Guten Morgen,
Wie hast du denn bisher deine Leistungen abgerechnet? Auch als minderjähriger kann man, mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten, ein Gewerbe anmelden.
Das wird so nicht funktionieren. Auf der Rechnung musst du das Leistungsdatum oder den Leistungszeitraum ausweisen, da dieser aber vor der Gewerbeanmeldung liegt, ist das ein Problem.
nein, ist es nicht, da du einer gewerblichen Tätigkeit nachgehst, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben.
Gruß,
Matthias


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren
