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Thema: Rechnung im Nachhinein

  1. #1
    TP-Junior kidding macht alles soweit korrekt
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    28

    Rechnung im Nachhinein

    Hallo,
    ich bin noch 17 Jahre alt und ich programmiere gelegentlich Webseiten.
    Nun habe ich einen Auftrag von einer Firma bekommen, die eine Rechnung benötigt.
    Da ich wiegesagt noch 17 bin, habe ich bisher noch kein Gewerbe. Sobald ich 18 bin, würde ich aber so oder so ein Kleingewerbe anmelden.
    Da es sich um etwas größeres handelt und daher auch etwas Zeit in Anspruch nimmt, habe ich mit dem Kunden eine Anzahlung sowie Zwischenzahlungen vereinbart. Dieser ist mit alldem einverstanden.
    Habe mit ihm auch vereinbart, dass ich ihm, sobald ich ein Gewerbe habe, eine Rechnung ausstellen würde. Auf dieser würde ich dann auch so etwas wie "schon gezahlt: xxx€, Restbetrag: xxx€" schreiben und er ist auch damit einverstanden.

    Nun stellt sich für mich die Frage ob dies auch rechtens ist?

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Guten Morgen,

    Zitat Zitat von kidding Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ich bin noch 17 Jahre alt und ich programmiere gelegentlich Webseiten.
    Nun habe ich einen Auftrag von einer Firma bekommen, die eine Rechnung benötigt.
    Da ich wiegesagt noch 17 bin, habe ich bisher noch kein Gewerbe. Sobald ich 18 bin, würde ich aber so oder so ein Kleingewerbe anmelden.
    Wie hast du denn bisher deine Leistungen abgerechnet? Auch als minderjähriger kann man, mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten, ein Gewerbe anmelden.

    Zitat Zitat von kidding Beitrag anzeigen
    Habe mit ihm auch vereinbart, dass ich ihm, sobald ich ein Gewerbe habe, eine Rechnung ausstellen würde. Auf dieser würde ich dann auch so etwas wie "schon gezahlt: xxx€, Restbetrag: xxx€" schreiben und er ist auch damit einverstanden.
    Das wird so nicht funktionieren. Auf der Rechnung musst du das Leistungsdatum oder den Leistungszeitraum ausweisen, da dieser aber vor der Gewerbeanmeldung liegt, ist das ein Problem.

    Zitat Zitat von kidding Beitrag anzeigen
    Nun stellt sich für mich die Frage ob dies auch rechtens ist?
    nein, ist es nicht, da du einer gewerblichen Tätigkeit nachgehst, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben.

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  3. #3
    TP-Newbie Konny macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von kidding Beitrag anzeigen
    Nun stellt sich für mich die Frage ob dies auch rechtens ist?
    NEIN, ist es NICHT! Mach Dich hier mal kurz schlau: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbeanmeldung und http://www.sich-selbstaendig-machen.de/gewerbe-anmelden. Das müsste für den Anfang reichen...


    Beste Grüße,
    Konny

  4. #4
    TP-Newbie proflan macht alles soweit korrekt
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    Wenn ein Schüler gelegentlich Webseiten programmiert, muss damit noch lange kein anmeldepflichtiges Gewerbe vorliegen. Das kommt auf den jeweiligen Einzelfall an. Zudem ist ein angemeldetes Gewerbe keine Voraussetzung für eine Rechnungsstellung (Freiberufler sind z.B. keine Gewerbetreibenden und stellen trotzdem Rechnungen aus). Es hindert dich zB niemand daran, eine "Quittung" auszustellen.

  5. #5
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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    Dec 2010
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    234
    Eine Gewerbeanmeldung gibt auch Sicherheit. Wer sich darauf verläßt, daß die Tätigkeit ja "keine Gewinnerzielungsabsicht" hat, begibt sich auf verdammt dünnes Eis. Und bei den Freiberuflern gibt es nicht viele, die nicht ein Hochschulstudium oder vergleichbare Ausbildung voraussetzen, was ich bei einem "normalen" Schüler nicht als gegeben ansehen würde. Natürlich gibt es auch Abendschulen und freiberufliche Tätigkeiten, die kein Studium voraussetzen...

  6. #6
    TP-Newbie proflan macht alles soweit korrekt
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    4
    Es kommt auf die Gesamtschau an. Gewinnerzielungsabsicht ist recht schnell gegeben, aber es fehlt bei Schülern häufig an einer "auf gewisse Dauer" angelegten Tätigkeit. Im Übrigen passiert ja auch idR nicht viel, wenn man es nicht macht - gerade bei Schülern.

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