genau aus dem Grund frage ich nach.
Allerdings weiß ich nicht was das für Konsequenzen mit sich zieht.
Da sollte ich mich wohl beim Gewerbeamt mal genau erkundigen!
Gar keine - du hast dann einfach eine gültige Gewerbeerlaubnis für das was du tust, fertig. Wird allerdings was kosten, die Erweiterung. Ob und wofür du eine Reisegewerbekarte brauchst, kann die aber das Gewerbeamt sagen, die ist dann auch erheblich teurer, als ein normaler Gewerbeschein. Aber nachziehende Konsequenzen gibt es auch da nicht.
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