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Thema: Bitte dringend Hilfe: Abmahnung wegen Karte von map24.de

  1. #1
    TP-Senior
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    Bitte dringend Hilfe: Abmahnung wegen Karte von map24.de

    Hallo zusammen,

    ein Kunde von mir, besser der Kunde eines Partners von mir, hat kürzlich von der Kanzlei Graf von Westphalen eine Abmahnung wegen einer Anfahrtsskizze von map24 auf seiner Homepage erhalten. Die Abmahnhöhe beträgt knapp 800,-€. Da gibts unzählige Fälle im Netz - von daher nicht so neu.

    1.) Zuerst wäre die Frage, wie der Kunde sich verhalten soll? So, wie ich das im Netz recherchiert habe, ist eine Einigung immer noch der beste Weg. Hat jemand damit vielleicht Erfahrungen gesammelt? Welche Summen sind da üblich? Wäre sehr wichtig.

    2.) Die andere Seite ist: wie soll ich mich als Ersteller verhalten? Der Kunde versteht nicht, dass er allein für die Inhalte verantwortlich ist und nicht der Ersteller (ist glaube sowie einer der größten Irrtümer bei den Kunden). Zumal ich schwarz auf weiß hier habe, dass ich mehrere Male darauf hingewiesen habe, dass das Kartenmaterial geschützt ist und nicht verwendet werden darf. Allerdings ging die Kommunikation immer erst über meinen Partner - mit dem Kunden hatte ich nie direkt zu tun. Kann ich auch belangt werden und wie verhalte ich mich gegenüber dem Kunden? Ich möchte ihn ja auch möglichst behalten.

    Bräuchte wirklich mal dringend dazu eine Meinung.
    Danke!
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  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von soundbear Beitrag anzeigen
    1.) Zuerst wäre die Frage, wie der Kunde sich verhalten soll?
    Der Kunde soll sich schnell (!) einen Anwalt nehmen, der das Beste für ihn aushandelt. Schnell deshalb, weil die Fristen bei solchen Abmahnungen meist ziemlich knapp sind und Anwalt, weil es mit der ersten Zahlung (und dem damit verbundenen Anerkennen der Forderung) nicht getan ist - danach müssen dann auch noch Nutzungsgebühren entrichtet werden. Zahlen muss, da ist die Rechtslage eindeutig.

    2.) Die andere Seite ist: wie soll ich mich als Ersteller verhalten?
    In welchem Vertragsverhältnis stehst du denn überhaupt mit dem Kunden?

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  3. #3
    TP-Senior
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    OK, danke für die fixe Antwort. Anwalt hat er glaube, ich plädiere da noch mal auf eine fixe Bearbeitung. Wie hoch sind denn die Nutzungsgebühren in etwa? Also kommt das noch mal auf die 800,- drauf? Kann man denn die Summe noch runterhandeln? Bestehen da gute Chance?

    Vertragsverhältnis: Im Grunde "ganz normal": ich habe ein Angebot abgeben und er hat eingewilligt. Vertraglich hat er damit meine AGB akzeptiert, in denen auch noch mal steht, dass der Ersteller nicht für die publizierten Inhalte verantwortlich ist. Das habe ich ja auch erklärt, aber stoße da irgendwie auf taube Ohren. Eigentlich besteht ja auch der Vertrag mit meinem Partner - der tritt quasi als Reseller auf, der letztendliche Kunde ist sein Kunde und nicht meiner. Ich möchte jedoch insgesamt eine gütige Lösung und keinen Rechtsstreit raufbeschwören. Das lohnt nicht.
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  4. #4
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von soundbear Beitrag anzeigen
    OK, danke für die fixe Antwort. Anwalt hat er glaube, ich plädiere da noch mal auf eine fixe Bearbeitung. Wie hoch sind denn die Nutzungsgebühren in etwa?

    Kann ich dir aus dem ff nicht sagen, müsste beim Anbieter aber nachzulesen sein.

    Also kommt das noch mal auf die 800,- drauf?
    Ja, oder war die Forderung des Anwalts schon entsprechend aufgeschlüsselt?

    Kann man denn die Summe noch runterhandeln? Bestehen da gute Chance?
    Wird sich zeigen - was nützt es wem, wenn jetzt jemand hier sagt 23% oder 78% ..

    Vertragsverhältnis: Im Grunde "ganz normal": ich habe ein Angebot abgeben und er hat eingewilligt.
    Wer, "er"?

    "Eigentlich ganz normal" bezieht sich hier ja wohl offensichtlich nicht auf den abgemahnten Kunden:

    Eigentlich besteht ja auch der Vertrag mit meinem Partner - der tritt quasi als Reseller auf, der letztendliche Kunde ist sein Kunde und nicht meiner.
    Wenn du mit dem Abgemahnten in keinerlei Vertragsverhältnis stehst, ist das doch sowieso nicht dein Problem. Und wenn wer auch immer deine AGB akzeptiert hat auch nicht.

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  5. #5
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    Ich weiß, dass ich rechtlich "eigentlich" raus bin, aber ich möchte das Verhältnis zum Partner (Reseller) und Endkunde wahren. Daher weiß ich nicht, wie ich mich verhalten soll.

    Schlussendlich kann der Endkunde (ob gerechtfertigt oder nicht) auch mich anzeigen, weil ich seiner Aussage nach, die Karte ohne sein Wissen eingesetzt habe. Habe ich nicht und ich habs ja auch da. Ich will jedoch keinen Streit, auch wenn ich da voraussichtlich gut bei wegkomme. Bevor ich mich wegen 200,-€ verklagen lassen/streiten muss, zahle ich sie lieber und erspare mir viel Nerven.

    Die Frage wäre eher, wie Ihr Euch verhalten würdet (stellt euch vor Ihr habe den Mist am Hals) und ob jemand schon mal Bekanntschaft mit map24 und Co. gemacht hat. Natürlich will ich keine Prognosen, wie viel hier runterhandeln können oder eine rechtsverbindliche Auskunft, aber vielleicht hatte ja jemand das schon mal aufm Tisch und kann was berichten - neu ist das ja alles nicht.
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  6. #6
    TP-Senior Avatar von celtic
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    Wie jetzt - hat der Kunde den Einbau der Karte in Auftrag gegeben oder nicht?

    Ansonsten http://www.recht-hat.de/taetigkeites...echtsanwaelte/
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  7. #7
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    Ja, nachdem ich darauf aufmerksam gemacht habe, dass die Karte gegen das Urheberrecht verstösst und ich sie rausgenommen habe, hat er eine Zeit später gefordert diese wieder online zu stellen. Klar, er wollte natürlich explizit diese Karte drin haben - ich tue nur das, was der Kunde möchte. Allerdings weiß ich nicht, ob die Info mit dem Urheberrecht auch bis zum ihm durchgedrungen ist. Das obliegt wiederum meinem Netzwerkpartner. So oder so ist die Karte aber auf Kundenwunsch drin und nicht durch eigenes Ermessen.
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  8. #8
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    Zitat Zitat von soundbear Beitrag anzeigen
    Schlussendlich kann der Endkunde (ob gerechtfertigt oder nicht) auch mich anzeigen, weil ich seiner Aussage nach, die Karte ohne sein Wissen eingesetzt habe.
    "Anzeigen" ist Strafrecht, hier geht es um zivilrechtliche Ansprüche.

    Habe ich nicht und ich habs ja auch da.
    Ja also - worum machst du dir dann einen Kopf?

    Ich will jedoch keinen Streit, auch wenn ich da voraussichtlich gut bei wegkomme. Bevor ich mich wegen 200,-€ verklagen lassen/streiten muss, zahle ich sie lieber und erspare mir viel Nerven.
    Kann ich nicht nachvollziehen. Wer sollte dich auf welcher Rechtsgrundlage verklagen?

    Die Frage wäre eher, wie Ihr Euch verhalten würdet (stellt euch vor Ihr habe den Mist am Hals)
    Ich würde dem Kunden einen Vogel zeigen. Ohne Zeugen.

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  9. #9
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    Zitat Zitat von soundbear Beitrag anzeigen
    Klar, er wollte natürlich explizit diese Karte drin haben -
    Hallo,

    das hast Du schriftlich und/oder nachweisbar und sind Deine AGB auch wasserdicht?
    Dann würde ich auch sagen, dass Du Dir nicht so viel Sorgen machen musst.

    Trotzdem für die Zukunft (und für andere Leser):
    Auch auf ausdrücklichen Kundenwunsch werden keine urheberrechtlich geschützte Werke in Kundenseiten eingebaut (sofern dies erkennbar ist), es sei denn der Kunde bestätigt, dass er die Rechte bzw. eine Lizenz dafür besitzt. Diese Bestätigung muss schriftlich mit rechtsgültiger Unterschrift erfolgen.

    Bzw. im Auftrag sollte stehen:

    Der Kunde stellt folgende Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, etc.) zur Verwendung bei. Der Kunde versichert, dass alle beigestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von allen Schadenersatzansprüchen Dritter frei.

  10. #10
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    Hallo,

    warum im Gottes Namen geht Ihr nicht zum Haendlerbund, die machen euch für lau abmahnsicher und Rechtschutzversichert seit Ihr dann auch noch. hier gehts nicht um Shopsoftware die bereits abmahnsicher ist gibt es hier.

    Es gibt auch andere Seite wie z.B Trustet Shops oder so, nutzt das doch auch.
    Geändert von dorintia (09.04.2011 um 14:17 Uhr)

  11. #11
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    Zitat Zitat von Frangulus Beitrag anzeigen
    Hallo,

    das hast Du schriftlich und/oder nachweisbar und sind Deine AGB auch wasserdicht?
    Dann würde ich auch sagen, dass Du Dir nicht so viel Sorgen machen musst.

    Trotzdem für die Zukunft (und für andere Leser):
    Auch auf ausdrücklichen Kundenwunsch werden keine urheberrechtlich geschützte Werke in Kundenseiten eingebaut (sofern dies erkennbar ist), es sei denn der Kunde bestätigt, dass er die Rechte bzw. eine Lizenz dafür besitzt. Diese Bestätigung muss schriftlich mit rechtsgültiger Unterschrift erfolgen.

    Bzw. im Auftrag sollte stehen:

    Der Kunde stellt folgende Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, etc.) zur Verwendung bei. Der Kunde versichert, dass alle beigestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von allen Schadenersatzansprüchen Dritter frei.
    Yep, aus Fehlern lernt man und ich wundere mich sowieso eben, warum die verdammte Karte wieder online war. Fast so, als wäre es gar nicht von mir. Habe mich selbst gewundert ...

    Zitat Zitat von q-kai Beitrag anzeigen
    Hallo,

    warum im Gottes Namen geht Ihr nicht zum Haendlerbund, die machen euch für lau abmahnsicher und Rechtschutzversichert seit Ihr dann auch noch. hier gehts nicht um Shopsoftware die bereits abmahnsicher ist gibt es hier.

    Es gibt auch andere Seite wie z.B Trustet Shops oder so, nutzt das doch auch.
    Wovon redest Du?
    Microsoft bug Report:
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  12. #12
    TP-Lady-Mod
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    Zitat Zitat von soundbear Beitrag anzeigen
    Wovon redest Du?
    Ignorier das einfach. Da wollte jemand nur (s)einen Link loswerden den ich gelöscht habe...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  13. #13
    TP-Senior Avatar von celtic
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    ...wie immer gilt hier keine Rechtsberatung...

    Der "Kunde" sollte auf jeden Fall einen Anwalt einschalten. Wird die Internetseite privat genutzt, fallen in der Regel lediglich Abmahnkosten in Höhe von rund 100,00 EUR an. Ist es ne gewerbliche Seite, dann wird es entsprechend teurer. Ein guter Anwalt kann da aber in der Regel meist die Kostennote runterhandeln.

    Wird eine geschützte Karte ohne Lizenz auf einer Homepage verwendet, so haftet erst einmal der Eigentümer der Seite. Es ist erstmal nicht relevant, ob er von der Pflicht, eine Lizenz zu erwerben, Kenntnis hatte oder nicht.

    Wurde die Website von Dir/Deinem Partner als Webdesigner erstellt und es wurde in den AGB die Haftung nicht ausgeschlossen, könnte der Eigentümer der Seite versuchen, die anfallenden Kosten der Abmahnung an Dich/Deinen Partner weiterzureichen. Wenn Du was schriftlich hast, gut für Dich. Wenn Dein Partner nix schriftlich hat, schlecht für Ihn....

    ich würde da erst mal abwarten, ob was nachkommt
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  14. #14
    TP-Newbie
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    Abmahnungen sind genau wie Rechnung nur gültig wenn Sie Zertifiziert sind, andernfalls nur per Post mit Unterschrift. Welcher Anwalt sendet seine Abmahnungen überhaupt mit Mail? Muss ja wirklich billig sein dieser Anwalt.

  15. #15
    TP-Senior
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    Ah ja - und wo steht das die Abmahnung per Mail gekommen ist?
    Oder hast du einfach nur vergessen den/einen Link irgendwo mit unterzubringen?

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